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Blödsinn
Autor: Sukram71 28.06.15 - 14:08
Dass Dating-Plattformen für Ihre Dienste Geld nehmen, ist doch völlig ok. Ohne Geld könnten die das nicht betreiben. Das kann man doch leicht einsehen.
Und plötzlich alles Geld zurück zu verlangen, das man für die Dienste vorher im Einvernehmen gezahlt hat, bloß weil ein Gericht ein Gesetz aus dem Jahr 1900 entdeckt hat, ist ja auch maximal unfair. :)
Kein Wunder, dass die da auf stur schalten und versuchen eine solch unsinnige Regelung zu umgehen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.06.15 14:09 durch Sukram71. -
Re: Blödsinn
Autor: Jasmin26 28.06.15 - 16:17
die Steuergesetze sind auch über hundert Jahre alt, und ich zahl OHNE einvernehmen, weil das ebenfalls "alt" ist stell ich nun zahlungen an den Staat ein ?
ich denk eher du bist nicht in der lage das geschriebene zu verstehen oder willst es nicht verstehen ! -
Re: Blödsinn
Autor: Sukram71 28.06.15 - 16:35
Wenn ich einen Dienst und eine Leistung in Anspruch genommen und dafür zB 20 Euro im Monat bezahlt habe, weil ich damit einverstanden und mit dem Dienst zufrieden war,
dann ist es etwas unfair, plötzlich sein ganzes Geld zurück zu verlangen, nur weil ein Gericht plötzlich anders entscheidet.
Man wurde doch nicht irgendwie betrogen oder übers Ohr gehauen. ;)
Gesetz von 1900 hin oder her.
Da gab es noch gar kein Internet und ne Dating-Plattform ist in 99% der Fälle auch keine Heiratsvermittlung. :)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.06.15 16:37 durch Sukram71. -
Re: Blödsinn
Autor: Jasmin26 28.06.15 - 17:28
natürlich wurden betrogen und übers Ohr gehauen, du scheint wirklich Probleme mit lesen und verstehen zu haben
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Re: Blödsinn
Autor: plutoniumsulfat 28.06.15 - 18:40
90% der Prozentangaben im Internet sind quatsch....oder waren's 70? :D
Ich denke mal, dass wesentlich mehr Leute einen festen Partner suchen. -
Re: Blödsinn
Autor: User_x 28.06.15 - 18:53
Wozu überhaupt dating? Bekannte clubs bieten die gilrs gleich mit stundensätzen an. Und haben auch schlagende argumente an der eingangstür, da wird nicht nach rückerstattung gefragt.
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Re: Blödsinn
Autor: Jasmin26 28.06.15 - 19:54
weils vielleicht um ein bisschen mehr als nur ums "poppen" geht !
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Re: Blödsinn
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 28.06.15 - 20:14
Sukram71 schrieb:
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> Wenn ich einen Dienst und eine Leistung in Anspruch
> genommen und dafür zB 20 Euro im Monat bezahlt
> habe, weil ich damit einverstanden und mit dem
> Dienst zufrieden war, dann ist es etwas unfair,
> plötzlich sein ganzes Geld zurück zu verlangen,
> nur weil ein Gericht plötzlich anders entscheidet.
Gratulation, du bist kurz davor, den Unterschied zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" zu erkennen. Diese Erkenntnis wird dir, auch wenn sie etwas spät kommt, in deinem weiteren Leben noch sehr nützlich sein. :-) -
Re: Blödsinn
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 28.06.15 - 20:20
Jasmin26 schrieb:
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> weils vielleicht um ein bisschen mehr als nur ums
> "poppen" geht !
Dann ginge es ja bei der Dienstleistung tatsächlich darum, einen festen Partner zu finden, womit die Begründung des Urteils zuträfe. Dass zur Entstehungszeit des Paragraphen eine feste Partnerschaft noch automatisch "Ehe" bedeutete und heute nicht mehr, ändert nichts am Gedanken des Paragraphen und stellt somit dessen absolut sinnvolle modernisierte Anwendung dar.
Die Dienstleister, die tatsächlich nur Dates oder, Verzeihung, Fick-Abenteuer vermitteln, dürfen schließlich weiterhin kassieren. -
Re: Blödsinn
Autor: Sukram71 28.06.15 - 23:10
> Gratulation, du bist kurz davor, den Unterschied zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" zu erkennen.
Ganz genau. ;-) -
Re: Blödsinn
Autor: ibsi 29.06.15 - 11:22
Nein, die Erkenntnis bringt ihm nur eins: Das wissen das wenn er nicht genug Geld hat, das "Recht" nur für die anderen ist.
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Re: Blödsinn
Autor: Bankai 29.06.15 - 16:22
Es ging in dem betreffenden Fall, soweit ich mich erinnere nicht um die Rückzahlung sondern um das nicht bezahlen. Das ist ein kleiner aber feiner unterschied. Den einen Rückzahlungsanspruch hat man der Klägerin wohl nicht attestiert.
Der Fall hat aber nur indirekt etwas mit dem eigentlichen Artikel zu tun, dann nämlich, wenn man Opfer einer solchen betrügerischen Falle geworden ist. Dann kann man nämlich den Abbuchungsauftrag stornieren und die feinen Herren kommen nicht an ihr Geld. Das aber auch nur, wenn man von dem Urteil weiß und cool genug ist, nicht gleich bei der ersten Drohung die Nerven zu verlieren.
Ich für meinen Teil finde es schon ein bisschen Dreist, dass es so "renomierte" Anwälte scheinbar nötig haben, sich auf solche Dubiose "Geschäfte" einzulassen. Ich würde mich nicht mal wundern, wenn das ganze sogar noch von diesen erdacht wurde.



