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das wird interessant ...
Autor: neocron 09.03.16 - 16:37
... was wird das wohl, wenn die negative Feststellungsklage zu Gunsten von Springer ausfaellt!?
was wird dann wohl aus den ganzen "Richtig so" ... ein widerspruechliches "falsche Entscheidung!!!!"? -
Re: das wird interessant ...
Autor: Themenzersetzer 09.03.16 - 16:50
neocron schrieb:
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> ... was wird das wohl, wenn die negative Feststellungsklage zu Gunsten von
> Springer ausfaellt!?
> was wird dann wohl aus den ganzen "Richtig so" ... ein widerspruechliches
> "falsche Entscheidung!!!!"?
Die Entscheidung zu Klagen ist richtig, unabhängig vom Ausgang. -
Re: das wird interessant ...
Autor: vulkman 09.03.16 - 18:22
Das ist vollkommen unmöglich, weil Werbung!
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Re: das wird interessant ...
Autor: neocron 10.03.16 - 11:36
das hoffe ich sehr fuer die Konsistenz. Auch wenn ich nicht glaube, dass diese dann gewahrt wird!
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Re: das wird interessant ...
Autor: Koto 10.03.16 - 18:35
neocron schrieb:
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> ... was wird das wohl, wenn die negative Feststellungsklage zu Gunsten von
> Springer ausfaellt!?
> was wird dann wohl aus den ganzen "Richtig so" ... ein widerspruechliches
> "falsche Entscheidung!!!!"?
Dann hat man das zu Akzeptieren. Aber man darf das Urteil von Hamburg anzweifeln.
Gerade Hamburg ist ja nun in der Vergangenheit öfters aufgefallen mit merkwürdigen Entscheidungen.
Es sind ja nicht nur Foren Nutzer am zweifeln sondern auch einige Experten. -
Re: das wird interessant ...
Autor: neocron 10.03.16 - 22:33
das ist immer so mit Experten :) die sind auch nur Menschen ... und koennen auch nur mit einer gewissen Unwissenheit arbeiten!
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Re: das wird interessant ...
Autor: divStar 10.03.16 - 22:51
Experten bei den Richtern in Hamburg? Bisher gingen dort die Urteile zugunsten der dickeren Geldkoffer aus. Außerdem wird den Richtern dort jedes technische Verständnis mit Sicherheit fehlen, denn sonst würden die verstehen wie unhaltbar aus technischer Sicht die Argumente des Springer-Verlags sind. Interessiert dort aber keinen. Das hat die Vergangenheit dort ja oft gezeigt.
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Re: das wird interessant ...
Autor: vulkman 10.03.16 - 23:06
divStar schrieb:
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> Experten bei den Richtern in Hamburg? Bisher gingen dort die Urteile
> zugunsten der dickeren Geldkoffer aus. Außerdem wird den Richtern dort
> jedes technische Verständnis mit Sicherheit fehlen, denn sonst würden die
> verstehen wie unhaltbar aus technischer Sicht die Argumente des
> Springer-Verlags sind. Interessiert dort aber keinen. Das hat die
> Vergangenheit dort ja oft gezeigt.
Is richtig, is aber auch so gewollt: 95a will nicht technische Spezifikationen machen, 95a will dass Du zahlen oder Werbung gucken musst, wenn der Urheber das sagt, und dass Du keinem dabei helfen darfst, nicht zu zahlen oder Werbung zu gucken, und genau das setzt das Gericht um.
Wenn der Gesetztgeber gewollt hätte, dass irgendwelche Nerds da einen Weg drumrum finden, hätte er 95a nicht erlassen.
Und ja, den Willen des Gesetzgebers aus einem Gesetz raus zu interpretieren und umzusetzen ist Aufgabe des Gerichts. Sowas nennt man in der Rechtwissenschaft Exegese, muss man wissen, weiß wieder keiner.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.03.16 23:10 durch vulkman. -
Re: das wird interessant ...
Autor: divStar 10.03.16 - 23:19
Tja, dann wird es ja Zeit dass solche Anleitungen auf Domains außerhalb Deutschlands verteilt werden. Es kann ja nicht sein dass einem Nutzer vorgegeben wird was er zu laden hat über seinen Internetzugang und was nicht. Das mag bei schnellem Internet welches auch eine Flatrate ist ja keine Rolle spielen; ich könnte mir vorstellen, dass im Mobilfunk jedes einzelne Megabyte eine große Rolle spielt. Und wenn eine Webseite absichtlich keine Paywall errichten möchte, dann ist es nicht das Problem der Nutzer. Es ist ja auch nicht so dass es sich bei dem Anti AD Block Skript um etwas handelt, was einem Verschlüsselungs oder kryptographieverfahren auch nur nahe kommt. Ganz im Gegenteil: scheinbar ist die technische Umsetzung derart lasch, dass sie problemlos auch von Laien umgangen werden kann. Ob sich so etwas eine starke Verschlüsselung nennen darf ist sehr zu bezweifeln.
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Re: das wird interessant ...
Autor: vulkman 10.03.16 - 23:32
divStar schrieb:
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> Tja, dann wird es ja Zeit dass solche Anleitungen auf Domains außerhalb
> Deutschlands verteilt werden. Es kann ja nicht sein dass einem Nutzer
> vorgegeben wird was er zu laden hat über seinen Internetzugang und was
> nicht.
Niemand zwingt Dich, werbefinanzierte Angebote zu laden, gibt genug werbefreie Angebote, auch für bild.de. Du willst nur weder Werbung noch bezahlen, das ist asozial.
> Es ist ja auch nicht so dass es sich bei dem Anti AD Block
> Skript um etwas handelt, was einem Verschlüsselungs oder
> kryptographieverfahren auch nur nahe kommt. Ganz im Gegenteil: scheinbar
> ist die technische Umsetzung derart lasch, dass sie problemlos auch von
> Laien umgangen werden kann. Ob sich so etwas eine starke Verschlüsselung
> nennen darf ist sehr zu bezweifeln.
Das spielt aber genau überhaupt gar keine Rolle, das einzige was entscheidend ist, ist, ob es bei Otto Normalverbraucher erreicht, was es erreichen soll, und das tut es, solange Otto Normalverbraucher nicht die Anleitung von Tobias Richter befolgt.
Ja, in der Urteilsbegründung steht Verschlüsselung, ja, das ist technisch falsch, nein, das ändert absolut nichts daran, das der Gedanke hinter 95a greift.
Wenn der Urheber das verlangt, hast Du gefälligst Werbung zu ertragen oder zu bezahlen, genau das regelt das Urheberrechtsgesetz. -
Re: das wird interessant ...
Autor: nachgefragt 11.03.16 - 00:55
Ich hab jetzt nicht alle Kommentare zu diesem Artikel verfolgt, aber wo hat er geschrieben dass er prinzipiell zahlungsunwillig ist?
Außerdem sollte angemerkt werden das Springer gar nicht Urheber großer Teile der gezeigten Grafik- und Textinhalte ist. Sie sind hier nur Lizennehmer der jeweiligen Agenturen bzw Werbepartner. Urheberrechtlich können sie in erster Line das Design der Seite und ihre "Bildstories" für sich beanspruchen. Ich glaube sie sind nichtmal Urheber des genutzten CMS.
Stell dir mal vor die kränkelnden Fotostudios der Möbelindustrie würden sich auf einmal dazu entschließen die Pixel in ihren Bilddaten an Werbetreibende zu vermarkten, wenn die Kunden nicht bereit sind einen Aufschlag zu zahlen. Werbung wegretuschieren is natürlich nicht erlaubt.
Urheberrechtlich gedeckt? Bleiben die Kunden? Lassen die Kunden den Deutschen markt einfach außen vor und weichen ins Außland aus? Fändest du das normal? Findest du die Ramschbeilagen nicht schon schlimm genug?
6 mal bearbeitet, zuletzt am 11.03.16 01:12 durch nachgefragt. -
Re: das wird interessant ...
Autor: vulkman 11.03.16 - 15:52
nachgefragt schrieb:
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> Ich hab jetzt nicht alle Kommentare zu diesem Artikel verfolgt, aber wo hat
> er geschrieben dass er prinzipiell zahlungsunwillig ist?
Welchen Grund gibt es denn sonst, eine Seite, die AdBlocker aussperrt, mit einer darauf angepassten Filterliste aufzurufen, so dass man sie ohne Werbung betrachten kann, wenn es eine komplett werbefreie Alternative gibt, die Geld kostet?
"Ich will keine Viren" ist hier nicht anwendbar, weil Du ja weiterhin die Werbenetze blockst, Du kriegst nur auch den Bild.de-Content nicht zu sehen.
> Außerdem sollte angemerkt werden das Springer gar nicht Urheber großer
> Teile der gezeigten Grafik- und Textinhalte ist. Sie sind hier nur
> Lizennehmer der jeweiligen Agenturen bzw Werbepartner. Urheberrechtlich
> können sie in erster Line das Design der Seite und ihre "Bildstories" für
> sich beanspruchen. Ich glaube sie sind nichtmal Urheber des genutzten CMS.
Nein. "Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt." - UrhG §4 Abs. 1
Und nein, ich darf nicht einfach irgendwas zusammenstellen und hab dann das Urheberrecht, sondern ich brauch für jedes Element das passende Nutzungsrecht und das Gesamtprodukt steht dann unter meinem Urheberrecht.
> Stell dir mal vor die kränkelnden Fotostudios der Möbelindustrie würden
> sich auf einmal dazu entschließen die Pixel in ihren Bilddaten an
> Werbetreibende zu vermarkten, wenn die Kunden nicht bereit sind einen
> Aufschlag zu zahlen. Werbung wegretuschieren is natürlich nicht erlaubt.
> Urheberrechtlich gedeckt? Bleiben die Kunden? Lassen die Kunden den
> Deutschen markt einfach außen vor und weichen ins Außland aus? Fändest du
> das normal?
Erstmal: Es spielt absolut keine Rolle, was Du oder ich normal finden.
Und ja, natürlich lässt das UrhG in Verbindung mit der Vertragsfreiheit dem Urheber die Möglichkeit, komplett inakzeptable Bedingungen zu stellen, aber das Konkurrenzprinzip und die Kartellbehörde sorgen dafür, dass niemand, der solche Bedingungen stellt, eine Aussicht auf Erfolg hat, weil es immer genug Alternativen gibt.
> Findest du die Ramschbeilagen nicht schon schlimm genug?
Ich krieg keine Ramschbeilagen, weil an meinem Briefkasten so'n "fick Dich" Aufkleber klebt, ich krieg überhaupt keine Printmedien. -
Re: das wird interessant ...
Autor: nachgefragt 11.03.16 - 17:56
Welche Gründe es da gibt, ist ja erstmal egal. Es gibt jedenfalls absolut keinen Grund irgendwelchen wildfremden Leuten etwas zu unterstellen nur weil du selber was in 1-2 Sätze reininterpretiert hast. Kann ja durchaus sein, dass er das gesagt hat, deswegen fragte ich, und so würd es Sinn ergeben.
Andernfalls geht das schon recht schnell Richtung üble Nachrede oder schlimmer.
Der §1 ist schön und gut aber das Buch hat nunmal mehr als nur einen Paragraphen. Vll solltest du es dir mal ganz durchlesen, dann wirst du feststellen, dass auf diese Nutungsrechte für Artikeln und Bilder in Sammlungen noch sehr explizit eingegangen wird.
Dein vorletzter Absatz spielt sich quasi grade exakt so ab und wenn du ehrlich über mein Beispiel nachdenkst wirst du dir eingestehen dass auch im Fall der Onlinewerbung der Markt sich selber regulieren wird. Da bedarf es keines Kartellamts. Aber warten wir es ab.
6 mal bearbeitet, zuletzt am 11.03.16 18:11 durch nachgefragt. -
Re: das wird interessant ...
Autor: crazypsycho 13.03.16 - 04:37
vulkman schrieb:
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> Wenn der Urheber das verlangt, hast Du gefälligst Werbung zu ertragen oder
> zu bezahlen, genau das regelt das Urheberrechtsgesetz.
Zum Glück ist dem nicht so. Denn der Urheber liefert mir ja den Content völlig werbefrei und bedingungslos aus. Was ich auf meinen Rechner damit mache, bleibt mir überlassen. -
Re: das wird interessant ...
Autor: deadeye 13.03.16 - 12:33
Was will man denn von einem Firmengericht erwarten, das gar keine Legitimation besitzt und auch nicht Staatlich ist. Das Gerichte Staatlich sein müssen, ist auf dem Gesetz gestrichen worden so wie viele andere Paragaphen auch. Die handeln illegal und die wissen das. Ansonsten würden sie ihre Urteile unterschreiben. Genauso wie "Beamten" ihre Schreiben ohne Unterschrift verschicken. Sie sind dann für ihr Handeln nicht haftbar.
Viel Glück beim Metzger. -
Re: das wird interessant ...
Autor: vulkman 14.03.16 - 10:14
nachgefragt schrieb:
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> Dein vorletzter Absatz spielt sich quasi grade exakt so ab und wenn du
> ehrlich über mein Beispiel nachdenkst wirst du dir eingestehen dass auch im
> Fall der Onlinewerbung der Markt sich selber regulieren wird. Da bedarf es
> keines Kartellamts. Aber warten wir es ab.
Der riesige Unterschied ist aber, dass hier der Rechtsstaat ausgehebelt wird. Die Menschen haben die Macht etwas zu tun, aber nicht das Recht, und das ist imho nicht der richtige Weg für gesellschaftliche Veränderung.
Der richtige Weg ist der, wie ihn z.B. die EU Kommission im Telekommunikationsmarkt geht: Verbraucherfeindliche Praxis erkennen und verbieten, aber dann demokratisch legitimiert und für alle Marktteilnehmer gleich.
Das was jetzt passiert ist halt total unfair, weil gerade technik-affine Medien besonders leiden, weil deren Leserschaft besonders mächtig ist. Mittlerweile trifft es zwar auch die Springer-Presse, aber Golem z.B. hat das Problem ja schon viel länger. Aber so ist das halt, wenn das Faustrecht regiert, und das ist schlecht.



