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es ist nen unding im zivilrecht, ...

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  1. es ist nen unding im zivilrecht, ...

    Autor: Moe479 09.01.17 - 20:25

    dass der beklagte aufzeigen soll, dass er unschuldig ist ... also überhaupt eine beweislastumkehr eintritt nur weil jemand etwas behauptet ... wer etwas behauptet muss es auch beweisen können, ansonsten ist die unterstellung nicht diskutabel, finde ich. das führt regelmäßig dazu dass den beklagten alles mögliche unterstellt wird und zu enormen volkwirtschaftelichen schäden, bis hin zur geschäftsaufgabe weil die beklagte garnicht die nötigen mittel hat um auf diesen überzug zu reagieren ... das dient imho nicht wirklich der wahrung eines fairen rechtes sondern mehr wahrung des rechtes des stärkeren ...



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.01.17 20:29 durch Moe479.

  2. Re: es ist nen unding im zivilrecht, ...

    Autor: laserbeamer 09.01.17 - 20:30

    In Deutschland nicht.
    Jeder trägt die Beweislast, der Antragsteller / Kläger muss beweisen das er einen Anspruch hat (z.b. Kaufvertrag), der Antragsgegner / Beklagte muss beweisen das er unschuldig ist.
    Und dann gibt es die sekundäre Beweislast wenn der Beklagte darlegen kann das es weitere mögliche Täter gibt (z.b. Urheberrechts-Abmahnung in einer WG) wenn er das begründet darlegen kann muss der Kläger beweisen das es der Beklagte war und nicht jemand anderes mit der Chance dazu.

  3. Re: es ist nen unding im zivilrecht, ...

    Autor: Thegod 10.01.17 - 02:53

    Moe479 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > dass der beklagte aufzeigen soll, dass er unschuldig ist ...

    Du hast da aber einiges überlesen. Der Beklagte hat eine Abweisung der Klage bevor es zu einem Prozess kommt beantragt. Natürlich muss er für diese Nachweisen dass die Klage keine Substanz hat.

  4. Re: es ist nen unding im zivilrecht, ...

    Autor: Apfelbrot 10.01.17 - 03:26

    Thegod schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Moe479 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > dass der beklagte aufzeigen soll, dass er unschuldig ist ...
    >
    > Du hast da aber einiges überlesen. Der Beklagte hat eine Abweisung der
    > Klage bevor es zu einem Prozess kommt beantragt. Natürlich muss er für
    > diese Nachweisen dass die Klage keine Substanz hat.

    Das interessiert doch nicht, wenn man das beachten würde hätte man doch nichts woran man herum nöllen kann am System.

  5. Re: es ist nen unding im zivilrecht, ...

    Autor: Moe479 10.01.17 - 04:54

    ich finde in deiner unterstellung nichts was meine fragestellung bedient. schon einmal darüber nachgedacht warum es überhaupt die möglichkeit gibt das ohne jeden angeblichen beweis anzweifeln zu können, das ist hosenrunter poker im vorraus, aus angst vor dem rechtssystem, total krank!



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.17 04:55 durch Moe479.

  6. Re: es ist nen unding im zivilrecht, ...

    Autor: Moe479 10.01.17 - 04:57

    wer kann das, und warum genau muss er sich diese arbeit machen/andere vorab verfolgen? und wer arbeitet dann eigentlich für wen(etwas zu tun ist arbeit, etwas für andere zu tun ist arbeit für andere)? tariflicher mindestlohn, sozialabgaben, steuer und krankenkassenbeitrag, bitte, aber pronto, macht ja auch krank!



    8 mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.17 05:06 durch Moe479.

  7. Re: es ist nen unding im zivilrecht, ...

    Autor: |=H 10.01.17 - 09:54

    Die könnten es auch einfach auf den Prozess ankommen lassen.
    Klar es ist "nur" ein Fanfilm, aber es ist auch eindeutig Star Trek. Und wenn CBS da die Rechte hält, ist es kein Wunder, dass dort geklagt wird.
    Ob dies besonders clever ist und man sich nicht anderweitig einigen könnte ist eine andere Frage. Aber durch die neuen Filme und die neue Serie ist es klar, dass man die Fanfilme, die heutzutage auch gut aussehen können, zumindest in die Schranken weisen möchte.

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