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Jepp, KiPo. Denke ich mir auch immer bei Besuch der Wikipedia

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  1. Jepp, KiPo. Denke ich mir auch immer bei Besuch der Wikipedia

    Autor: Muhaha 13.04.22 - 15:54

    Aber wie wir inzwischen wissen, so erfreuen sich VPN-Apps bei russischen Smartphone-Usern seit Ende Februar noch nie gekannter Beliebtheit. Was die russische Regierung so alles will, wird immer irrelevanter.

  2. Re: Jepp, KiPo. Denke ich mir auch immer bei Besuch der Wikipedia

    Autor: kayozz 13.04.22 - 16:24

    > Aufgeführt wurden Anime-Illustrationen junger Mädchen, die auf Wikimedia gespeichert sind. In einem inoffiziellen Telegram-Kanal von Wikipedia-Nutzern heißt es, dass "Roskomnadsor beschlossen hat, dass Wikipedia auf jeden Fall so viele verschiedene Arten von Verstößen wie möglich vorgeworfen werden sollten".

    Das wäre in DE auch eine Grauzone, so weit ich weiß sind Zeichnungen von eindeutig minderjährigen hier ebenso verboten. Anime / Hentai ist da definitiv in einer Grauzone, aber

    > Ubi non accusator, ibi non iudex

  3. Re: Jepp, KiPo. Denke ich mir auch immer bei Besuch der Wikipedia

    Autor: bootstorm 13.04.22 - 16:42

    Nicht nur in Russland...
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dokriminalit%C3%A4t

  4. Re: Jepp, KiPo. Denke ich mir auch immer bei Besuch der Wikipedia

    Autor: peterbruells 13.04.22 - 17:07

    kayozz schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > Aufgeführt wurden Anime-Illustrationen junger Mädchen, die auf Wikimedia
    > gespeichert sind. In einem inoffiziellen Telegram-Kanal von
    > Wikipedia-Nutzern heißt es, dass "Roskomnadsor beschlossen hat, dass
    > Wikipedia auf jeden Fall so viele verschiedene Arten von Verstößen wie
    > möglich vorgeworfen werden sollten".
    >
    > Das wäre in DE auch eine Grauzone, so weit ich weiß sind Zeichnungen von
    > eindeutig minderjährigen hier ebenso verboten. Anime / Hentai ist da
    > definitiv in einer Grauzone, aber

    Da ist keine wirkliche Grauzone:

    „Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.“

    Gezeichnete Pornographie ist immer noch Pornographie, aber bei Kinderpornographie wird über dieses Konstrukt die Strafbarkeit fotografischer oder fotorealistischer Darstellungen noch mal erhöht.

  5. Re: Jepp, KiPo. Denke ich mir auch immer bei Besuch der Wikipedia

    Autor: masel99 13.04.22 - 17:32

    peterbruells schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > kayozz schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > > Aufgeführt wurden Anime-Illustrationen junger Mädchen, die auf
    > Wikimedia
    > > gespeichert sind. In einem inoffiziellen Telegram-Kanal von
    > > Wikipedia-Nutzern heißt es, dass "Roskomnadsor beschlossen hat, dass
    > > Wikipedia auf jeden Fall so viele verschiedene Arten von Verstößen wie
    > > möglich vorgeworfen werden sollten".
    > >
    > > Das wäre in DE auch eine Grauzone, so weit ich weiß sind Zeichnungen von
    > > eindeutig minderjährigen hier ebenso verboten. Anime / Hentai ist da
    > > definitiv in einer Grauzone, aber
    >
    > Da ist keine wirkliche Grauzone:
    >
    > „Gibt der kinderpornographische Inhalt in den Fällen von Absatz 1
    > Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen
    > wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu
    > erkennen.“
    >
    > Gezeichnete Pornographie ist immer noch Pornographie, aber bei
    > Kinderpornographie wird über dieses Konstrukt die Strafbarkeit
    > fotografischer oder fotorealistischer Darstellungen noch mal erhöht.

    Welches "Geschehen" soll das auf Wikipedia denn sein?

    Ebenfalls aus dem zitierten StGB §184b

    "kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:

    a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
    b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
    c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,"

  6. Re: Jepp, KiPo. Denke ich mir auch immer bei Besuch der Wikipedia

    Autor: Trollversteher 14.04.22 - 08:36

    Verstehe den Zusammenhang nicht?

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