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Oh Gott!

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  1. Oh Gott!

    Autor: AllDayPiano 09.03.16 - 18:52

    Also das, was jetzt im Update steht, ist einfach nur erbärmlich!

    "Mimimimimi! Mami Mami Mami der Typ war voll pöse zu uns! "

    Man wollte ihm also Gelegenheit zum Einlenken geben? So ein vollkommener Dünschiss! Springer hat wahnsinnige Angst vor der Klage. Nicht wegen des Prozessrisikos, sondern weil dieses Urteil den Weg für höhere Instanzen ebnet. UND: Weil sich Springer hier definitiv mit dem Falschen angelegt hat. Weil er keiner von denjenigen ist, die Einknicken, sondern der die ganze Sache jetzt in die Öffentlichkeit getragen hat und auch noch breite Unterstützung bekommt.

    Für mich ist klar: Wenn Springer jetzt verliert, geht es um Millionen! Die hatten sie zwar vorher auch nicht, aber JETZT haben sie sie. Und niemand gibt her, was er einmal hat - das sieht man zu genüge an der Politik (z.B. beim Soli).

    Ich persönlich werde den Herrn weiter unterstützen - und wenn er dafür bis vor den BGH oder gar EuGH zieht!

    Und nicht, weil ich nicht der Überzeugung bin, dass Springer durch Verluste kein verkraftbarer Schaden entsteht, sondern weil hier der Schundverein Nr. 1, der an vorderster Front dabei ist, seine Hetze ins Volk zu werfen, auch hier wieder willkürlich auf Menschen herumtritt und seine Übermacht ganz bewusst ausnutzt!

    Und DAGEGEN muss man vorgehen!

  2. Re: Oh Gott!

    Autor: teenriot* 09.03.16 - 19:40

    > seine Übermacht ganz bewusst ausnutzt!

    Was genau ist dein Problem?
    Herr Richter geh den Rechtsweg und Bild macht das nun auch.
    Warum soll der eine dürfen der andere nicht?

    Der Rechtsstaat besteht aus Prinzipien.
    Prinzipien sind Prinzipien weil sie für ALLE gelten.

  3. Re: Oh Gott!

    Autor: Seismoid 09.03.16 - 20:11

    teenriot* schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > seine Übermacht ganz bewusst ausnutzt!
    >
    > Der Rechtsstaat besteht aus Prinzipien.
    > Prinzipien sind Prinzipien weil sie für ALLE gelten.

    ist natürlich dann immer wieder komisch wenn eine bestimmte form von klagen (urheberrecht) vor bestimmten gerichten (hamburg) sehr viel öfters für eine bestimmte seite (rechteinhaber) entscheiden als das andere gerichte bei gleichem/ähnlichem sachverhalt in der BRD tun.

  4. Re: Oh Gott!

    Autor: AllDayPiano 09.03.16 - 22:16

    teenriot* schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > seine Übermacht ganz bewusst ausnutzt!
    >
    > Was genau ist dein Problem?
    > Herr Richter geh den Rechtsweg und Bild macht das nun auch.
    > Warum soll der eine dürfen der andere nicht?
    >
    > Der Rechtsstaat besteht aus Prinzipien.
    > Prinzipien sind Prinzipien weil sie für ALLE gelten.

    Richtig. Man könnte es aber auch etwas vollständiger formulieren: Nur ein einziger aus vermutlich einer ganzen Fülle von abgemahnten Mitmenschen hat den Mut, diesen Weg zu gehen!

    Und wenn ein Unternehmen ganz bewusst die Karte "Wir sind größer, wir machen dich sowieso fertig" ausspielt, dann stellt das für mich rechtsstaatliche Prinzipien ganz klar in Frage.

    Das ist genau das Gleiche wie manche Versicherungen, die ihre Versicherungsnehmer auszahlen müssten, einfach so lange klagen, bis der Versicherungsnehmer tot ist. Und das ist nicht nur einmal passiert!

  5. Re: Oh Gott!

    Autor: Mingfu 09.03.16 - 22:29

    teenriot* schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Was genau ist dein Problem?
    > Herr Richter geh den Rechtsweg und Bild macht das nun auch.
    > Warum soll der eine dürfen der andere nicht?

    Ganz so fair ist die Situation leider nicht. Die Leistungsklage hat nämlich gegenüber der negativen Feststellungsklage Priorität. Letztere wird mit der ersten mündlichen Verhandlung der Leistungsklage hinfällig. Wegen des fliegenden Gerichtsstandes bei Online-Inhalten hat Springer auch freie Gerichtswahl. Sie werden also wieder Hamburg wählen, da sie dort bereits gegen Eyeo erfolgreich waren. Es ist also bereits absehbar, wie die erste Runde ausgehen wird. Und ob finanziell dann noch eine Berufung vor dem OLG Hamburg darstellbar ist und eine Revision vor dem BGH, steht in den Sternen.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.03.16 22:46 durch Mingfu.

  6. Re: Oh Gott!

    Autor: Meidlinga 09.03.16 - 22:50

    Wenn ein Richter dem stattgibt, dass der Eintrag einer Variable in einer Datei eine "wirksame" Maßnahme umgeht, dann würde ich sagen der hat von Technik nicht mal Null Ahnung.
    "Wirksam" würde bedeuten, dass zumindest mittlere Programmierkenntnisse vorhanden sein müssen um eine Sperre zu umgehen. Aber nicht ein Textfile um eine Zeile zu ergänzen.
    Es muss nicht zwanghaft aus allem ein Geschäft gemacht werden, selbst wenn Deutschland inzwischen längst dabei ist zu den USA2 zu werden.

  7. Re: Oh Gott!

    Autor: tomatentee 10.03.16 - 00:09

    Weil bei einem Rechtsstreit Privatmann gegen Milliardenkonzern auch für beide das gleiche Risiko besteht...ach nee, warte. Das wär ja voll Unkapitalistisch so. Es ist natürlich so, dass der Privatmann im negativen Fall vor dem finanziellen Ruin steht, dee Konzern das aus der Portokasse locker zahlt.

    Ich modernen Rechtssystemen gibts in solchen Fällen übrigends Deckelungen und Prozesskostenhilfe...aber das is ja Sozialismus.

  8. Re: Oh Gott!

    Autor: teenriot* 10.03.16 - 02:54

    Bullshit.

    Herr Richter steht nicht vor dem finanziellen Ruin dank Croundfounding-Kampagne,
    und das finde ich sehr gut.

    Und das der Springer-Verlag Milliarden verdient ist einfach nur eine lächerliche Übersteigerung.

  9. Re: Oh Gott!

    Autor: LeoHart 10.03.16 - 04:29

    Axel Springer: Umsatz 2014 belief sich auf 3.037,9 Mio. ¤ oder 3,0379 Mrd. ¤

    Ich sehe keine Übertreibung...



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.03.16 04:32 durch LeoHart.

  10. Re: Oh Gott!

    Autor: temp2 10.03.16 - 05:41

    der zweck heiligt die mittel? aber das mittel ist so schlecht. basis ist ein video in einem kanal der da heisst "...Tricks" und der gute youtuber hat bild namentlich erwähnt und bild-spezifischen code verwendet. damit ist das doch energieverschwendung. es gibt für mich gefühlt eine million gründe, warum bild gewinnt.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.03.16 05:41 durch temp2.

  11. Re: Oh Gott! (Hat der ein Staatsexamen?)

    Autor: Tuxianer 10.03.16 - 14:58

    Meidlinga schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wenn ein Richter dem stattgibt, dass der Eintrag einer Variable in einer
    > Datei eine "wirksame" Maßnahme umgeht, dann würde ich sagen der hat von
    > Technik nicht mal Null Ahnung.

    Ja. Stimmt. Er hat keine Ahnung. Und er darf sogar stolz darauf sein, keine Ahnung zu haben! Er darf, einmal vor 40 Jahren seinen Titel erhalten, jetzt herumamten und vollkommenen Schwachsinn "§im §Namen §des §Volkes" verkünden und gegen jeden Sachverstand urteilen. Und er wird dafür nicht abgemahnt. Es gibt nämlich - das ist eines der Grundprobleme (nicht nur aber vor allem) in Sachen Internet-Rechtsprechung - nicht nur fast keine auch nur ansatzweise brauchbaren Gesetze (weil die immer von stabilen Objekten (sind werbevollgemüllte Seiten nicht) und Orten (ist im Internet schlicht obsolet) und nationaler oder EU- oder US- oder ... Zuordnbarkeit (ist im Internet obsolet) ausgehen), sondern vor allem auch keine Pflicht für Richter, sich fortzubilden.

    Man sehe sich nur mal die hirnrissigen Abmahn-Urteile an, in denen Richter ip-Adressen im Protokoll des KLÄGERS als "Beweis" angesehen haben. Und im Hamburg funktionieren solche Klagen immer noch; die dortigen Richter sind in Sachen Internet so kompetent wie ein vor 100 Jahren Verstorbener! Aber solange sie nicht gezwungen sind, zu belegen, dass sie hier über Kompetenz verfügen, und ansonsten in solchen Bereichen nicht als Richter amten dürfen, wird sich an dieser Situation nichts ändern.


    > Es muss nicht zwanghaft aus allem ein Geschäft gemacht werden, selbst wenn
    > Deutschland inzwischen längst dabei ist, zu den USA2 zu werden.

    Es geht eigentlich nicht mal um die Geschäftstätigkeit; die ist a) erlaubt und b) für den Fortbestand einer Redaktion auch nicht unerheblich (wobei mir der Fortbestand der asv-Redaktionen nicht wirklich am Herzen liegt). Wenn der asv seine Seiten nur Abonnenten zugänglich machen würde, was technisch leicht zu realisieren ist (andere bekommen das ja auch gebacken), dann könnte er seine "Inhalte" ja leicht vermarkten. Das Problem hier ist, dass dieser Verlag versucht, Menschen daran zu hindern, unerwünschte, gefährliche, schädigende und kostentreibende Beilagen Dritter abzufiltern und gleichzeitig jegliche Verantwortung für die so verbreitete Schadsoftware abstreitet. Und wenn ein Verlag damit durchkommt, werden viele weitere Anbieter sich auf dieses Urteil stü(t|r)zen. Was für das Internet einem Dolchstoß gleich käme: Jeder Schund-Anbieter darf alles auf seinen Seiten einbauen, was via Internet gigantischen Schaden anrichtet, und er haftet nicht nur nicht dafür, sondern er darf verlangen, dass sich niemand davor schützen darf!

    Analogie: Die Mafia setzt vor Gericht durch, dass Selbstverteidigungskurse, Gartenzäune, Wachhunde, Sicherheitsschlösser, Passworte, Bankschließfächer, Wegfahrsperren, Sicherheitsdienste usw. verboten werden.

    Wobei man in Sachen Blocker eigentlich sagen müsste: Leute, installiert Euch jede Menge an Schadsoftware-Schleudern! So krass viele, dass binnen Kurzem jede Firma nur noch vollgemüllt und infiziert ist, jede Uni und jede Klinik in Verschlüsselungstrojanern ersäuft, jede Verwaltungen und jeder Ver- oder Entsorgungsbetrieb erstickt und so ganz viele wichtige Einrichtungen nicht mehr funktionieren! Wenn nämlich der Gesamtschaden im Staat irgendwann groß genug wird, dann wird jede Regierung, unabhängig davon, wie sie besetzt ist, gezwungen sein, einzugreifen. "Störerhaftung" für Seiten, auf denen Werbung mit Schadsoftware verbreitet wird, wäre z. B. ein gutes Mittel. Der asv wäre vermutlich einer der ersten Verlage, die entweder pleite oder ganz schnell frei von Fremdwerbung wären. Ersters wäre mir lieber.

    -----

    Befugnis kann man delegieren. Kompetenz muss man erlangen.

  12. Re: Oh Gott! (Hat der ein Staatsexamen?)

    Autor: teenriot* 10.03.16 - 16:15

    Erst groß von Recht reden und dann zum Schluss zu kollektiven Verbrechen aufrufen...

  13. Re: Oh Gott! (Hat der ein Staatsexamen?)

    Autor: Tuxianer 10.03.16 - 17:28

    teenriot* schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Erst groß von Recht reden und dann zum Schluss zu kollektiven Verbrechen
    > aufrufen...

    Offenkundig verstehen nicht alle, wenn man Dinge etwas krass pontiert formuliert ... schade eigentlich.

    Abgesehen davon, dass
    > zu kollektiven Verbrechen aufrufen

    falsch ist: Zuzulassen, dass verseuchte Werbung von Seiten u. a. des asv Schadprogrammen auf eigenen Rechnern installiert, ist nicht verboten. Die Folgen daraus werden sich ganz ohne Zutun dessen ergeben, der sich nicht u. a. mittels Blockern gegen die Installation wehrt.

    Und - ein wenig weitergedacht - wird dergleichen eh passieren, wenn der asv mit seinem Recht auf Zwangsvermüllung durchkommt.

    -----

    Befugnis kann man delegieren. Kompetenz muss man erlangen.

  14. Re: Oh Gott! (Hat der ein Staatsexamen?)

    Autor: teenriot* 10.03.16 - 17:36

    Tuxianer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > falsch ist: Zuzulassen, dass verseuchte Werbung von Seiten u. a. des asv
    > Schadprogrammen auf eigenen Rechnern installiert, ist nicht verboten. Die
    > Folgen daraus werden sich ganz ohne Zutun dessen ergeben, der sich nicht u.
    > a. mittels Blockern gegen die Installation wehrt.

    Du hast aber geschrieben:
    "Leute, installiert Euch jede Menge an Schadsoftware-Schleudern"

    mit dem Ziel das selbst die IT jeder "jede Klinik" Schaden nimmt, was mal eben auch zu Toten führen kann...

    Bei einigen sind die Maßstäbe vollkommen verrückt.
    Wer dann noch von Recht redet heuchelt.

    Es geht um Werbung und ihr ruft quasi zum Bürgerkrieg auf.
    Einfach nur lächerlich.

  15. Re: Oh Gott! (Hat der ein Staatsexamen?)

    Autor: Tuxianer 11.03.16 - 11:45

    teenriot* schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Du hast aber geschrieben:
    > "Leute, installiert ...[manipulierter Text, daher: Abbruch.]
    Erstens ist das kein wörtliches Zitat. Wenn Sie schon zitieren, dann tun Sie es gefälligst korrekt!

    Zweitens habe ich den Absatz so formuliert, dass jedem - naja, offenbar mit einer Ausnahme - klar war, worum es sich hier handelt: eine krasse Formulierung für das, was eh passiert, wenn der asv und dessen Kumpane mit ihrem Zwang zur Verhinderung des Schutzes gegen Schadsoftware-Installation durchkommen.

    Denn nichts anderes ist die unmittelbare Folge, die sich daraus ergeben wird, wenn Richter die Nutzung von Blockern verbieten und diese irgendwann von den Browser-Herstellern in den so freiheitszerstümmelten Ländern nicht mehr "akzeptiert" werden. Werbung enthält nicht nur Spionage - wozu Sie noch nie Stellung bezogen haben ... warum eigentlich nicht? -, sondern auch Schadsoftware - wozu Sie ebenfalls keine Stellung bezogen haben ... warum eigentlich nicht? -, und diese Schadsoftware wird sich häufiger installieren, wenn Anwender sich nicht mehr davor schützen dürfen.

    Wer nun denkt: Mein Anti-Viren-Programm und mein Malware-Schild ... Ja, nun, aber auch diese Programme dürfen nach der Rechtsverdrehvorstellung von asv und "seinen" Hamburger Richtern die Werbung mit Schadsoftware drin nicht blockieren, denn welchen Blocker man an welcher Stelle einsetzt, ist für die aus solchen Urteilen erwachsende Rechtsbeugung irrelevant: Blockiert ist blockiert, und das darf man ja dann nicht mehr.

    Also müssen Anti-Viren- und Anti-Malware-Programme wegen dieses Gerichtsurteils auch deaktiviert werden, damit man das Recht erhält, die potentiell verwanzten Seiten von asv und Kumpanen einzusehen... Merken Sie was?

    Und - konsequent diesem Urteils-Schwachsinn gefolgt - muss man diese Deaktivierung von Schutzprogrammen und Filtern gegen Schadsoftware in Werbung auch für E-Mails durchsetzen, denn auch in solchen können Werbe-Inhalte drin sein, die durchaus Schaden anrichten können, was z. B. mittels manipulierter JPG-Bilder und mittels Skripten in HTML-E-Mails in der Vergangenheit auch bereits geschah. Worauf die Hersteller der meisten E-Mail-Programme reagiert haben und die Skript-Ausführung deaktiviert haben. Und sie und auch die Betriebssystem-Hersteller haben auch die JPG-Interpreter gefixt. Dummerweise kann man das Hamburger Urteil leider auch darauf applizieren: Skripte MÜSSEN nun wieder ausgeführt werden; der Schutzt ist abzuschalten, denn die E-Mail hat man ja auch aktiv von seinem Server abgeholt, ALSO MUSS MAN - nach Ihrer Interpretation - GEFÄLLIGST ALLES ANSCHAUEN, WAS DER asv UND SEINE KUMPANE DA DRIN AN potentiell verwanzter WERBUNG EINGEBAUT HABEN!!!


    > mit dem Ziel das selbst die IT jeder "jede Klinik" Schaden nimmt, was mal
    > eben auch zu Toten führen kann...

    Wie ebenfalls schon - und mehrfach! - geschrieben: Das wird eh passieren, wenn der asv und dessen Kumpane mit ihrem Zwang zur Anzeige potentiell verwanzter Werbung durchkommen.

    In Stichworten: Wenn asv und Kumpane durchkommen, dann ...:
    - darf Schadsoftware nicht mehr blockiert werden, wenn sie als Werbung in Internet-Seiten auftaucht.
    - darf Schadsoftware nicht mehr blockiert werden, wenn sie als Werbung in E-Mails auftaucht.
    - wird Schadsoftware sich auf mehr und mehr Computern installieren.
    - wird Schadsoftware (Spionage, Trojaner, spam-Schleudern) das Internet bremsen, da sie Kapazitäten für ihren Datentransfer an sich reißt.
    - wird Schadsoftware (spam-Schleudern) die Nutzbarkeit von E-Mail- und anderen Messaging-Systemen beeinträchtigen, da sie diese Systeme vollmüllt.
    - wird Schadsoftware vermehrt auch direkt auf den betroffenen Computern Schaden anrichten.
    - wird Schadsoftware vermehrt auch auf Server-Computern Schaden anrichten.
    - wird Schadsoftware vermehrt über nun infizierte Internet-Seiten und E-Mail-Dienste (etc.) weiterverbreitet.
    - wird Schadsoftware Schaden in Ver- und Entsorgungseinrichtungen anrichten, zum einen durch die Vollmüllung der Kommunikationskanäle, zum anderen durch direkte Angriffe auf die Systeme.
    - wird Schadsoftware Schaden in Verwaltungseinrichtungen anrichten, zum einen [dito].
    - wird Schadsoftware Schaden in Firmen aller Art anrichten, zum einen [dito].
    - wird Schadsoftware Schaden in lebenserhaltenden Einrichtungen wie Krankenhäusern anrichten, zum einen [dito].



    > Bei einigen sind die Maßstäbe vollkommen verrückt.
    Ja, vor allem beim asv und denen, die dessen absolut kranke Rechtsbeugung für gut heißen.

    > Wer dann noch von Recht redet, heuchelt.
    Schreiben Sie das doch mal dem asv und seinen Kumpanen. Und den Richtern, die deren Kampagne gegen die Freiheit im Internet mit kompetenzfreien Urteilen unterstützen.


    > Es geht um Werbung und ihr ruft quasi zum Bürgerkrieg auf.
    Bürgerkrieg? Kennen Sie den Begriff? Verstehen Sie, worum es dabei geht? Einfach mal den Begriff in Lexika nachschlagen, dann werden Sie sehen: Ihre inhaltsverzerrende Begriffsmissdeutung ist ...
    > Einfach nur lächerlich.

    -----

    Befugnis kann man delegieren. Kompetenz muss man erlangen.

  16. Re: Oh Gott! (Hat der ein Staatsexamen?)

    Autor: teenriot* 11.03.16 - 13:04

    Tuxianer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > teenriot* schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    >
    > > Du hast aber geschrieben:
    > > "Leute, installiert ...
    > Erstens ist das kein wörtliches Zitat. Wenn Sie schon zitieren, dann tun
    > Sie es gefälligst korrekt!

    Das habe ich getan. Die Stelle die Mittels Ausführungszeichen als Zitat gekennzeichnet war entstammt 1:1 deinem Beitrag.

    > Zweitens habe ich den Absatz so formuliert, dass jedem - naja, offenbar mit
    > einer Ausnahme - klar war, worum es sich hier handelt: eine krasse
    > Formulierung für das, was eh passiert, wenn der asv und dessen Kumpane mit
    > ihrem Zwang zur Verhinderung des Schutzes gegen Schadsoftware-Installation
    > durchkommen.

    Es gibt einen Unterschied zwischen passiver Infizierung und aktiver so wie du sie beschrieben hast.


    > Denn nichts anderes ist die unmittelbare Folge, die sich daraus ergeben
    > wird, wenn Richter die Nutzung von Blockern verbieten und diese irgendwann
    > von den Browser-Herstellern in den so freiheitszerstümmelten Ländern nicht
    > mehr "akzeptiert" werden.

    Niemand hat vor Adblocker zu verbieten, noch nicht einmal Bild.
    Zu der "Freiheit" die du bemühst, gehört auch das Recht von Publishern zu bestimmen unter welchen Bedingungen wer welche Angebote nutzt. Behalte doch deinen Adblocker, das ist Bild egal, das ist deine Freiheit. Die Freiheit von Bild ist eine andere.


    > Werbung enthält nicht nur Spionage - wozu Sie
    > noch nie Stellung bezogen haben ... warum eigentlich nicht? -, sondern auch
    > Schadsoftware - wozu Sie ebenfalls keine Stellung bezogen haben ... warum
    > eigentlich nicht? -, und diese Schadsoftware wird sich häufiger
    > installieren, wenn Anwender sich nicht mehr davor schützen dürfen.

    Und ich behaupte die Schadsoftware wird sich schneller verbreiten wenn die Werbung nicht mehr von Servern kommt, deren Unternehmen ein hohes Interesse haben ihr Milliardengeschäft zu schützen, sondern Werbung von vielen kleinen Servern von kleinen Unternehmen kommt mit entsprechend geringerem Budget für Sicherheitsvorkehrungen

    Und nun?

    Wer sich schützen will, nutzt Software die einen generell schützt. Wer Software nutzt die selektiv nur Werbung verhindert, tut das in erster Linie um Werbung zu vermeiden. Das Sicherheitsargument ist und bleibt unaufrichtig und vorgeschoben.

    > Wer nun denkt: Mein Anti-Viren-Programm und mein Malware-Schild ... Ja,
    > nun, aber auch diese Programme dürfen nach der Rechtsverdrehvorstellung von
    > asv und "seinen" Hamburger Richtern die Werbung mit Schadsoftware drin
    > nicht blockieren,

    Immer noch falsch. Niemand verbietet diese Programme. Du hast nicht verstanden worum es grundlegend geht. Es geht um das Recht der Publisher die Konsumbedingungen zu bestimmen. Dein Recht alles ohne Gegenleistung zu konsumieren wird nicht beschnitten, denn dieses gibt es nicht. Dein Recht einen Blocker zu benutzen wird auch nicht beschnitten.

    > denn welchen Blocker man an welcher Stelle einsetzt, ist
    > für die aus solchen Urteilen erwachsende Rechtsbeugung irrelevant:
    > Blockiert ist blockiert, und das darf man ja dann nicht mehr.

    Falsch, falsch, falsch.

    > Also müssen Anti-Viren- und Anti-Malware-Programme wegen dieses
    > Gerichtsurteils auch deaktiviert werden, damit man das Recht erhält, die
    > potentiell verwanzten Seiten von asv und Kumpanen einzusehen... Merken Sie
    > was?

    Ja. Das du das Phantom eines Adblockerverbots erfunden hat.

    > [...] Server abgeholt, ALSO MUSS MAN - nach Ihrer Interpretation - GEFÄLLIGST
    > ALLES ANSCHAUEN, WAS DER asv UND SEINE KUMPANE DA DRIN AN potentiell
    > verwanzter WERBUNG EINGEBAUT HABEN!!!

    Nö musst du nicht. Du brauchst die Seite einfach nicht aufrufen und wenn doch dich mit dem Hinweisschild zufrieden geben das du nicht rein kommst. Und schreie mich nicht so an ;)

    > Wie ebenfalls schon - und mehrfach! - geschrieben: Das wird eh passieren,
    > wenn der asv und dessen Kumpane mit ihrem Zwang zur Anzeige potentiell
    > verwanzter Werbung durchkommen.

    Jaja. Ich habe noch nie Adblocker genutzt und lebe noch. Einmal habe ich mir was dickes eingefangen, aber nicht durch Werbung.

    > In Stichworten: Wenn asv und Kumpane durchkommen, dann ...:
    > [...]

    > > Bei einigen sind die Maßstäbe vollkommen verrückt.
    > Ja, vor allem beim asv und denen, die dessen absolut kranke Rechtsbeugung
    > für gut heißen.

    Pfff. Du erfindest ein Adblockerverbot und regst dich dann darüber auf. Das ist dein gutes Recht. Aber schiebe deine Erfindung nicht anderen in die Schuhe.

  17. Re: Oh Gott! (Hat der ein Staatsexamen?)

    Autor: User_x 13.03.16 - 00:05

    @teenriot, du verdienst dein geld evtl. mit werbung, zumindest wie du diese so verteidigst.

    trage doch bitte mal in deine branche die weißheit hinaus, dass der aktuelle weg bullshit ist. gerade internetwerbung sollte gänzlich überdacht werden, denn es kann nicht sein dass sich die macher darauf einen herunterholen wie glitschig grell wie eine bordellhure die werbung den user zumüllt, während der umworbene markenname dadurch negative schlagseite bekommt weil die mehrheit, wozu du evtl. nicht zählst dagegen ist.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 13.03.16 00:09 durch User_x.

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