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Selbstanzeige
Autor: TC 06.03.21 - 17:08
Ließe sich die Hausdurchsuchung mit einer Selbstanzeige abwenden, falls man im besagten Zeitraum einen Windows 7 Key “auffällig billig“ bei eBay erworben und abschließend ein Upgrade auf Windows 10 durchgeführt hat? Lässt sich der Ursprung überhaupt noch in der digitalen Lizenz / HWID seitens M$ feststellen, auch bei Austausch des Datenträgers und Installation von Linux? Wie hoch ist überhaupt das Strafmaß und gibt es einen Eintrag im Führungszeugnis?
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Re: Selbstanzeige
Autor: Profi_in_allem 06.03.21 - 17:14
Gar nichts passiert da. Bestenfalls eine Geldstrafe. Hausdurchsuchung wäre fatal, da die Hardware evtl mitgenommen wird und ob man die jemals wiedersieht? Also alles verschlüsseln und gut ist.
Da ich IT-Profi bin und überaus intelligent, zählt meine Meinung mehr als alle anderen. Dies begründe ich ganz einfach, meine Meinung ist immer gut durchdacht, ich habe also einen Denkvorsprung vor allen anderen. Ich bitte dies bei etwaigen Antworten auf meine Posts zu bedenken, ich habe und hatte bisher immer Recht. Wer also anderer Meinung ist wie ich, sollte vorher bedenken, dass er höchstwahrscheinlich im Unrecht ist. -
Re: Selbstanzeige
Autor: Max21 06.03.21 - 17:45
TC schrieb:
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> Ließe sich die Hausdurchsuchung mit einer Selbstanzeige abwenden, falls man
> im besagten Zeitraum einen Windows 7 Key “auffällig billig“ bei
> eBay erworben und abschließend ein Upgrade auf Windows 10 durchgeführt hat?
Kommt drauf an. Aber mit einer Selbstanzeige gesteht man ja die Tat und ist daher wohl allgemein nicht zu empfehlen (außer bei Straftaten, bei denen man explizit durch Selbstanzeige Straffreiheit erlangen kann, was bei den im Raume stehenden Taten wohl nicht der Fall ist).
> Wie hoch ist überhaupt das Strafmaß und gibt es
> einen Eintrag im Führungszeugnis?
Auch wenn ich bei dem genannten Sachverhalt von Freispruch oder Einstellung für den Kunden der Keys ausgehe, hängt das allgemein vom Strafmaß (und evtl. Vorstrafen) ab.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 06.03.21 17:46 durch Max21. -
Re: Selbstanzeige
Autor: GerryK 06.03.21 - 18:15
Nemo tenetur!
Einfach zu den Vorwürfen schweigen und das Verfahren wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt.
Was anderes ist, wenn man hunderte solcher Keys gekauft, damit auf irgendwelchen Rechnern W10 aktiviert hat und diese dann bei E-Bay oder Kleinanzeigen verkauft hat:
Das wäre gewerblich - dann wird es teuer.
Aber bei jemandem der zwei, drei dieser Keys gekauft hat und sich zu den Vorwürfen nicht äußert wären weitere Ermittlungen - geschweige denn Hausdurchsuchungen - völlig unverhältnismäßig. -
Re: Selbstanzeige
Autor: JoeDante 08.03.21 - 17:03
TC schrieb:
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> Ließe sich die Hausdurchsuchung mit einer Selbstanzeige abwenden, falls man
> im besagten Zeitraum einen Windows 7 Key “auffällig billig“ bei
> eBay erworben und abschließend ein Upgrade auf Windows 10 durchgeführt hat?
> Lässt sich der Ursprung überhaupt noch in der digitalen Lizenz / HWID
> seitens M$ feststellen, auch bei Austausch des Datenträgers und
> Installation von Linux? Wie hoch ist überhaupt das Strafmaß und gibt es
> einen Eintrag im Führungszeugnis?
Nein, solltest du wirklich so einen Key erworben haben, wirst du sofort standrechtlich erschossen. Mindestens! -
Re: Selbstanzeige
Autor: 6502 10.03.21 - 14:33
So etwas IMMER mit einem Anwalt abklären - nicht nur auf Meinungen in Foren verlassen!
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Re: Selbstanzeige
Autor: perahoky 10.03.21 - 15:25
Max21 schrieb:
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> TC schrieb:
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> > Ließe sich die Hausdurchsuchung mit einer Selbstanzeige abwenden, falls
> man
> > im besagten Zeitraum einen Windows 7 Key “auffällig billig“
> bei
> > eBay erworben und abschließend ein Upgrade auf Windows 10 durchgeführt
> hat?
>
> Kommt drauf an. Aber mit einer Selbstanzeige gesteht man ja die Tat und ist
> daher wohl allgemein nicht zu empfehlen (außer bei Straftaten, bei denen
> man explizit durch Selbstanzeige Straffreiheit erlangen kann, was bei den
> im Raume stehenden Taten wohl nicht der Fall ist).
>
> > Wie hoch ist überhaupt das Strafmaß und gibt es
> > einen Eintrag im Führungszeugnis?
>
> Auch wenn ich bei dem genannten Sachverhalt von Freispruch oder Einstellung
> für den Kunden der Keys ausgehe, hängt das allgemein vom Strafmaß (und
> evtl. Vorstrafen) ab.
Was ist wenn jemand keine bösen Absichten hatte und (windows 7) wirklich guten Gewissens gekauft hat, nun diese nachrichten gesehen hat und sagt "oh shit. HALLO: ich habe davon gelesen und festgestellt dass das problematisch ist und einen neuen key für 299.999¤ gekauft. Lasst mich bitte in Ruhe!"
Mein Rechtsempfinden sagt: Vergeben und verziehen. Der Preis ist ja ganz sicher ""marktüblich"". #Zynic
Als würde ein gebrauchter Trabi den gleichen Preis erreichen wie ein Neuwagen...