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Wäre folgendes legal (laut Bild):
Autor: h3k 12.03.16 - 01:53
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Dieses Overlay mit rechter Maustaste, Inspect Element, <noscript> node löschen
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Es kommen keine Filterbefehle zum Einsatz, es wird lediglich ein html-node gelöscht.
Dies kann unmöglich eine wirksame technische Schutzmaßnahme (oder wie es auch immer genannt wird) sein, oder? -
Re: Wäre folgendes legal (laut Bild):
Autor: SoniX 12.03.16 - 09:20
Egal wie du das auf deinem Gerät machst, du darfst da machen was du willst. Und wenn du das Bild Logo gegen einen Penis tauscht, bleibt das deine Entscheidung.
Mit dem Öffentlich machen dieser Anleitung würde ich mich aber zurückhalten. -
Re: Wäre folgendes legal (laut Bild):
Autor: lear 12.03.16 - 20:21
ääähhhh... nein.
Die Frage ist nach der Legalität. Illegales wird nicht legal, weil Du nicht erwischt werden kannst.
Wenn es legal wäre (er das "darf"), hätte Springer keine handhabe über 95a urhg.
Daß springer hier versucht, den kopierschutzbegriff extremst zu überdehnen, weil sie für eine robuste technische umsetzung zu dämlich sind, steht auf einem anderen blatt...
noch spricht springer aber in diesem land nicht recht. bisher gibt es ein urteil des berüchtigten lg hamburg, der rest wird sich finden. kommt springer durch, können wir das internet übrigens abschalten. -
Re: Wäre folgendes legal (laut Bild):
Autor: User_x 12.03.16 - 22:32
wieso?
...ich könnte mir eine duldung von viren und trojanern auf dem pc gut vorstellen. immerhin hätten die urheberrecht und dürften nicht unterbrochen werden... -
Re: Wäre folgendes legal (laut Bild):
Autor: lear 12.03.16 - 22:58
Nur, wenn sie ihre selbstausführung technisch wirksam schützen :-P
Insbesondere trojaner/adware/toolbars wären rechtlich interessant, weil man sich den Müll ja freiwillig aufs System geholt hat (daß es aus Dummheit geschehen ist, tut nichts zur Sache - das ist bei der BLÖD!-Zeitung ja ähnlich ;-)
Ich behaupte mal, daß Springer hier langfristig eine Bruchlandung erleben wird (auch, weil sich höhere Gerichte sicher mit dem Stuttgarter Urteil auseinandersetzen werden)
Davon unabhängig könnte das spezielle Geschäftsmodell von Eyeo zu beanstanden sein (allerdings nur wettbewerbsrechtlich - das hat mit dem vorliegenden Fall und der waghalsigen Argumentation Springers nichts zu tun) -
Re: Wäre folgendes legal (laut Bild):
Autor: User_x 13.03.16 - 00:14
was heißt hier freiwillig? - Dummheit keinen Adblocker zu verwenden wohl eher... =)
...oder auf einen seitenbetreiber gehört, der aber keinen einfluss auf das werbenetzwerk hat... -
Re: Wäre folgendes legal (laut Bild):
Autor: lear 13.03.16 - 02:10
Definitionssache
Trojaner hält man ja iA. für was nützliches (zB. ein Holzpferd?) und installiert sie daher freiwillig. Das dann hinterher doch wieder nur Griechen drin sind (ob man "Trojaner" in ein paar tausend Jahren wohl "Euro" nennt?) merkt man dann zu spät.
Jedenfalls verbreiten die sich im Gegensatz zu Viren nicht selbstständig (den Sachsenwurm mal ausgenommen)



