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Die Organisation habe nicht nachweisen können

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  1. Die Organisation habe nicht nachweisen können

    Autor: Anonymer Nutzer 02.03.17 - 18:12

    ...deswegen wurde eine klage abgewiesen? Oo ich dachte für sowas ist genau so ein verfahren da um das zu klären?

  2. Re: Die Organisation habe nicht nachweisen können

    Autor: ffx2010 02.03.17 - 20:42

    Das ist ja echt die pure Farce....

  3. Re: Die Organisation habe nicht nachweisen können

    Autor: bombinho 02.03.17 - 22:27

    Hoffentlich zieht das nicht als grundsaetzliche Herangehensweise ein. Und zukuenftig muss dann der Ermordete erst nachweisen, dass ihm uebel mitgespielt wurde.

  4. Re: Die Organisation habe nicht nachweisen können

    Autor: Evergrey 02.03.17 - 23:42

    komisch, welche Kenntnisse Ihr über das Rechtssystem besitzt.
    Ein "Verfahren" an einem Gericht nennt sich uch Prozess. Einer klagt (Staatsanwaltschaft, Person, Unternehmen, Organisation, Institution) und der andere wird verklagt. Dabei wird ein Vorwurf erhoben, gegen geltrndes Recht verstossrn zu haben jnd "persönlich" davon nacjteilig betroffen zu sein.
    Kannst du das in dem Prozess nicht nachweisen, verlierst du den Prozess. Bist u nicht betroffen oder liegen andere rechtliche Gründe vor, wird der Prozess erst gar nicht eröffnet und die Klage abgewiesen. Und in unserem Rechtssystem ist es so dass eine Klage abgewiesen wird wenn man nicht selbst betroffen ist.
    Sonst könnte ich klagen wenn Nachbar A dem Nachbarn B die Äpfel vom Baum geklaut hat. Ich hätte lediglich die Pflicht dieses Verbechen anzuzeigen und die Staatsanwaltschaft wäre verpflichtet Klage zu erheben da es sich um eine Straftat gandelt.
    Im vorliegenden Fall müsste ROG nachweisen dass gegen die Pressefreiheit verstossen wird, auch wenn sie nicht selbst betroffen wären. Der General undrsaneslt wäre verpflichtet vor dem BuVerfG zu klagrn. Tun sie aber nicbt wriö brksnntlivj eine Kröge ddr andeten kein Auge aushackt und zidem keine Beweise vorliegen und die blosse Mutmassung keinen Anfsngsverdscht darstellt, der überhaupt zu Ermittlungen verpflichten würde.
    Das der BND alles und jeden ausspioniert, auch verbotener Weise die eigenen Bürger und Die Presse, wissen wir alle....aber beweisen kann es keiner von uns.

  5. Re: Die Organisation habe nicht nachweisen können

    Autor: bombinho 03.03.17 - 09:11

    Etwas hakelig zu lesen aber grundsaetzlich richtig. Und da liegt die Kernschwierigkeit. Unsere 3-4Buchstabenorganisationen operieren ausserhalb der Gesetzgebung und sind auch bei Verfehlungen selbst gegen grundlegende Prinzipien der Demokratie nur in Ausnahmefaellen und auch dann wohl nur via ausgemusterten Vertreter haftbar zu machen.

    Die grundlegende Frage ist nicht die nach dem Schaden sondern die nach dem Ausmasz. Und das grundlegende Problem ist das, dass sich Systeme im Laufe ihres Daseins immer mehr vom Ursprungszweckin Richtung Selbstjustifizierung wegentwickeln. Dafuer gibt es mittlerweile in unserem Demokratie/Rechtssystem die eine oder andere Masznahme um Groeberes zu verhindern. Diese Masznahmen koennen aber bei genannten Organisationen nicht greifen, da sie deren Betrieb grundlegend stoeren oder gar unmoeglich machen wuerden.

    Wenn unsere Gerichte generell keine Notwendigkeit zur Handlung oder gar nur Pruefung sehen, wer soll dann noch genauer hinschauen? Muessen die Pressevertreter aufruesten? Sich in Organisationen verbuenden zum Schutz des eigenen Berufes/ der eigenen Sicherheit / der Sicherheit Dritter? Wo soll das enden? Wer gewinnt? Wer verliert?

    Wem waere geschadet gewesen hier die Ermessensfrage zu stellen? Am Ende waere selbst eine Alibifeststellung besser gewesen als gar nichts.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.17 09:14 durch bombinho.

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