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Finde ich okay
Autor: Schattenwerk 30.03.22 - 13:43
Grundsätzlich sollte, sobald so ein Gerät vorgelegt wird, mit der Reparatur "scheinbar" begonnen werden und direkt die Polizei gerufen werden. Diese kann das Gerät dann direkt einziehen und dem eigentlichen Besitzer übergeben, vorher könnte es Apple auch noch reparieren ;)
Wenns der Dieb ist, kann die Polizei den auch direkt einsacken, wenns Opfer sind können die auch direkt Angaben zu Sache machen. -
Re: Finde ich okay
Autor: suit1337 30.03.22 - 13:47
Schattenwerk schrieb:
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> Diese kann das Gerät dann direkt einziehen und dem eigentlichen Besitzer
> übergeben
Mit welcher Rechtsgrundlage? Gutgläubiger Erwerb is a thing.
Der eigentliche Besitzer (bzw. eigentlich der ursprüngliche Eigentümer) hat idR. keinen Rechtsanspruch gegenüber dem neuen Eigentümer, wenn dieser das Gerät gutläubig erworben hat.
Natürlich hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dieb - aber das Telefon ist Futsch.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.03.22 13:47 durch suit1337. -
Re: Finde ich okay
Autor: GPUPower 30.03.22 - 13:54
suit1337 schrieb:
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> Schattenwerk schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Diese kann das Gerät dann direkt einziehen und dem eigentlichen Besitzer
> > übergeben
>
> Mit welcher Rechtsgrundlage? Gutgläubiger Erwerb is a thing.
>
> Der eigentliche Besitzer (bzw. eigentlich der ursprüngliche Eigentümer) hat
> idR. keinen Rechtsanspruch gegenüber dem neuen Eigentümer, wenn dieser das
> Gerät gutläubig erworben hat.
>
> Natürlich hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dieb - aber das Telefon
> ist Futsch.
Dann klau ich also ein Handy und verkaufe es mir selbst über Ebay-kleinanzeigen, und bin neuer Eigentümer? Nice :>
2 mal bearbeitet, zuletzt am 30.03.22 13:55 durch GPUPower. -
Re: Finde ich okay
Autor: nightmar17 30.03.22 - 13:57
suit1337 schrieb:
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> Schattenwerk schrieb:
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> -----
> > Diese kann das Gerät dann direkt einziehen und dem eigentlichen Besitzer
> > übergeben
>
> Mit welcher Rechtsgrundlage? Gutgläubiger Erwerb is a thing.
>
> Der eigentliche Besitzer (bzw. eigentlich der ursprüngliche Eigentümer) hat
> idR. keinen Rechtsanspruch gegenüber dem neuen Eigentümer, wenn dieser das
> Gerät gutläubig erworben hat.
>
> Natürlich hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dieb - aber das Telefon
> ist Futsch.
Keine Ahnung was das für eine Rechtsgrundlage ist, aber das ist soweit möglich.
Egal wer das Handy hat, es gehört ihm nicht. -
Re: Finde ich okay
Autor: Dze 30.03.22 - 14:01
suit1337 schrieb:
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> Schattenwerk schrieb:
>
> Mit welcher Rechtsgrundlage? Gutgläubiger Erwerb is a thing.
>
> Der eigentliche Besitzer (bzw. eigentlich der ursprüngliche Eigentümer) hat
> idR. keinen Rechtsanspruch gegenüber dem neuen Eigentümer, wenn dieser das
> Gerät gutläubig erworben hat.
>
> Natürlich hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dieb - aber das Telefon
> ist Futsch.
Gröbster Unfug.
Grüsse
Klaus -
Re: Finde ich okay
Autor: ITnachHauseTelefonieren 30.03.22 - 14:09
suit1337 schrieb:
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> Schattenwerk schrieb:
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> -----
> > Diese kann das Gerät dann direkt einziehen und dem eigentlichen Besitzer
> > übergeben
>
> Mit welcher Rechtsgrundlage? Gutgläubiger Erwerb is a thing.
Nö nö...
§ 935
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) 1Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. 2Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. -
Re: Finde ich okay
Autor: Lufegrt 30.03.22 - 14:18
Bei Campingwagen ist das ein Ding, aber auch nur weil du ihm die Papiere / Zulassungsunterlagen übergibst.
Und dann ist das rechtlich was anderes. Bei iPhone kommst du damit nicht durch.
suit1337 schrieb:
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> Schattenwerk schrieb:
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> > Diese kann das Gerät dann direkt einziehen und dem eigentlichen Besitzer
> > übergeben
>
> Mit welcher Rechtsgrundlage? Gutgläubiger Erwerb is a thing.
>
> Der eigentliche Besitzer (bzw. eigentlich der ursprüngliche Eigentümer) hat
> idR. keinen Rechtsanspruch gegenüber dem neuen Eigentümer, wenn dieser das
> Gerät gutläubig erworben hat.
>
> Natürlich hat er einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dieb - aber das Telefon
> ist Futsch. -
Re: Finde ich okay
Autor: sigii 30.03.22 - 14:50
Witzig was hier für Mythen verbreitet werden
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Re: Finde ich okay
Autor: pythoneer 30.03.22 - 17:01
GPUPower schrieb:
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> Dann klau ich also ein Handy und verkaufe es mir selbst über
> Ebay-kleinanzeigen, und bin neuer Eigentümer? Nice :>
Richter hassen diesen Trick! -
Re: Finde ich okay
Autor: Extrawurst 30.03.22 - 17:02
sigii schrieb:
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> Witzig was hier für Mythen verbreitet werden
Willkommen im Internet.