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Die wahre Diskriminierung findet jenseits von 1,90 statt

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  1. Die wahre Diskriminierung findet jenseits von 1,90 statt

    Autor: not a huge fan 14.10.20 - 08:23

    Keine Chance hier einen halbwegs sinnvollen Gaming-oder Bürostuhl für unter 300¤ zu bekommen.

  2. Re: Die wahre Diskriminierung findet jenseits von 1,90 statt

    Autor: Plantie 14.10.20 - 09:31

    Also ja die aussage stimmt, man bekommt kein "halbwegs sinnvollen Gaming-oder Bürostuhl für unter 300¤", egal ob man 160, 180 oder 210cm groß ist.

    Wenn man als BüroArbeiter und/oder Gamer (ggf im Homeoffice) die meiste zeit des Tages auf ein Stuhl sitzt, ssollte man sich selber ein gefallen tun, und mehr als > 300¤ ausgeben.

    Kann man ja auch von der steuer absetzen ;)

  3. Re: Die wahre Diskriminierung findet jenseits von 1,90 statt

    Autor: trinkhorn 14.10.20 - 09:56

    Von der Steuer absetzen ja wohl nur mit Homeoffice. Als "einfacher gamer" oder mit Pandemiebedingtem mobilem Arbeiten bezweifele ich das.

  4. Re: Die wahre Diskriminierung findet jenseits von 1,90 statt

    Autor: Oktavian 14.10.20 - 10:57

    > Von der Steuer absetzen ja wohl nur mit Homeoffice. Als "einfacher gamer"
    > oder mit Pandemiebedingtem mobilem Arbeiten bezweifele ich das.

    Doch, das funktioniert. Bürostuhl fällt unter "Arbeitsmittel", und die sind absetzbar als Werbungskosten. Dazu muss der Stuhl zu mindestens 10% beruflich genutzt werden (Nutzungszeit des Stuhles, nicht 10% der Arbeitszeit muss man auf diesem Stuhl sitzen). Die Zahl muss erst mal nicht nachgewiesen werden, sie muss nur plausibel sein. Dann kannst Du den entsprechenden Anteil der Stuhlkosten auch absetzen, bei mehr als 90% Nutzung auch komplett. Gerade in diesem Jahr gehe ich davon aus, dass die Finanzämter das sehr großzügig auslegen werden.

    Wenn der Stuhl in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer steht, wird es natürlich noch leichter, da man das Arbeitszimmer ja eh nur mit einem sehr geringen Anteil privat nutzen darf. Dann kann man immer davon ausgehen, den Stuhl zu 100% abzusetzen.

  5. Schreibtischstuhl absetzen

    Autor: trinkhorn 14.10.20 - 11:40

    Das ist ja interessant :)
    Vielleicht kennt sich ja jemand (Oktavian?) aus, und kann es mir Steuerlaien erklären.
    Also angenommen ich möchte mir, da ich nun noch deutlich mehr Zeit dort verbringe als noch letztes Jahr mein Arbeitszimmer zuhause (was als Raum eine klare Mischnutzung hat, da auch meine Freundin dort einen Arbeitsplatz hat, ein Fernseher dort steht, Bücherregale, etc. und daher als Raum nicht abgesetzt werden könnte), und möchte dort nun Schreibtisch und/oder Schreibtischstuhl modernisieren, auf Basis davon, dass ich derzeit überwiegend von Zuhause arbeite.
    Eine schnelle Googlesuche sagt mir das eine Ausgabe bis 800¤ Netto dabei voll im 1. Jahr vertretbar wäre. Wenn ich also nun einen Stuhl für 800¤ kaufe und mir eine Rechnung zurechtlege, laut der ich diesen zur Zeit 50% beruflich nutze, könnte ich 400¤ absetzen, würde also auf ein 400¤ geringeres Jahreseinkommen Steuern zahlen. Richtig?
    Spielt es da eine Rolle, das ich nicht weiß, ob ich vlt. nächsten oder übernächsten Monat wieder komplett vom Büro arbeiten muss, weil die Firma kein langfristiges Homeoffice vertraglich festgeschrieben hat, sondern nur mobiles Arbeiten per Betriebsvereinbarung "vorerst" erlaubt seit März? (immer wieder mit neuem Enddatum verlängert)

  6. Re: Schreibtischstuhl absetzen

    Autor: Oktavian 14.10.20 - 11:56

    > Also angenommen ich möchte mir, da ich nun noch deutlich mehr Zeit dort
    > verbringe als noch letztes Jahr mein Arbeitszimmer zuhause (was als Raum
    > eine klare Mischnutzung hat, da auch meine Freundin dort einen Arbeitsplatz
    > hat, ein Fernseher dort steht, Bücherregale, etc. und daher als Raum nicht
    > abgesetzt werden könnte),

    Okay, das bekommst Du natürlich nicht als klassisches Arbeitszimmer durch. Dafür müsste die berufliche Nutzung über 90% liege. Zudem dürfte Dir im Unternehmen kein Büro zur Verfügung stehen. Auch das wird ggf. für dieses Jahr wegen Corona etwas freier oder ganz anders gehandhabt, aber das ist noch in Verhandlungen.

    > und möchte dort nun Schreibtisch und/oder
    > Schreibtischstuhl modernisieren, auf Basis davon, dass ich derzeit
    > überwiegend von Zuhause arbeite.
    > Eine schnelle Googlesuche sagt mir das eine Ausgabe bis 800¤ Netto dabei
    > voll im 1. Jahr vertretbar wäre. Wenn ich also nun einen Stuhl für 800¤
    > kaufe und mir eine Rechnung zurechtlege, laut der ich diesen zur Zeit 50%
    > beruflich nutze, könnte ich 400¤ absetzen, würde also auf ein 400¤
    > geringeres Jahreseinkommen Steuern zahlen. Richtig?

    Wie sagt der Jurist? Es kommt drauf an.

    Du kannst die 400 EUR als Werbungskosten ansetzen. Allerdings hast Du einen Pauschalbetrag bei den Werbungskosten von 1000 EUR. Diese 1000 EUR werden in jedem Fall abgezogen vom steuerpflichtigen Einkommen, mehr nur nach Einzelnachweis.

    Um also Dein steuerpflichtiges Einkommen um diese 400 EUR zu reduzieren, müsstest Du weitere 1000 EUR nachweisen können. Die meisten Arbeitnehmer schaffen das über die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit. Dieses Jahr könnte das aber schwierig werden, da ja viel mehr von Zuhause aus gearbeitet wurde. Die Finanzämter haben schon angekündigt, dass sie die üblichen 210 Tage dieses Jahr nicht ohne Nachfrage akzeptieren werden.

    > Spielt es da eine Rolle, das ich nicht weiß, ob ich vlt. nächsten oder
    > übernächsten Monat wieder komplett vom Büro arbeiten muss,

    Wenn Du den Stuhl 2021 absetzen willst, kommt es darauf an, wie Du ihn 2021 genutzt hast. Wenn Du ihn 10 Monate gar nicht beruflich genutzt hast (da Du ja in der Firma gearbeitet hast), dann solltest Du in den 10 Monaten auch privat möglichst wenig drauf sitzen. Das ist eben Dein Risiko bei so einer Anschaffung.

    Am Ende müssen die Zahlen einfach zusammen passen und plausibel sein.

  7. Re: Schreibtischstuhl absetzen

    Autor: trinkhorn 14.10.20 - 12:05

    Ok, Ausgaben da zu sammeln macht also nur Sinn, wenn ich bei über 1.000¤ rauskomme? Dann hat sich das für mich eh erledigt. Selbst mit 210 Tagen Pendeln käme ich dank einer Pendelstrecke von nur 10km da nicht hin. Und bei 210 Tagen Pendeln wird es schwer den Schreibtischstuhl signifikant beruflich zu nutzen.
    Nur für ein bisschen mehr Steuerersparnis habe ich keine Lust mir sehr teure Büromöbel zu kaufen.
    Danke trotzdem für die Erklärung :)

  8. Re: Schreibtischstuhl absetzen

    Autor: Oktavian 14.10.20 - 12:25

    > Ok, Ausgaben da zu sammeln macht also nur Sinn, wenn ich bei über 1.000¤
    > rauskomme?

    Richtig, in Summe musst Du über 1000 haben. Erst dann hat sich das Sammeln gelohnt.

    > Dann hat sich das für mich eh erledigt. Selbst mit 210 Tagen
    > Pendeln käme ich dank einer Pendelstrecke von nur 10km da nicht hin.

    Damit alleine nicht, für die Strecke und Zeit kannst du 630 EUR ansetzen.
    (210 * 10 * 0,3)

    Dann kann man noch einen Teil der Telefonrechnung, vielleicht ein paar Zeitschriftenabos, nen VHS-Kurs, ne Arbeitsplatzbrille, Kontoführungsgebühren, ne Tasche, Stifte, usw. Man darf das nicht zu fokussiert sehen. Werbungskosten sind ein weites Feld, für viele der einzige Punkt in der Steuererklärung, in der sie mal kreativ werden dürfen.

    > Und
    > bei 210 Tagen Pendeln wird es schwer den Schreibtischstuhl signifikant
    > beruflich zu nutzen.

    Das ist der andere Punkt. Genau das meinte ich damit, die Zahlen müssen plausibel sein.

    > Nur für ein bisschen mehr Steuerersparnis habe ich keine Lust mir sehr
    > teure Büromöbel zu kaufen.

    Das ist auch der falsche Ansatz. Wenn man die teurer Büromöbel wirklich braucht und will, ist die Steuerersparnis ein nettes Plus. Aber man hatte die Ausgaben ja trotzdem. Viel Geld auszugeben um etwas Steuern zu sparen ist ein unsinniger Ansatz.

    > Danke trotzdem für die Erklärung :)

    Gerne.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.10.20 12:39 durch Oktavian.

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