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Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: flasherle 18.08.15 - 11:12
kwt.
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Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: M.P. 18.08.15 - 11:14
... Dürfen nicht am FAHRRAD angebracht werden. Dieses Teil gehört aber zur Kleidung des Fahrers....
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Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: flasherle 18.08.15 - 11:16
auch da darf das nicht passieren. alles was das gesamterscheinungsbild ändert ist verboten laut stvo...
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Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: der_wahre_hannes 18.08.15 - 11:23
flasherle schrieb:
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> auch da darf das nicht passieren. alles was das gesamterscheinungsbild
> ändert ist verboten laut stvo...
Also darf man sich auch nicht auf's Fahrrad setzen, weil es das Gesamterscheinungsbild verändert? Zitiere doch mal den Part aus der StVZO, der explizit vom "Fahrer" und nicht vom "Fahrrad" spricht. -
Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: flasherle 18.08.15 - 12:05
es gibt nur 3 farben die in der stvo zugelassen sind, und grün gehört nicht dazu. rot nach hinten weiß nach vorne und gelb zur seite mag vielleicht auch am fahrer erlaubt sein, aber grün mit sicherheit nicht und auch nicht rot nach vorne wie auf den bildern...
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Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: M.P. 18.08.15 - 12:14
Der Frage von "hannes" sehr ungeschickt ausgewichen würde ich sagen...
Da das Tragen eines Helmes nicht vorgeschrieben ist, kann man an seinen Helm sogar Kuh-Hörner ankleben, wenn man das toll findet...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.08.15 12:17 durch M.P.. -
Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: oliwor 18.08.15 - 12:22
demnach dürfte ich auch einen tausend watt rundumstrahler auf meinem helm montieren? oder ein stroboskop?
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Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: Der Spatz 18.08.15 - 12:25
Solange du damit niemanden blendest oder einen epileptischen Anfall verursachst, wieso nicht.
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Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: der_wahre_hannes 18.08.15 - 12:32
flasherle schrieb:
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> es gibt nur 3 farben die in der stvo zugelassen sind, und grün gehört nicht
> dazu. rot nach hinten weiß nach vorne und gelb zur seite mag vielleicht
> auch am fahrer erlaubt sein, aber grün mit sicherheit nicht und auch nicht
> rot nach vorne wie auf den bildern...
Joa, das beantwortet die Frage bloß nicht... :) -
Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: M.P. 18.08.15 - 14:11
Hmm, hier greift wieder die Allzweckwaffe §1 StVo ....
Wobei da mancher Aufkleber vielleicht unter Absatz 2 "... oder belästigt..." fragwürdig wäre...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.08.15 14:16 durch M.P.. -
Re: Illegale Lichttechnische Einrichtung. kwt
Autor: FlorianSpatz 15.02.16 - 19:18
Hallo zusammen,
ich trage den Helm nun seit circa 3 Monaten und bin sehr glücklich.
Die Frage bzgl. der Zulässigkeit des Lichts wurde mittlerweile geklärt, siehe: https://supr.com/livall/news/livall-fahrradhelm-das-sagt-die-polizei/
Die Polizei meint, dass der Helm die Sicherheit erhöht und die Lichtquellen OK sind..
Viele Grüße
Flo