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Amazon hätte nicht zahlen müssen
Autor: Experte für Allgemeines 12.04.10 - 15:49
Das Firmware-Upgrade ist eine Weiterentwicklung. Dass nun kein Linux mehr läuft, ist kein Fehler im eigentlichen Sinne und somit auch keine fehlende Funktion, sondern ein mit voller Absicht neu hinzugekommenes Feature: Die Konsole verfügt nun über die Funktion, (u.a.) kein Linux mehr auszuführen.
Falls die Konsole ursprünglich damit beworben wurde, Linux bertreiben zu können, so ist der Käufer sicherlich im Recht. Ein Anspruch auf eine nicht zugesicherte Funktion besteht jedoch nicht. -
Re: Amazon hätte nicht zahlen müssen
Autor: Watcher 12.04.10 - 16:16
pffffff, heute ist nicht der 1. April!
Mit dieser Argumentation koennte man das ganze EU-Gesetz aushebeln. -
Re: Amazon hätte nicht zahlen müssen
Autor: Andersherum 12.04.10 - 16:19
Das ist doch Auslegungssache:
Da es allgemein Bekannt war, dass man ein anderes OS (Linux) installieren konnte und somit hat man Recht auf diese Funktion. -
Re: Amazon hätte nicht zahlen müssen
Autor: Schon schwer 12.04.10 - 16:21
Das ist doch Auslegungssache:
Da es allgemein Bekannt war, dass man ein anderes OS (Linux) installieren konnte, hat man auch das Recht auf diese Funktion.
So ist es besser... -
Re: Amazon hätte nicht zahlen müssen
Autor: xcver9 12.04.10 - 16:22
Andersherum schrieb:
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> Das ist doch Auslegungssache:
>
> Da es allgemein Bekannt war, dass man ein anderes OS (Linux) installieren
> konnte und somit hat man Recht auf diese Funktion.
Allgemein bekannt ist egal...es war auch Allgemein bekannt, dass man Spiele für die PSOne super dolle kopieren konnte, wenn jetzt Sony dem einen Riegel vorgeschoben hätte, könnte man sie trotzdem nicht dafür belangen. Relevant ist, ob der Hersteller diese Funktion explizit als Produktmerkmal beschrieben hat. -
Re: Amazon hätte nicht zahlen müssen
Autor: dumdideidum 12.04.10 - 16:30
Ich denke man kann da sehr einfach vergleich heranziehen...
...Das allseitsbeliebte Auto. Wenn mein Hersteller den Boardcomputer meines Fahrzeuges mit einem Update der Firmware füttert woraufhin das Beschleunigen nicht mehr möglich ist, wird man wohl kaum damit Argumentieren können, es ist zum Wohle der Menschheit um Verkehrsunfälle und damit Sachschäden und Personenschäden ( die man hier gleichsetzen könnte mit einer vermeintlichen Raubkopie - die wohlbemerkt noch nicht einmal möglich ist) zu vermeiden. -
Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: Jurastudent 12.04.10 - 16:43
ist nach Deiner Lesart einer, der überhaupt gar nichts genau weiss.
Ja, dann macht die "Argumentation" schon wieder Sinn. -
Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: Wie immer... 12.04.10 - 16:50
Ich bin auch kein Freund von Sonys Politik, aber:
Sony hat lange vor dem Update daraufhin gewiesen, das mit diesem Update der Support für "Install other OS" eingestellt wird.
Dazu gab es den Hinweis, das Benutzer, die diese Funktion verwenden möchten bei der früheren Version bleiben müssen.
Damit sind die rechtlich auf der sicheren Seite, da die Funktion für die, die sie brauchen bestehen bleiben KANN.
Das dabei der Zugang zum PSN verloren geht wurde auch erwähnt.
Aber rein rechtlich wird man ihnen nicht beikommen können. -
Glashaus...
Autor: Experte für Allgemeines 12.04.10 - 17:10
Mit dem Namen "Jurastudent" würde ich mich mit Kommentaren zu und Interpretationen von anderer Leute Benutzernamen zurückhalten ;-)
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Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: krachbummente 12.04.10 - 17:18
Ja genau, man könnte einfach nciht updaten... aber ab einem gewissen Zeitpunkt kannst du dafür keine BluRay Filme mehr anschaun wenn du's nicht updatest.
Das ist noch viel beschissener -
Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: Anonymus15 12.04.10 - 18:36
Wie immer... schrieb:
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> Damit sind die rechtlich auf der sicheren Seite, da die Funktion für die,
> die sie brauchen bestehen bleiben KANN.
> Das dabei der Zugang zum PSN verloren geht wurde auch erwähnt.
>
> Aber rein rechtlich wird man ihnen nicht beikommen können.
Wenn sie darauf hingewiesen hätten, bevor man das Gerät kauft, wäre das ok. Haben sie aber zumindest in meinem Fall definitiv nicht.
Dass Sony jetzt Angst bekommt, dass man evtl. irgendwann Raubkopien wird spielen können, kann ich nachvollziehen. Wenn man schon mit der Konsole selbst nur Verluste einfährt, will man ja wenigstens über sie Software Profit einfahren. Aber mir deswegen meinen Wohnzimmerrechner wegzunehmen, das sehe ich nicht ein.
So nebenbei: Ich habe mir für mein PS3-Linux eine größere Festplatte, Maus und Tastatur gekauft. Die brauche ich ja nicht mehr, wenn ich 3.21 aufspiele. Bekomme ich das Geld dafür zurück? -
Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: Jastro 12.04.10 - 19:08
sehe ich ähnlich und habe mir auch xtra zubehör für meine 2 playstation 3 systeme gekauft (eine bei amazon deutschland und eine in england) und linux genutzt. habe gerade mal amazon.de und uk angeschrieben und sie haben mir beide negativ geantwortet. man soll sich an sony wenden.
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Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: Crasy 12.04.10 - 19:10
Selbst schuld :-)
Die ps3 sehe ich immer noch,nur als spielkonsole an. Nicht mehr und nicht weniger. Wirst dein geld nicht zurückbekommen, was auch so richtig ist, den dummheit muß bestraft werden !!!!! -
Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: Jastro 12.04.10 - 19:15
Crasy schrieb:
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> Selbst schuld :-)
> Die ps3 sehe ich immer noch,nur als spielkonsole an. Nicht mehr und nicht
> weniger. Wirst dein geld nicht zurückbekommen, was auch so richtig ist, den
> dummheit muß bestraft werden !!!!!
Sehe ich doch auch so! Sony macht eine Dummheit die gegen EU Recht verstösst. -
Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: anon333 12.04.10 - 19:40
Anonymus15 schrieb:
> Haben sie aber zumindest in meinem Fall definitiv nicht.
Klar haben sie das. Steht doch sogar auf der Verpackung, dass durch Upgrades auch Funktionalität verloren gehen kann. -
So viele Pseudo-Rechtsexperten für UK-Recht bei Golem
Autor: Neue Stimme 2010 12.04.10 - 21:27
> Falls die Konsole ursprünglich damit beworben
> wurde, Linux bertreiben zu können,
Wurde sie, das sollte inzwischen auch hinlänglich bekannt sein.
> so ist der Käufer sicherlich im Recht. Ein
> Anspruch auf eine nicht zugesicherte Funktion
> besteht jedoch nicht.
Vielleicht nicht im Niedriglohnland Deutschland, wo es die Politik des Öfteren mit der Umsetzung von EU-Direktiven versaut.
Nur mal wieder zur Erinnerung: der Fall fand in *Großbritannien* statt, nicht in Deutschland! Logischerweise gilt dort britisches Recht, und das weit weniger verbraucherfeindlich wie das in Deutschland. Man google mal nach dem "Sales of Goods Act", der das britische Pedant zur armseligen deutschen Sachmängelhaftung (umgangsspr. "Gewährleistung") ist.
Abgesehen davon finde ich es auch gut, wenn sich Verbraucher ihrer Rechte bewusst sind und sie in Anspruch nehmen. Nur in Deutschland scheint sich die Masse der Endverbraucher mit ihrer Funktion als Kaufvieh schon völlig abgefunden haben, anders lässt sich nicht erklären, wie man die spätere Wegnahme einer bezahlten Funktion in Ordnung finden kann. -
Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: GG 12.04.10 - 21:32
mit deiner Argumentation könnten sie auch das Spielen unterbinden und du könntest nichts machen ....
Gewisse Sachen kann man nicht einfach wegbedingen .... - ok, vielleicht in DE .... -
Re: Ein "Experte für Allgemeines"...
Autor: Denkstörung 13.04.10 - 09:46
sie können viel tun.
aber mit linux wurde nicht geworben.. mit den spielen schon
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