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Kritik verschwiegen
Autor: wannegoogle 30.03.22 - 16:44
Die eigentliche Kritik an dem Verfahren ist schon lange, dass Apple mit diesen Aktionen zu 99% legitime Nachtnutzungen verhindert während es gegen echte Diebstähle viel effizienter vorgehen könnte:
Wenn der Besitzer wirklich noch an dem Gerät interessiert ist, wäre es kein Problem es dem Besitzer über seinen Apple Account und die dortige Adresse zurück zu geben. Insbesondere bei gestohlenen Geräten müsste Apple das Gerät eigentlich an die Polizei übergeben, wenn ihnen das Wohl der Besitzer am Herzen liegen würde.
Die Wahrheit ist, dass es hier in erster Linie um 3 andere Kategorien geht:
a) Geräte die ihren Besitzer ohne Verkauf gewechselt haben. Das sind Erbschaften, Scheidungen, Zwangsversteigerungen und vor allem die Versteigerungen von Fundämtern, wenn die Geräte nicht abgeholt wurden oder bei Hehlern sicher gestellt wurden aber der Besitzer nicht ausfindig zu machen ist. Apple weigerte sich hier mehrfach und explizit die iPhones den neuen Besitzern zugänglich zu machen in der Hoffnung Neukunden zu gewinnen. Gibt sie aber eben auch nicht (illegal) den ursprünglichen Besitzern zurück. Bei der aktuellen Maßnahme dürfte es vor allem um diese Geräte gehen.
b) Verschenkte und gespendete Geräte. Wir hatten eine Spendenstelle für Hardware für Flüchtlinge. Obwohl wir auf unsere Spendenstellen immer wieder drauf schreiben, dass wir keine Mobiltelefone nehmen waren da immer wieder welche dabei. Und immer schön zurück gesetzt. Aber die sind Nutzlos, weil der ursprüngliche Besitzer weiter über den Apple/Hawai...-Account verfügt über den er den neuen Besitzer beliebig ausspionieren oder das Gerät sperren kann. 99% werden das nicht machen. Aber einen Sacherzkeks gibt immer. Und dann guckst du dumm aus der Wäsche. Wer auf Nummer sicher gehen will, geht ein neues kaufen.
c) Gebraucht verkaufte Geräte. Die Rechnungen von E-Bay oder sonst was erkennt Apple natürlich nicht an. Die mündliche Vereinbarung vom Flohmarkt schon gar nicht. Und kein Mensch der ein iPhone kauft betreibt den Aufwand Kaufbelege UND die deregistrierung bei der Apple-ID vorzunehmen. Mittlerweile gibt es massenweise Betrüger, die so kurz nach dem Kauf das Gerät nutzlos machen und nochmal Geld wollen. Am verkaufen ehrlich das Gerät halt bei Apple und die stecken dann den halben Kaufpreis ein oder scrappen es für Ersatzteile es ganz damit eventuelle Käufer gezwungen sind, neue zu kaufen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.03.22 16:47 durch wannegoogle. -
Was für ein Unsinn
Autor: Extrawurst 30.03.22 - 17:22
wannegoogle schrieb:
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> Die eigentliche Kritik an dem Verfahren ist schon lange, dass Apple mit
> diesen Aktionen zu 99% legitime Nachtnutzungen verhindert während es gegen
> echte Diebstähle viel effizienter vorgehen könnte:
> Wenn der Besitzer wirklich noch an dem Gerät interessiert ist, wäre es kein
> Problem es dem Besitzer über seinen Apple Account und die dortige Adresse
> zurück zu geben. Insbesondere bei gestohlenen Geräten müsste Apple das
> Gerät eigentlich an die Polizei übergeben, wenn ihnen das Wohl der Besitzer
> am Herzen liegen würde.
> Die Wahrheit ist, dass es hier in erster Linie um 3 andere Kategorien
> geht:
> a) Geräte die ihren Besitzer ohne Verkauf gewechselt haben. Das sind
> Erbschaften, Scheidungen, Zwangsversteigerungen
Wo es sehr selten eindeutige Rechtslagen gibt. Man kann z.B. nicht einfach leibliche Familienmitglieder so einfach komplett von einer Erbschaft ausschließen. Scheidungen verlaufen auch oft mit vielen Streitigkeiten über Eigentum, von Zwangsversteigerungen ganz abgesehen.
Ehrlich gesagt möchte ich als Kunde in so ein potenziell kompliziertes und konfliktreiches Problem nicht hineingezogen werden. Und da kann ich irgendwo auch Apple verstehen, wenn sie das auch nicht wollen. Das Risiko, oft genug "dem falschen" (und sei es nur moralisch) das Besitzrecht zuzusprechen, ist nicht gerade klein.
> Versteigerungen von Fundämtern, wenn die Geräte nicht abgeholt wurden oder
> bei Hehlern sicher gestellt wurden aber der Besitzer nicht ausfindig zu
> machen ist.
Wenn das iPhone noch mit dem Account des Besitzers verknüpft ist, lässt sich dieser auch ausfindig machen. Selbst wenn der ursprüngliche Besitzer nur dieses eine iPhone genutzt hatte, dann liegen bei Apple Stamm- und Metadaten, mit denen man die meisten Personen auffinden könnte.
> Apple weigerte sich hier mehrfach und explizit die iPhones den
> neuen Besitzern zugänglich zu machen in der Hoffnung Neukunden zu gewinnen.
Nö. Es gibt genug seriöse Anlaufstellen für gebrauchte iPhones. Selbst viele Privatverkäufer auf eBay weisen darauf hin, falls eine iCloud-Sperre vorhanden ist. Das Apple hier den Gebrauchtmarkt trockenlegt, ist eine Verkennung der Realität, in dem man die haufenweise seriösen Angebote an gebrauchten Produkten ignoriert, und irgendwelche seltenen, juristischen Sonderfälle aufführt.
> b) Verschenkte und gespendete Geräte. Wir hatten eine Spendenstelle für
> Hardware für Flüchtlinge. Obwohl wir auf unsere Spendenstellen immer wieder
> drauf schreiben, dass wir keine Mobiltelefone nehmen waren da immer wieder
> welche dabei. Und immer schön zurück gesetzt. Aber die sind Nutzlos, weil
> der ursprüngliche Besitzer weiter über den Apple/Hawai...-Account verfügt
> über den er den neuen Besitzer beliebig ausspionieren oder das Gerät
> sperren kann.
Ja was denn nun? Wenn ihr gar keine Handys haben wollt, warum regst du dich dann über iCloud-Sperren auf? Sollte doch gar keine Rolle spielen?
> c) Gebraucht verkaufte Geräte. Die Rechnungen von E-Bay oder sonst was
> erkennt Apple natürlich nicht an. Die mündliche Vereinbarung vom Flohmarkt
> schon gar nicht.
Würde ich als Endkunde auch nicht. Auf dem Flohmarkt würde ich mir die Einstellungen zeigen lassen. Ist da noch ein Nutzer eingeloggt, kaufe ich das (scheinbar gestohlene oder gefundene) Gerät nicht. Wie gesagt: Es gibt mehr als genug seriöse Anlaufstellen für gebrauchte Hardware, und keine davon ist auf die Gnade Apples angewiesen.
> Und kein Mensch der ein iPhone kauft betreibt den Aufwand
> Kaufbelege UND die deregistrierung bei der Apple-ID vorzunehmen.
Doch. Die genannten seriösen Ankäufer gebrauchter iPhones tun das.
Langsam werde ich hier zur Schallplatte.
> Mittlerweile gibt es massenweise Betrüger, die so kurz nach dem Kauf das
> Gerät nutzlos machen und nochmal Geld wollen.
So so, massenweise also. Dann immer her mit diesen Statistiken.
PS: Ganz vergessen zum Thema Erbschaft - man kann ja mit dem digitalen Nachlass bei Apple auch den Account vererben. Der Punkt fällt also komplett flach für eine Apple-Verschwörungstheorie.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.03.22 17:30 durch Extrawurst. -
Re: Kritik verschwiegen
Autor: DieTatsaechlicheDimensionDesGanzen 31.03.22 - 13:30
wannegoogle schrieb:
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> Die eigentliche Kritik an dem Verfahren ist schon lange, dass Apple mit
> diesen Aktionen zu 99% legitime Nachtnutzungen verhindert ...
> Die Wahrheit ist, dass es hier in erster Linie um 3 andere Kategorien
> geht ...
Kann es sein, dass Du den Artikel nicht gelesen oder verstanden hast?
Vorraussetzung, das Geräte in der "GSMA Device Registry" als gestohlen registriert werden, ist die polizeiliche Diebstahl-Anzeige.
Weder in Erbfällen, noch bei regulären Gebraucht-Verkäufen oder bei Geräte-Spenden wird eine solche Anzeige bei der Polizei gestellt.
Falls es in Ausnahmen doch zu Streitfällen kommt:
In all diesen Szenarien gibt es Quittungen, Dokumente oder Verträge, die der Polizei bei Missverständnissen vorgelegt werden können, um die Eigentumsverhältnisse zu klären.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 31.03.22 13:32 durch DieTatsaechlicheDimensionDesGanzen.



