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Fallen automatisch generierte Inhalte unter Urheberrecht?
Autor: Dirk W. 02.04.10 - 16:03
Diese Frage stelle ich mir dabei, wenn ich mich mit der Thematik automatisch erzeugter Berichte beschäftige.
Theoretisch setzt Urheberrecht doch immernoch eine Person als "Erzeuger" vorraus.
Zudem wäre die Frage, ob es nicht ohnehin zu Überschneidungen kommen kann, wenn mehrere Redaktionen das gleiche System nutzen. Selbst mit zufallsgenerierten Formulierungen könnten im ungünstigen Fall ganze Textpassagen mit anderen Berichterstattungen übereinstimmen. -
Re: Fallen automatisch generierte Inhalte unter Urheberrecht?
Autor: generierte Inhalte 02.04.10 - 20:36
Lies mal Tageszeitungen und news.google.de . Die Reuters/dpa-Meldungen sind oft 1:1 ohne viele Änderungen und tauchen so auch in den Tageszeitungen und Online-Webseiten auf.
Und weil die Sportrechte immer nur einem für irgendwas gehören, gibt es nur eine Firma, die Strichlisten über die Ballkontakte u.ä. machen und haben darf. Also sind die "Urheber" immer dieselben.
Nur bei gefärbten Artikeln sind nennenswerte Unterschiede feststellbar. Bei uninteressanten Themen mit Eigenbeteiligung darf man als Reporter auch schon mal die Wahrheit schreiben. Es kann also sein, das die Welt über Auslandsthemen und Wirtschaft "korrekt" berichtet.
"Qualitätsjournalismus" und "Leistungsschutzrechte" sind die euphemismus-Worte der vierten Kolonnen-Macht.



