-
Angriff auf Meinungsfreiheit
Autor: Erny 13.05.19 - 23:50
Das mag zwar eine blöde Frage sein, aber ist es wirklich ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, wenn Person X auf Plattform Y gesperrt wird? Y hat in dem Fall Hausrecht oder übersehe ich etwas?
Ich möchte die willkürlichen Sperrungen nicht gutheißen, ich bin nur verwirrt, wie inflationär die Meinungsfreiheit bemüht wird, wenn man für ein paar Stunden nicht twittern kann -
Re: Angriff auf Meinungsfreiheit
Autor: Anonymer Nutzer 14.05.19 - 00:06
Ab einer gewissen Bedeutung tritt das "Hausrecht" in den Hintergrund.
-
Re: Eigentlich nicht
Autor: NativesAlter 14.05.19 - 08:04
nixidee schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Ab einer gewissen Bedeutung tritt das "Hausrecht" in den Hintergrund.
Sorry, aber das ist Unfug. Diesem Argument folgend müsste es möglich sein, das veröffentlichen eines Artikels auf bild.de zu erzwingen, weil deren Hausrecht aufgrund ihrer Bedeutung in den Hintergrund tritt.
Die einzige "Bedeutung" von Twitter liegt in der Bekanntheit (aka. Reichweite) und in der schnellen Verfügbarkeit (aka. Bequemlichkeit) von allen möglichen geistigen Flatulenzen in jeglichen Geruchsrichtungen.
Bei ausreichender "Wichtigkeit" und Bekanntheit der Informationsquelle würde sich die breite Masse auch (unter lautem Stöhnen, natürlich) eine Mastodon-Client installieren, um ja kein Newsbröckchen zu verpassen. -
Re: Angriff auf Meinungsfreiheit
Autor: bblank 14.05.19 - 09:05
Die öffentlich-rechtlichen machen davon ja auch Gebrauch. Alle Kommentare werden vor Veröffentlichung geprüft und aussortiert.
Zu kritischen Themen werden Kommentarfunktionen gänzlich deaktiviert.
Ich beobachte das schon seit einigen Monaten und denke nicht, dass das die Meinungsfreiheit & Demokratie stärkt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.05.19 09:18 durch bblank. -
Re: Angriff auf Meinungsfreiheit
Autor: beuteltier 14.05.19 - 09:54
Erny schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Y hat in dem Fall Hausrecht oder übersehe ich etwas?
Ganz so einfach, dass man sich auf sein Hausrecht beruft und dann willkürlich Inhalte verbannen darf ist es zumindest bei den großen Plattformen nicht.
Im Fall von Facebook gibt es dazu Gerichtsurteile:
https://www.lhr-law.de/magazin/social-media-recht/was-geht-vor-meinungsfreiheit-oder-das-hausrecht-facebooks
https://www.golem.de/news/virtuelles-hausrecht-facebook-muss-beim-loeschen-meinungsfreiheit-beachten-1809-136444.html
Als Merkmal wird dort genannt, dass Facebook "einen wesentlichen Marktplatz für Informationen darstellt und ein großes Interesse für den Antragsteller daran besteht, seine Meinung auf dieser konkreten Plattform äußern zu können."
Ich denke, dass Gerichte auch bei Twitter aufgrund deren vergleichbaren Größe zu ähnlichen Entscheidungen kommen könnten. Ganz so simpel, wie man zunächst glauben könnte, ist es also nicht. -
Re: Angriff auf Meinungsfreiheit
Autor: der_wahre_hannes 14.05.19 - 10:25
Naja, der Trump darf seine täglichen Hasstriaden ja auch immer noch ungehindert über Twitter verbreiten, wegen der "Meinungsfreiheit" und weil er eine so wichtige öffentliche Person ist (als Präsident der USA, nicht als Donald Trump).
-
Re: Eigentlich nicht
Autor: bombinho 14.05.19 - 10:29
NativesAlter schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> nixidee schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Ab einer gewissen Bedeutung tritt das "Hausrecht" in den Hintergrund.
>
> Sorry, aber das ist Unfug. Diesem Argument folgend müsste es möglich sein,
> das veröffentlichen eines Artikels auf bild.de zu erzwingen, weil deren
> Hausrecht aufgrund ihrer Bedeutung in den Hintergrund tritt.
Dein Irrtum wird offensichtlich, wenn du bedenkst, dass eben die Bild tatsaechlich gezwungen werden kann, Artikel auch gegen ihren Willen zu veroeffentlichen. Seien das Richtigstellungen oder anderweitig durchgesetzte Informationen. Aber vor dem Zwang steht noch die Motivation.
Ab einer "gewissen Bedeutung" ist es einfach notwendig, dass auch die Bild veroeffentlicht, schon aus wirtschaftlichen Gruenden. Wer wuerde schon die Bild kaufen, wenn die wichtigen und interessanten Informationen alle vom Kollegen kommen, der die X-Tageszeitung liest?
So ganz nebenbei kann sich die Bild z.B. auch nicht auf Hausrecht berufen, wenn offensichtlich falsche oder unrechtmaessige Informationen verbreitet wuerden. Auch und besonders auch die Bild hat eine Verantwortung gegenueber der Gesellschaft von der sie profitiert.
So ganz nebenbei ist Journalismus eine der Stuetzen der Gesellschaft, woraus sich die Schutzwuerdigkeit! des Journalismus (und nicht der Verwerter) ergibt. Diese Schutzwuerdigkeit kann aber nur greifen, wenn die Bild auch tatsaechlich Journalismus betreibt. Der Publizist deiner Werbebeilage zum Beispiel kann sich darauf nicht berufen. Okay, auch bei der Bild ist Werbung die Haupteinnahmequelle bzw. das Hauptgeschaeftsfeld. Aber noch scheint Journalismus in ausreichendem Masz betrieben zu werden. -
Re: Angriff auf Meinungsfreiheit
Autor: Megusta 14.05.19 - 12:46
bblank schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Die öffentlich-rechtlichen machen davon ja auch Gebrauch. Alle Kommentare
> werden vor Veröffentlichung geprüft und aussortiert.
> Zu kritischen Themen werden Kommentarfunktionen gänzlich deaktiviert.
> Ich beobachte das schon seit einigen Monaten und denke nicht, dass das die
> Meinungsfreiheit & Demokratie stärkt.
So ist es! Verstehe überhaupt nicht, wozu man die Kommentarfunktion eingeführt hat.
Das Ganze "twittern" von Politiker finde ich sowieso ziemlich unseriös. Es gibt reichlich Seiten von Behörden wo man eigenen "Twitter" für Politiker einrichten könnte. -
Re: Eigentlich nicht
Autor: NativesAlter 14.05.19 - 13:23
bombinho schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> [...]
> Dein Irrtum wird offensichtlich, wenn du bedenkst, dass eben die Bild
> tatsaechlich gezwungen werden kann, Artikel auch gegen ihren Willen zu
> veroeffentlichen. Seien das Richtigstellungen oder anderweitig
> durchgesetzte Informationen. Aber vor dem Zwang steht noch die Motivation.
>
Hm, stimmt, das habe ich unsauber formuliert. Gemeint war, daß das zwangsweise Veröffentlichen eigener bzw. selbstverfasster Artikel (analog Twitter: benutzergenerierte Beiträge) - weil das "Hausrecht" in den Hintergrund tritt - nicht möglich ist. Axel Springer SE alleine entscheidet, welche Autoren bei ihnen veröffentlicht werden.
Die zwangsweise Veröffentlichung (z.B.) gerichtlich erstrittener Richtigstellungen ist natürlich jederzeit möglich.
> Ab einer "gewissen Bedeutung" ist es einfach notwendig, dass auch die Bild
> veroeffentlicht, schon aus wirtschaftlichen Gruenden.
Notwendig ist es nicht unbedingt. Was nach welchen Kriterien veröffentlicht wird entscheidet die Redaktion, ggf. anhand von Richtlinien ihrere obersten Heeresleitung. Im Zweifel stehen hinter den Entscheidungen dann politisches Kalkül und knallharte kommerzielle Interessen, ja.
> [...]
>
> So ganz nebenbei kann sich die Bild z.B. auch nicht auf Hausrecht berufen,
> wenn offensichtlich falsche oder unrechtmaessige Informationen verbreitet
> wuerden.
Nope, kann sie nicht. Das liegt aber eher daran, daß die Axel Springer SE die Veröffentlichung bzw. Verbreitung der von ihr erstellten Inhalte dann in ihrem Namen explizit durchgeführt hat und daher verantwortlich ist.
> [rest]
Signed -
Re: Angriff auf Meinungsfreiheit
Autor: redmord 14.05.19 - 13:33
beuteltier schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Erny schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Y hat in dem Fall Hausrecht oder übersehe ich etwas?
>
> Ganz so einfach, dass man sich auf sein Hausrecht beruft und dann
> willkürlich Inhalte verbannen darf ist es zumindest bei den großen
> Plattformen nicht.
> Im Fall von Facebook gibt es dazu Gerichtsurteile:
> www.lhr-law.de
> www.golem.de
> Als Merkmal wird dort genannt, dass Facebook "einen wesentlichen Marktplatz
> für Informationen darstellt und ein großes Interesse für den Antragsteller
> daran besteht, seine Meinung auf dieser konkreten Plattform äußern zu
> können."
>
> Ich denke, dass Gerichte auch bei Twitter aufgrund deren vergleichbaren
> Größe zu ähnlichen Entscheidungen kommen könnten. Ganz so simpel, wie man
> zunächst glauben könnte, ist es also nicht.
Twitter hat in Deutschland keine Bedeutung. Auch haben Äußerungen auf Twitter in Deutschland keinen Einfluss auf die öffentliche Meinung. Oder anders: für Twitter und was dort passiert interessieren sich nur die Twitter-User und das sind in Deutschland nicht viele.



