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Hausbesuche bleiben - Klingelschilder abschreiben ...
Autor: mlxl 10.03.13 - 19:50
Die Aussage dass 'Hausbesuche' nicht mehr notwendig werden darf man getrost bezweifeln. Die GEZ behält sich ausdrücklich vor auch weiterhin die Angaben von (angeblich) Zahlungspflichtigen mit und ohne deren Wissen und Zustimmung einzuholen mit Methoden die vorsichtig gesagt an die Befugnisse einschlägiger Dienste erinnern. Ich vermute mal die werden pro Haus eine Quote bilden und wenn die unterschritten wird werden die vor Ort nachsehen ('Beitreibungen' heisst das) ob da etwa doch wer in einer eigenen Wohnung wohnt, also im Zweifel von 'Beauftragen' Klingelschilder abschreiben lassen oder wie bisher nachhören. Und das muss sich ja bei jedem Umzug oder Zusammenzug wiederholen, weil es kann ja jederzeit irgendwo neue Beitragspflicht 'entstehen'.
Unnötig zu erwähnen, daß die Beweislast selbstverständlich immer umgedreht wird, man muß im Zweifel beweisen keine eigene Wohnung zu haben. Es gibt also gute Chancen, daß die Schnüffelei weitergeht. Erstmal sind die mit der Verarbeitung aller unserer Daten befasst und damit zu erfassen wer wann mit wem zusammenwohnt, eine ziemlich einmalige Datensammlung die es so wahrscheinlich nicht mal bei gewissen Diensten gibt....
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"Werden Dritte gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 RBStV mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des RBStV, insbesondere mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt, sind diese berechtigt, die der Rundfunkanstalt nach den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zustehenden Auskünfte und die entsprechenden Mittel zur Glaubhaftmachung und Nachweise zu verlangen."
http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/download3230-download.pdf
https://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-mdr-bestaetigt-dass-gebuehrenfahnder-bleiben-1301-96906.html
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"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen"
"(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist."
http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanzieren/-/id=8066446/property=download/nid=7687256/e29ne0/index.pdf
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"Tz. 429
Für die Periode 2013-2016 geht die Arbeitsgruppe Planung davon aus, dass rd. 849.000 private TNK sukzessive zusätzlich ertragswirksam werden, davon rd. 339.000 aus der erfolgreichen Beitreibung [..]"
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht18/sechstes_2.html
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Hier kann man übrigens sehen wann die GEZ die eigenen Meldedaten übermittelt bekommt zum Abgleich der Informationen:
http://goo.gl/5h40K