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Rechnung in Papierform
Autor: Factum 03.06.15 - 13:49
das ist interessant... soweit ich mich erinnere Verlangt die Telekom auch gebühren für eine Rechnung in Papierform..
Ob ich nun, da dies ja rechtswidrig ist eine kostenlose Papierrechnung beantragen kann? -
Re: Rechnung in Papierform
Autor: snadir 03.06.15 - 14:12
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Handyrechnung-per-Post-darf-nichts-kosten-2116091.html
Da war's noch nicht Rechtskräftig, ich weiß nicht, was draus geworden ist. -
Re: Rechnung in Papierform
Autor: .02 Cents 03.06.15 - 14:49
IdR kann man sich nicht irgendeinen Aspekt aus einem Urteil herausgreifen und diesen dann auf eine komplett andere Situation verallgemeinern.
Hier steht nur, das die 2,50 Euro in dem Zusammenhang nicht zuläsig sind. Dabei ist nicht klar, ob zum Beispiel 2,49 Euro noch zulässig wären, oder ob diese vielleicht Gebühren aus einem ganz anderen Grund unzulässig sind (Stichwort "untergeschoben"). Ohne Jurist zu sein sind auch Urteile von Landgerichten keine bindenden Grundsatzurteile, so das ich auch vermuten, das andere Amts- oder Landgerichte die gleiche Frage auch bei ähnlichen Umständen anders beurteilen können. -
Re: Rechnung in Papierform
Autor: SirebRaM 03.06.15 - 17:31
Du brauchst eine Rechnung dafür dürfen die nichts verlangen.
Nur wenn sie dir als alternative eine onlinerechnung kostenlos anbieten darf fur papierform Geld verlangt werden wie zb Beispiel ne dir mit der Telekom Vodafone 1&1 usw
Nur der bietet hier ja nur Kabel TV usw ohne Internet an. Deswegen darf er nix verlangen fur die schriftliche Rechnung. Ist nicht so wie bei Kabel BW :) -
Re: Rechnung in Papierform
Autor: Kabel-Lausitz 03.06.15 - 20:34
Guten Abend,
zu dieser Thematik vertritt das Gericht folgenden Standpunkt.
Wenn ein Vertrag beispielsweise über den Handel abgeschlossen wird, darf das Unternehmen nicht davon ausgehen, dass der Kunde über einen Internetanschluss verfügt. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, eine kostenlose Rechnung in Papierform zur Verfügung zu stellen.
Anders sieht es bei einer Onlinebestellung aus, da der Kunde mit Sicherheit über einen Internetanschluss verfügt. Die Rechnung kann online zur Verfügung gestellt werden, eine zusätzliche Rechnung in Papierform wäre somit eine Zusatzleistung, welche extra berechnet werden darf.



