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Im guten Fall…

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  1. Im guten Fall…

    Autor: ul mi 05.03.18 - 07:35

    … springt für die Betroffenen ein Ersatzgerät mit frischem Akku dabei 'raus.
    Natürlich ist das in der Zwischenzeit extrem lästig, aber "dank" der zentralisierten Du-mietest-Nutzungsrechte-Infrastruktur sollte man jetzt wenigstens keine übergroße Backup/Restore-Problematik bei den Endkunden haben.

  2. Im schlechten Fall

    Autor: Laforma 05.03.18 - 08:26

    Sind Sie dann Besitzer von Elektroschrott. Auch hier wird wahrscheinlich nur innerhalb des Gewährleistungszeitraums (ggfs. aus Kulanz im Garantiezeitraum) getauscht - denn jeder Hersteller bietet Firmwareupdates nur unter Haftungsausschluss an.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 05.03.18 08:26 durch Laforma.

  3. Re: Im schlechten Fall

    Autor: _2xs 05.03.18 - 08:39

    Laforma schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sind Sie dann Besitzer von Elektroschrott. Auch hier wird wahrscheinlich
    > nur innerhalb des Gewährleistungszeitraums (ggfs. aus Kulanz im
    > Garantiezeitraum) getauscht - denn jeder Hersteller bietet Firmwareupdates
    > nur unter Haftungsausschluss an.

    Man kann mit AGBs nicht gäniges Recht umgehen, damit werden sie wirklos.
    Aber man muß halt zum Rechtsanwalt etc pp.

  4. Re: Im schlechten Fall

    Autor: jockelchen222 05.03.18 - 08:42

    AGB ist Mehrzahl!!! Es gibt kein AGBs!!!

  5. Re: Im schlechten Fall

    Autor: metal1ty 05.03.18 - 08:45

    jockelchen222 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > AGB ist Mehrzahl!!! Es gibt kein AGBs!!!

    In dem Fall muss man einfach die AGBs beachten.

  6. Re: Im schlechten Fall

    Autor: DLichti 05.03.18 - 08:47

    > AGB ist Mehrzahl!!! Es gibt kein AGBs!!!
    Und mehrfache Ausrufezeichen sind auch nur unter Ausnutzung dichterischer Freiheiten verwendbar.

  7. Re: Im schlechten Fall

    Autor: Dino13 05.03.18 - 08:51

    Einfach mal folgenden Artikel lesen:
    http://www.belleslettres.eu/content/schrift/akronyme.php

  8. Re: Im schlechten Fall

    Autor: Laforma 05.03.18 - 08:55

    _2xs schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Laforma schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Sind Sie dann Besitzer von Elektroschrott. Auch hier wird wahrscheinlich
    > > nur innerhalb des Gewährleistungszeitraums (ggfs. aus Kulanz im
    > > Garantiezeitraum) getauscht - denn jeder Hersteller bietet
    > Firmwareupdates
    > > nur unter Haftungsausschluss an.
    >
    > Man kann mit AGBs nicht gäniges Recht umgehen, damit werden sie wirklos.
    > Aber man muß halt zum Rechtsanwalt etc pp.

    Änderungen an dem Gerät haben aber nun mal nichts mit den AGB zu tun und die Gewährleistung greift nur, wenn der Schaden nicht durch Eigenverschulden verursacht wurde. Und da der Hersteller die Updates nur unter Haftungsausschluss zur Verfügung stellt, spricht man wohl von Eigenverschulden. Eventuell kann man argumentieren, dass das Update für einen fehlerfreien Betrieb notwendig wäre, aber dann hätte das Gerät vorher einen nachweislichen Defekt haben müssen.

  9. Re: Im schlechten Fall

    Autor: thecrew 05.03.18 - 08:56

    Und wieder zeigt sich... Diskussionen über Grammatik geht immer , auch wenn man nichts zum Thema zu sagen hat.

  10. Re: Im schlechten Fall

    Autor: Anonymer Nutzer 05.03.18 - 09:34

    Laforma schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sind Sie dann Besitzer von Elektroschrott. Auch hier wird wahrscheinlich
    > nur innerhalb des Gewährleistungszeitraums (ggfs. aus Kulanz im
    > Garantiezeitraum) getauscht - denn jeder Hersteller bietet Firmwareupdates
    > nur unter Haftungsausschluss an.
    Firmwareupdates führen schon lange nichtmehr zum Garantieverlust bzw. Gewährleistungsverlust.

  11. Re: Im schlechten Fall

    Autor: rocnathan 05.03.18 - 09:43

    Dino13 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Einfach mal folgenden Artikel lesen:
    > www.belleslettres.eu

    Guter Artikel.

  12. Re: Im schlechten Fall

    Autor: LordSiesta 05.03.18 - 09:55

    DLichti schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und mehrfache Ausrufezeichen sind auch nur unter Ausnutzung dichterischer
    > Freiheiten verwendbar.

    Für Terry Pratchett war die Anzahl der Ausrufezeichen umgekehrt proportional zur geistigen Gesundheit.

  13. Re: Im schlechten Fall

    Autor: Avarion 05.03.18 - 10:27

    Da heutzutage die meissten Geräte Updates ohne Nachfrage installieren möchte ich sehen wie ein Hersteller da vor Gericht argumentiert.

  14. Re: Im schlechten Fall

    Autor: Ecke 05.03.18 - 12:14

    Dino13 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Einfach mal folgenden Artikel lesen:
    > www.belleslettres.eu

    DANKE!

  15. Re: Im schlechten Fall

    Autor: Spaghetticode 05.03.18 - 20:07

    Laforma schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > denn jeder Hersteller bietet Firmwareupdates
    > nur unter Haftungsausschluss an.

    Ich bezweifle, dass der Haftungsausschluss wirksam ist – dabei dürfte es sich um eine „überraschende Klausel“ handeln.

    Denn wenn das Gerät von sich aus ein Update anbietet, rechne ich nicht damit, dass bei der Installation Gewährleistung bzw. Garantie flöten gehen.

  16. Re: Im schlechten Fall

    Autor: Dwalinn 06.03.18 - 11:18

    Es gibt eine Chance von eins zu einer Millionen das es hier noch mehr Scheibenwelt Fans gibt.

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