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Meine Vermutung
Autor: Hotohori 15.06.19 - 01:24
Ich denke Facebook ging es dabei um die Namensähnlichkeit weil es sich um ein direktes Konkurrenzprodukt handelt.
Denn man könnte Openbook durchaus als Anspielung auf Facebook interpretieren, welche Facebook allerdings nicht so toll findet und daher dagegen vor ging. Dafür spricht auch, dass die Entwickler von OpenBook schon mit so etwas gerechnet haben, daher denke ich das sollte tatsächlich eine gewollte Anspielung auf Facebook sein. -
Re: Meine Vermutung
Autor: Rail 15.06.19 - 08:26
Natürlich ist es eine Anspielung.
Der Schutz gilt trotzdem nur für das geschützte Wort(und oder Kette) und nicht für Anspielungen.
Wo kommen wir denn hin, wenn ich verklagt werde, weil ich (unabsichtlich oder absichtlich) eine (vielleicht auch nur vage) Anspielung (ohne Verwechslungsgefahr) irgendeiner Firma habe.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 15.06.19 08:27 durch Rail.