-
Gründe?
Autor: Icestorm 27.04.10 - 13:51
"Hehlerei"
"Verrat von Betriebsgeheimnissen"
"Bruch von NDA"
Sowas kommt schnell zusammen. Außerdem kommt Apple so, denn die werden bestimmt auf die Platten schaun können, um die Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen zu "unterstützen", mglw. an Material über Informanten und was die Redakteure ansonsten noch über Apple zusammengetragen haben.
Ich nehme an, der Redakteur kennt sich mit Verschlüsselung, nichttriviale Passwörter und großen Schlüssellängen aus ... -
Re: Gründe?
Autor: Blablablublub 27.04.10 - 14:54
Icestorm schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> "Hehlerei"
> "Verrat von Betriebsgeheimnissen"
> "Bruch von NDA"
Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Du Dich erst einmal über diese Begriffe informierst?
Hehlerei - kann nicht sein. Das Handy wurde nicht gestohlen, im Gegenteil Apple wollte das Gerät gar nicht wiederhaben ... (ein Schelm, wer PR dahinter vermutet)
Betriebsgeheimnisse kann ja wohl nur ein Betriebsangehöriger verraten, oder wie ist das in Deiner Firma?
Aha - der Finder hat also ein NDA mit Apple abgeschlossen? ROFL
Wie ich schonmal geschrieben habe: Der Apfel-Stamm scheint da eine eigene Logik zu haben.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 27.04.10 14:55 durch Blablablublub. -
Re: Gründe?
Autor: Brainfreeze 27.04.10 - 15:38
Blablablublub schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Icestorm schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > "Hehlerei"
> > "Verrat von Betriebsgeheimnissen"
> > "Bruch von NDA"
>
> Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Du Dich erst einmal über diese
> Begriffe informierst?
> Hehlerei - kann nicht sein. Das Handy wurde nicht gestohlen, im Gegenteil
> Apple wollte das Gerät gar nicht wiederhaben ... (ein Schelm, wer PR
> dahinter vermutet)
Kennst Du die kalifornische Rechtslage?
Nach deutschem Recht muss ist Diebstahl keine Voraussetzung für Hehlerei
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html
Und wieso wollte es Apple nicht wiederhaben? Natürlich wollen die das. Das hat ja selbst Gizmodo veröffentlicht
http://gizmodo.com/5520479/a-letter-apple-wants-its-secret-iphone-back
>
> Betriebsgeheimnisse kann ja wohl nur ein Betriebsangehöriger verraten, oder
> wie ist das in Deiner Firma?
Als Nicht-Betriebsangehöriger kann ich doch auch u.U. davon Kenntnissen erlangen. Und wenn ich diese dann weitergebe, soll das nicht strafrechtlich relevant sein?
> Aha - der Finder hat also ein NDA mit Apple abgeschlossen? ROFL
>
> Wie ich schonmal geschrieben habe: Der Apfel-Stamm scheint da eine eigene
> Logik zu haben. -
Re: Gründe?
Autor: Blablablublub 27.04.10 - 15:57
Brainfreeze schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Kennst Du die kalifornische Rechtslage?
> Nach deutschem Recht muss ist Diebstahl keine Voraussetzung für Hehlerei
> bundesrecht.juris.de
Ich zitiere mal daraus: "...die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat..."
> Und wieso wollte es Apple nicht wiederhaben? Natürlich wollen die das. Das
> hat ja selbst Gizmodo veröffentlicht
Der FINDER wollte das iPhone zurückgeben - Apple wollte es erst NACH seiner erfolgreichen PR-Kampagne wiederhaben.
> Als Nicht-Betriebsangehöriger kann ich doch auch u.U. davon Kenntnissen
> erlangen. Und wenn ich diese dann weitergebe, soll das nicht strafrechtlich
> relevant sein?
Als NICHT Betriebsangehöriger kann ich unter Umständen gar nicht wissen, daß das, wovon ich Kenntnis erlange ein "Betriebs-Geheimnis" ist.
Ein Verrat von Betriebsgeheimnissen kann ja wohl nur diesem Dödel vorgeworfen werden, der mit einem Prototypen in eine Kneipe geht, sich voll laufen und das "Betriebsgeheimnis" dann einfach so liegen läßt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 27.04.10 15:57 durch Blablablublub. -
Re: Gründe?
Autor: Brainfreeze 27.04.10 - 16:17
Blablablublub schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Brainfreeze schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Kennst Du die kalifornische Rechtslage?
> > Nach deutschem Recht muss ist Diebstahl keine Voraussetzung für Hehlerei
> > bundesrecht.juris.de
>
> Ich zitiere mal daraus: "...die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat..."
Ich zitiere nochmal ...die ein anderer gestohlen _ODER_ sonst durch eine
gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat..."
Z.B. kann auch die Unterschlagung einer Fundsache als eine "gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat" gewertet werden.
> > Und wieso wollte es Apple nicht wiederhaben? Natürlich wollen die das.
> Das
> > hat ja selbst Gizmodo veröffentlicht
>
> Der FINDER wollte das iPhone zurückgeben - Apple wollte es erst NACH seiner
> erfolgreichen PR-Kampagne wiederhaben.
Hast Du hierfür einen Link?
> > Als Nicht-Betriebsangehöriger kann ich doch auch u.U. davon Kenntnissen
> > erlangen. Und wenn ich diese dann weitergebe, soll das nicht
> strafrechtlich
> > relevant sein?
>
> Als NICHT Betriebsangehöriger kann ich unter Umständen gar nicht wissen,
> daß das, wovon ich Kenntnis erlange ein "Betriebs-Geheimnis" ist.
> Ein Verrat von Betriebsgeheimnissen kann ja wohl nur diesem Dödel
> vorgeworfen werden, der mit einem Prototypen in eine Kneipe geht, sich voll
> laufen und das "Betriebsgeheimnis" dann einfach so liegen läßt.
Wie heisst es so schön: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."
Natürlich wird eine Firma den "Dödel" auch zur Verantwortung ziehen. Aber warum sollen sie, wenn es eine Info ist, die per Gesetz geschützt wird, nicht auch die Personen versuchen zur Verantwortung ziehen, die diese Info weitertragen?
Aber warum nicht auch die, die die Info weitertragen?
Und nur weil ein aussenstehender von einem Geheimnis erfährt (wie auch immer), das per Gesetz geschützt ist, -
Re: Gründe?
Autor: Blablablublub 27.04.10 - 16:28
Brainfreeze schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Hast Du hierfür einen Link?
>
http://www.ftd.de/it-medien/computer-technik/:prototyp-krimi-um-apples-neues-i-phone/50103333.html -
Re: Gründe?
Autor: Brainfreeze 27.04.10 - 16:56
Danke für den Link.
Gizmodo hat sich auch bereits dazu ausgelassen
http://gizmodo.com/5520729/why-apple-couldnt-get-the-lost-iphone-back
Nett ist dabei auch folgender Abschnitt:
There is no way—not a chance—that a middle-level customer service rep would have known anything about the next iPhone. Put yourself in his theoretical shoes:
Hello, thanks for calling AppleCare
Hello. I think I have some kind of iPhone prototype, or something!
What?
Yeah, it's kinda square, and it doesn't work. I found it in a bar.
Ok! Thanks for calling.
I mean, right? And to address the obvious irony here, yes: Apple's secrecy about new products is legendary.
:-) -
Re: Gründe?
Autor: Hassashin 27.04.10 - 23:03
Brainfreeze schrieb:
> Ich zitiere nochmal ...die ein anderer gestohlen _ODER_ sonst durch eine
> gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat..."
> Z.B. kann auch die Unterschlagung einer Fundsache als eine "gegen fremdes
> Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat" gewertet werden.
Es war keine Unterschlagung, der Finder wollte es ja zurückgeben, aber Apple wollte wohl nicht. Gemeldet hat sich Apple möglichst spektakulär erst dann, nachdem der Bericht draussen war und eine größtmögliche PR damit erreicht werden konnte.
Noch etwas, wenn ich am morgens mein Handy vermisse, gehe ich direkt in die Kneipe, in der ich am letzten Abend versumpft bin und frage nach. Wieso war das hier nicht der Fall? Jedenfalls finde ich dazu keinen einzigen Hinweis in all den Meldungen.
> Hast Du hierfür einen Link?
[www.heise.de]
> Aber warum sollen sie, wenn es eine Info ist, die per Gesetz geschützt wird,
> nicht auch die Personen versuchen zur Verantwortung ziehen, die diese Info
> weitertragen?
> Aber warum nicht auch die, die die Info weitertragen?
Wenn ein Mercedes Ingenieur abends in der Kneipe seine Konstruktionspläne liegenlässt, sind die per Gesetz geschützt? Durch welches denn genau, wenn ich fragen darf?
Und wenn ich die Blaupausen der Autobild zuspiele, darf die Polizei meine Wohnung durchsuchen und Computer beschlagnahmen? Du hast ein merkwürdiges Rechtsverständnis.
> Und nur weil ein aussenstehender von einem Geheimnis erfährt (wie auch
> immer), das per Gesetz geschützt ist,
Noch mal, durch welches Gesetz? Hast du dafür einen Link?
Ausserdem liegt es in der Natur der Sache, dass ein Geheimnis, von dem ein Aussenstehender erfährt, ab sofort kein Geheimnis mehr ist.
Gruß
Hassashin
--
Lebenslanges Arbeitsverbot für alle bei vollem Lohnausgleich! -
Re: Gründe?
Autor: Brainfreeze 28.04.10 - 08:14
Hassashin schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Brainfreeze schrieb:
>
> > Ich zitiere nochmal ...die ein anderer gestohlen _ODER_ sonst durch eine
> > gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat..."
> > Z.B. kann auch die Unterschlagung einer Fundsache als eine "gegen
> fremdes
> > Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat" gewertet werden.
>
> Es war keine Unterschlagung, der Finder wollte es ja zurückgeben, aber
> Apple wollte wohl nicht. Gemeldet hat sich Apple möglichst spektakulär erst
> dann, nachdem der Bericht draussen war und eine größtmögliche PR damit
> erreicht werden konnte.
Wie die versuchte Rückgabe hätte aussehen können, hat ja auch schon Gizmodo gut nachvollziehbar dargestellt:
http://gizmodo.com/5520729/why-apple-couldnt-get-the-lost-iphone-back
"There is no way—not a chance—that a middle-level customer service rep would have known anything about the next iPhone. Put yourself in his theoretical shoes:
Hello, thanks for calling AppleCare
Hello. I think I have some kind of iPhone prototype, or something!
What?
Yeah, it's kinda square, and it doesn't work. I found it in a bar.
Ok! Thanks for calling.
I mean, right? And to address the obvious irony here, yes: Apple's secrecy about new products is legendary. "
> Noch etwas, wenn ich am morgens mein Handy vermisse, gehe ich direkt in die
> Kneipe, in der ich am letzten Abend versumpft bin und frage nach. Wieso war
> das hier nicht der Fall? Jedenfalls finde ich dazu keinen einzigen Hinweis
> in all den Meldungen.
Das ist mir auch unverständlich. Allerdings scheint der Finder auch nicht versucht zu haben, die Person, dessen Namen sie im Gerät gefunden hat, direkt zu kontaktieren
www.ftd.de/it-medien/computer-technik/:prototyp-krimi-um-apples-neues-i-phone/50103333.html
> > Hast Du hierfür einen Link?
>
> www.heise.de
>
> > Aber warum sollen sie, wenn es eine Info ist, die per Gesetz geschützt
> wird,
> > nicht auch die Personen versuchen zur Verantwortung ziehen, die diese
> Info
> > weitertragen?
> > Aber warum nicht auch die, die die Info weitertragen?
>
> Wenn ein Mercedes Ingenieur abends in der Kneipe seine Konstruktionspläne
> liegenlässt, sind die per Gesetz geschützt? Durch welches denn genau, wenn
> ich fragen darf?
Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§ 203 Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG.
(weiteres hierzu auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebs-_und_Gesch%C3%A4ftsgeheimnis)
> Und wenn ich die Blaupausen der Autobild zuspiele, darf die Polizei meine
> Wohnung durchsuchen und Computer beschlagnahmen? Du hast ein merkwürdiges
> Rechtsverständnis.
>
> > Und nur weil ein aussenstehender von einem Geheimnis erfährt (wie auch
> > immer), das per Gesetz geschützt ist,
>
> Noch mal, durch welches Gesetz? Hast du dafür einen Link?
s. o.
> Ausserdem liegt es in der Natur der Sache, dass ein Geheimnis, von dem ein
> Aussenstehender erfährt, ab sofort kein Geheimnis mehr ist.
Es ist erst dann kein Geheimnis mehr, wenn eine grössere Menge an Leuten dieses kennt. Und bis zur Veröffentlichung von Gizmodo kannten das (wahrscheinlich) nur wenige Apple-Ingenieure, danach das ganze Internet. -
Re: Gründe?
Autor: Blablablublub 28.04.10 - 09:11
Brainfreeze schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§ 203
> Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG.
> (weiteres hierzu auch unter de.wikipedia.org
>
So - dann zitieren wir mal nicht nur den einen Satz, der gerade in Deine Argumentation paßt, sondern den ganzen Artikel. Und darin steht nix davon, was mit einem passiert, der ein "verlorenes" oder "weggeworfenes" oder wie auch immer "gefundenes Betriebsgeheimnis" weitergibt, weil er ja GAR NICHT WISSEN KANN, daß das irgendwas geheimhaltungsmäßiges ist:
___________________________________________________________________________________
"Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse sind im Bereich der Wirtschaft Techniken, Rezepte oder andere Angaben, die als geheimhaltungsbedürftig gegenüber Wettbewerbern und der Öffentlichkeit gelten dürfen.
Während das Betriebsgeheimnis die technischen Aspekte des Geheimnisses umfasst, werden vom Geschäftsgeheimnis die kaufmännischen Aspekte erfasst.
In seinem Beschluss vom 14. März 2006, dem eine Verfassungsbeschwerde der Deutsche Telekom AG zugrundelag, führte das Bundesverfassungsgericht aus:
Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (vgl. Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 30 Rn. 13 m.w.N.; K. Schmidt, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, Kommentar zum Kartellgesetz, 3. Aufl. 2001, § 56 Rn. 12 m.w.N.). [1]
Das Bundesverwaltungsgericht definierte im Jahr 2005:
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann. Allgemein bekannte Umstände und Vorgänge sind auch dann keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Inhaber sie als solche bezeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/ 86 - BAGE 57, 159, Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 83/ 79 - BAGE 41, 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2000 - 13 B 15/ 00 - RTkom 2001, 168). [2]
Im folgenden wird nur von Betriebsgeheimnissen gesprochen, auch wenn Geschäftsgeheimnisse im Sinne der zitierten Unterscheidung mitgemeint sind.
Im IT-Bereich werden zu ihrem Schutz häufig nondisclosure agreements unterzeichnet, wenn auf Grund einer firmenübergreifenden Zusammenarbeit Einzelheiten bekannt gemacht werden müssen. Zur Umgehung wird oftmals Reverse Engineering betrieben, also eine Art rückwärtiges Entwickeln anhand einzelner, bekannter Eigenschaften.
Betriebsgeheimnisse sind in der Wirtschaftsgeschichte immer wieder der Grund für feindliche Übernahmen, da sie zusammen mit der Firma den Besitzer wechseln.
Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§ 203f Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG.
Zahlreiche Rechtsnormen schreiben den Schutz von Betriebsgeheimnissen durch den Staat fest, wenn dieser von ihnen Kenntnis erlangt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass primär das Grundrecht der Berufsfreiheit Art. 12 GG als Prüfungsmaßstab zu gelten hat, wenn es um Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geht. Soll vor Gericht das Verhalten eines Wettbewerbers beurteilt werden und nehmen andere Wettbewerber am Verfahren teil, so entsteht regelmäßig ein Konflikt zwischen dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und den Regeln umfassender Einsicht in die Gerichtsakten für alle Verfahrensbeteiligten."
________________________________________________________________________________
Oder um mit einem anderen Beispiel zu kommen: Wenn ich auf meinem Smartphone die gesamten Login-Daten der Domäne speichere, aber weder das Smartphone, noch diese Daten schütze - dann das Smartphone liegenlasse, verliere oder was auch immer, kann ich sofort den (ehrlichen) Finder verklagen, weil der ja Kenntnis von BETRIEBSGEHEIMNISSEN erlangt hat?
Sorry - aber Deine Argumentation geht ziemlich daneben.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.04.10 09:13 durch Blablablublub. -
Re: Gründe?
Autor: Brainfreeze 28.04.10 - 09:26
Blablablublub schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Brainfreeze schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§ 203
> > Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG.
> > (weiteres hierzu auch unter de.wikipedia.org
> >
>
> So - dann zitieren wir mal nicht nur den einen Satz, der gerade in Deine
> Argumentation paßt, sondern den ganzen Artikel. Und darin steht nix davon,
> was mit einem passiert, der ein "verlorenes" oder "weggeworfenes" oder wie
> auch immer "gefundenes Betriebsgeheimnis" weitergibt, weil er ja GAR NICHT
> WISSEN KANN, daß das irgendwas geheimhaltungsmäßiges ist:
> ___________________________________________________________________________
> _____
>
> Oder um mit einem anderen Beispiel zu kommen: Wenn ich auf meinem
> Smartphone die gesamten Login-Daten der Domäne speichere, aber weder das
> Smartphone, noch diese Daten schütze - dann das Smartphone liegenlasse,
> verliere oder was auch immer, kann ich sofort den (ehrlichen) Finder
> verklagen, weil der ja Kenntnis von BETRIEBSGEHEIMNISSEN erlangt hat?
>
> Sorry - aber Deine Argumentation geht ziemlich daneben.
Es geht nicht darum, dass die Person Kenntnis von dem BETRIEBSGEHEIMNISSEN, sondern dass diese von der Person weitergegeben wird. In deinem Beispiel: Du kannst die Person verklagen, wenn diese die schützenswerten Daten weiterverkauft (und diese nicht Dir zurückgegben hat). Und wie würdest Du es finden, wenn nun der Käufer diese Daten auch noch im Internet veröffentlicht?
Das Gesetz dazu besagt (§§ 203 Strafgesetzbuch, Abschnitt 2): "Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, _OFFENBART_, das ihm als … (Anmerkung: hier erfolgt eine Aufzählung von „Positionen“) … anvertraut worden _ODER_ sonst bekanntgeworden ist"
Und jetzt noch Abschnitt 5 dazu: "Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe."
Ich finde, das passt schon ganz gut. Wieso soll die "daneben" sein?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.04.10 09:27 durch Brainfreeze. -
Re: Gründe?
Autor: Hassashin 28.04.10 - 12:31
Brainfreeze schrieb:
> Hassashin schrieb:
> > Wenn ein Mercedes Ingenieur abends in der Kneipe seine
> > Konstruktionspläne liegenlässt, sind die per Gesetz geschützt? Durch
> > welches denn genau, wenn ich fragen darf?
> Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§
> 203 Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG.
> (weiteres hierzu auch unter de.wikipedia.org
Dumm nur, wenn der Finder nicht an das Gesetz gebunden ist, weil er ja kein Betriebsangehöriger ist und somit auch keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt.
Ausserdem bezweifle ich, dass das StGB in Kalifornien anwendbar wäre. Dort gilt außerdem noch die 1. Verfassungsergänzung über die freie Sprache und die wiegt im Zweifel höher.
> > Ausserdem liegt es in der Natur der Sache, dass ein Geheimnis, von
> > dem ein Aussenstehender erfährt, ab sofort kein Geheimnis mehr ist.
> Es ist erst dann kein Geheimnis mehr, wenn eine grössere Menge an
> Leuten dieses kennt. Und bis zur Veröffentlichung von Gizmodo kannten
> das (wahrscheinlich) nur wenige Apple-Ingenieure, danach das ganze
> Internet.
Neulich beim CIA:
- "Wir müssen ihn töten, er weiß zuviel."
- "Aber nein, solange keine grössere Menge an Leuten davon weiss, ist das Geheimnis in guten Händen."
Wenn etwas geheim ist und auch nur ein einziger Unbefugter davon erfährt, ist es eben nicht mehr geheim.
Ich könnte dir das genauer erklären, aber dann müsste ich dich töten.
Gruß
Hassashin
--
Lebenslanges Arbeitsverbot für alle bei vollem Lohnausgleich! -
Re: Gründe?
Autor: Brainfreeze 28.04.10 - 13:37
Hassashin schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Brainfreeze schrieb:
>
> > Hassashin schrieb:
>
> > > Wenn ein Mercedes Ingenieur abends in der Kneipe seine
> > > Konstruktionspläne liegenlässt, sind die per Gesetz geschützt? Durch
> > > welches denn genau, wenn ich fragen darf?
>
> > Betriebsgeheimnisse unterliegen dem strafrechtlichen Schutz nach §§
> > 203 Strafgesetzbuch und §§ 17f UWG.
> > (weiteres hierzu auch unter de.wikipedia.org
>
> Dumm nur, wenn der Finder nicht an das Gesetz gebunden ist, weil er ja kein
> Betriebsangehöriger ist und somit auch keiner Geheimhaltungspflicht
> unterliegt.
>
> Ausserdem bezweifle ich, dass das StGB in Kalifornien anwendbar wäre. Dort
> gilt außerdem noch die 1. Verfassungsergänzung über die freie Sprache und
> die wiegt im Zweifel höher.
Mir ist klar, dass die Diskussion auf das deutsche Gesetz umschwenkte und daher nicht mehr passend für den Fall in den USA ist. Aber dennoch, um weiter mit dem deutschen Recht zu diskutieren, auch als NICHT-Betriebsangehöriger darfst Du nicht einfach Geheimnisse weitertragen.
S. hierzu meinen Post
https://forum.golem.de/kommentare/mobile-computing/iphone-prototyp-polizei-beschlagnahmt-redakteurscomputer/gruende/40993,2224480,2226005,read.html#msg-2226005
Hast Du etwas gegenteiliges gefunden?
> > > Ausserdem liegt es in der Natur der Sache, dass ein Geheimnis, von
> > > dem ein Aussenstehender erfährt, ab sofort kein Geheimnis mehr ist.
>
> > Es ist erst dann kein Geheimnis mehr, wenn eine grössere Menge an
> > Leuten dieses kennt. Und bis zur Veröffentlichung von Gizmodo kannten
> > das (wahrscheinlich) nur wenige Apple-Ingenieure, danach das ganze
> > Internet.
>
> Neulich beim CIA:
> - "Wir müssen ihn töten, er weiß zuviel."
> - "Aber nein, solange keine grössere Menge an Leuten davon weiss, ist das
> Geheimnis in guten Händen."
>
> Wenn etwas geheim ist und auch nur ein einziger Unbefugter davon erfährt,
> ist es eben nicht mehr geheim.
Und das sehe ich halt anders. Um mal ein unpassendes Beispeil zu bringen ;-) Sobald Du deine Haustürschlüssel verlierst und ein Unbefugter dann in deine Wohnung geht, musst Du jede Person hereinlassen, da sie ja nicht mehr privat ist?
Bist Du eigentlich auch der Meinung, dass die Beschaffung der Steuer-CD legal war?
> Ich könnte dir das genauer erklären, aber dann müsste ich dich töten.
Das Risiko gehe ich ein. -
Re: Gründe?
Autor: Hassashin 28.04.10 - 15:07
Brainfreeze schrieb:
> Hassashin schrieb:
> > > > Ausserdem liegt es in der Natur der Sache, dass ein Geheimnis,
> > > > von dem ein Aussenstehender erfährt, ab sofort kein Geheimnis
> > > > mehr ist.
> > > Es ist erst dann kein Geheimnis mehr, wenn eine grössere Menge an
> > > Leuten dieses kennt.
> > Wenn etwas geheim ist und auch nur ein einziger Unbefugter davon
> > erfährt, ist es eben nicht mehr geheim.
> Und das sehe ich halt anders. Um mal ein unpassendes Beispeil zu
> bringen ;-) Sobald Du deine Haustürschlüssel verlierst und ein
> Unbefugter dann in deine Wohnung geht, musst Du jede Person
> hereinlassen, da sie ja nicht mehr privat ist?
Stimmt, das war sogar mehr als unpassend. Wir reden hier von Handies und du kommst mit Schlüsseln und dem Tag der offenen Tür. Unpassende Besucher empfange entweder ich persönlich mit der germanischen Hausordnung in der Hand oder bei Abwesenheit mein Hund.
Nur, was hat das mit dem verlorenen iPhone zu tun?
Um noch mal zum Wesen des Geheimnisses zurückzukommen. Ein Geheimnis zeichnet sich dadurch aus, dass eine Information nur einem eng begrenzten und genau definierten Personenkreis zugänglich ist. Sobald ein Aussenstehender das Geheimnis erfährt, ist es per se keines mehr.
Ein Überraschungsei kannst du ja auch nicht wieder zukleben und so tun, als wüsstest du nicht, was drin ist.
> Bist Du eigentlich auch der Meinung, dass die Beschaffung der Steuer-
> CD legal war?
Nein. Da ging es aber auch nicht um eine Fundsache, sondern um das gezielte Ankaufen "gestohlener" Daten. Wenn du etwas als Hehlerei bezeichnen willst, dann doch bitte das.
> > Ich könnte dir das genauer erklären, aber dann müsste ich dich
> > töten.
> Das Risiko gehe ich ein.
OK, Igor ist gebrieft und unterwegs. Das ist übrigens der, der für meine Schlüssel verantwortlich ist.
Gruß
Hassashin
--
Lebenslanges Arbeitsverbot für alle bei vollem Lohnausgleich!



