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Da fehlt eine Erklärung
Autor: x-beliebig 07.03.21 - 07:05
Ich kann nicht erkennen, warum ein Käufer eine Straftat begeht, wenn er ein Produkt "zu günstig" kauft. Ist es tatsächlich meine Aufgabe als Käufer heraus zu finden, ob jemand als überflüssig angebotene Keys zu einem Preis anbietet, der Microsoft nicht passt? Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wenn ich also demnächst einen Tintenpatrone für einen Inkjekt kaufe für einen Preis kaufe, die der Hersteller nicht gut findet, muss ich dann auch mit einer Klage rechnen, da die Hersteller ja Technik in solche Patronen verbauen (um Fremdhersteller Produkte zu verhindern) die dem Urheberrecht unterliegen? Darf ein Händler die womöglich nicht mehr an mich verkaufen, auch wenn er angibt, dass er sein Lager räumen wollte? Muss ich dann erst mal Recherchen anstellen, was der erlaubte Preis des Herstellers ist?
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Re: Da fehlt eine Erklärung
Autor: GerryK 07.03.21 - 08:29
Das sehe ich genauso!
Bisher ging ich davon aus, dass ich mir in einer freien Marktwirtschaft, in der Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, nicht vorwerfen lassen muss, das günstigste Angebot wahrzunehmen. Gutgläubiger Erwerb und so.
Aber mit 'frei' liegt hier ja inzwischen sowieso einiges im Argen.
Gerade weil solche extrem günstigen Windows-Keys in großer Masse in vielen Angeboten in professioneller Aufmachung bei E-Bay eingestellt waren, konnte und musste ich doch davon ausgehen, dass diese rechtmäßig waren und dass auf einer 'seriösen' Plattform wie E-Bay regelmäßig keine Hehlerware angeboten wird.
Geltendmachung der Arglosigkeit.
Der größte Witz ist aber, dass man dies 'digitale Lizenz', welche nun den Lizenz-Key ersetzt hat, gar nicht mehr von der Hardware entkoppelt werden kann!
Man kann den Key lediglich aus der aktuellen Installation entfernen (slmgr /upk), sobald Windows wieder installiert, ist es trotzdem wieder aktiviert!
Der vermeintliche Täter hat also gar keine Möglichkeit, sein unbeabsichtigt begangenen Verbrechen zu heilen!
Und noch eine Frage drängt sich mir auf:
Woher hat die Staatsanwaltschaft eigentlich die Daten der vermeintlichen Täter?
Wie genau hat diese den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt?
Wer hat da widerrechtlich Daten gespeichert, verarbeitet und weitergegeben?
Ist die Microsoft Telemetrie vielleicht doch nicht so annonym wie die immer behaupten? Wird da heimlich vielleicht widerrechtliche Vorratsdatenspeicherung betrieben?
Ganz ehrlich: Für M$ ist das ein PR-Desaster - wobei ich mich schon wundere, warum man von den 'im niedrigen fünfstelligen Bereich' Betroffenen dieser Vorladungen so gar nichts online findet - außer einem (!) Beitrag bei Telegram (!) im Kanal eines Blogs und bei einem windigen Rechtsverdreher, der offensichtlich gezielt die Leute in Panik versetzen will (Hausdurchsuchung! Drei Jahre Haft!).
Eine etwas weniger reißerische und sachlichere Berichterstattung seitens Golem wäre auch seriöser gewesen. Vielleicht sollte ich langsam auch dieses Lesezeichen einfach löschen...
Was bin ich so froh, dass ich schon 2010 auf Linux umgestiegen bin! -
Re: Da fehlt eine Erklärung
Autor: scrumdideldu 07.03.21 - 11:56
Es steht zwar nicht im Artikel aber der Verkäufer muss die Daten ja speichern. Je nach kalendarischer Lage seines Wirtschaftjahres und wann der Jahresabschluß gemacht wurde so irgendwas zwischen 12 und 14 oder 15 Jahren.
Von daher liegt doch die Vermutung sehr nahe dass hier ein "illegaler" Händler hochgenommen wurde. -
Re: Da fehlt eine Erklärung
Autor: treysis 07.03.21 - 18:19
x-beliebig schrieb:
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> Ich kann nicht erkennen, warum ein Käufer eine Straftat begeht, wenn er ein
> Produkt "zu günstig" kauft.
Ja, nennt sich Hehlerei. Da bist du auch als Käufer in der Pflicht.
> Muss ich dann erst
> mal Recherchen anstellen, was der erlaubte Preis des Herstellers ist?
Nur in begrenztem Rahmen. Und die UVP ist dabei natürlich nicht ausschlaggebend.
Ob das hier in dem Fall gegeben ist, ist eine andere Frage. -
Re: Da fehlt eine Erklärung
Autor: Max21 08.03.21 - 02:12
treysis schrieb:
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> x-beliebig schrieb:
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> > Ich kann nicht erkennen, warum ein Käufer eine Straftat begeht, wenn er
> ein
> > Produkt "zu günstig" kauft.
>
> Ja, nennt sich Hehlerei. Da bist du auch als Käufer in der Pflicht.
Nein, Hehlerei gibt es nur bei "Sachen", genau wie den Diebstahl und die Unterschlagung. Bei Raubkopien oder illegaler Software-Nutzung ist das eine Straftat nach Urheberrechtsgesetz.
Unabhängig davon gilt immer, dass ein gutgläubiger Erwerb keinen Verstoss des Käufers darstellt. Du darfst also auch bspw. am Bahnhof ein Auto oder Fahrrad ohne schriftlichen Vertrag von Privatpersonen kaufen. Das ist die aktuelle Rechtslage und vom BGH bestätigt. Auch der Lizenzkauf über eBay ist vom Grundsatz her erlaubt.