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Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: thecrew 25.08.20 - 17:37
Zudem war da nicht was mit einer Decklungsobergrenze für "Filesharing" die es seit 2013 gibt um eben keine "Abmahnindustrie" zu betreiben?
https://www.youtube.com/watch?v=qg9jg05eJyY -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: Oktavian 25.08.20 - 18:53
Sowas kann sich ziehen. Erst mal kann natürlich der Abmahner mit seiner Abmahnung warten. Wenn der Abgemahnte sich nicht abmahnen lässt (die Unterlassungserklärung nicht abgibt oder nicht so abgibt, wie der Abmahner es gerne hätte), steht es ihm frei zu klagen. Das kann er tun bis zur Verjährung der Ansprüche (und prinzipiell auch noch länger). Dann gehts zu Gericht, es dauert, bis man einen Termin bekommt. Irgendwann wird klar, man braucht einen Gutachter, usw. usw. usw.
> Zudem war da nicht was mit einer Decklungsobergrenze für "Filesharing" die
> es seit 2013 gibt um eben keine "Abmahnindustrie" zu betreiben?
Es geht hier aber nicht um eine Abmahnung, sondern um eine Klage mit Schadenersatz. Die Dame hat den teuren Weg gewählt. Die Unterlassungserklärung abzugeben wäre deutlich günstiger gewesen, zumal ein guter Anwalt die Kostennote noch einmal erheblich zusammenstreichen kann. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: iZORK 25.08.20 - 19:35
Ich hätte in ihrem Fall einen Vergleich angestrebt, ihre Problem ist nämlich ihre Unschuld zu beweisen während alle vom Kläger gesammelten Indizien dagegen sprechen (Zivilrecht, kein Strafrecht).
Mir ging es ähnlich, irgend einer meiner werten Besucher hatte seinen Torrent-Clienten an als er sich in mein ihm privat gestelltes WLAN einloggte, trotz Belehrung im häuslichem Aushang (damals meine Vorschaltseite auf Papier an der Haustürinnenseite, ohne dessen Kenntnis man keinen Zugang bekam).
Trotz einhelliger Äußerung meinerseits, dass es mir privat, technisch, personell und finanziell unmöglich ist die Geräte von Gästen noch den davon erzeugten Datenstrom vollständig zu protokollieren und zu kontrollieren noch alle auch nur irgendwie lizenspflichtigen Datenkollektionen (er)kennen könne (das kann man real als Konsument noch nicht einmal bei den angeblich eigenen Geräten^^) blieb die Abmahnende vorgerichtlich hart ... bzw. gab sie sich mit 400¤ zufrieden, und der Modifizierung der Unterlassung, dass ich mich im Rahmen meiner beschränkten Möglichkeiten natürlich bemühe aber nichts verspreche was ich nicht (aus)halten kann.
Das nach wie vor privaten Betreibern (Der Gastgeber haftetfür seine Gäste) mehr Last abverlangt wird als gewerblichen (Der Betreiber haftet nicht für seine Nutzer) ist imho ein Unding Sondergleichen.
Das sich angebliche Pfleger des Rechtes sich dazu herablassen dabei lieber Abzukassieren als Klarheit zu schaffen spricht Bände über den Berufsstand der sogn. Fürsprecher/Anwälte.
4 mal bearbeitet, zuletzt am 25.08.20 19:51 durch iZORK. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: Oktavian 25.08.20 - 21:10
> Ich hätte in ihrem Fall einen Vergleich angestrebt, ihre Problem ist
> nämlich ihre Unschuld zu beweisen während alle vom Kläger gesammelten
> Indizien dagegen sprechen (Zivilrecht, kein Strafrecht).
Ich hättes es gar nicht zum "Fall" kommen lassen. Zuvor war ja mit hoher Wahrscheinlichkeit abgemahnt worden. Die Ausrede mit "Hacker" war schon sehr dünn, ich gehe mal davon aus, die Dame wusste schon, welcher Sachverhalt da angesprochen wurde.
Also akzeptiert man erst mal gedanklich die Abmanhnung, lässt seinen Anwalt die Unterlassungserklärung zusammenstreichen und die Kostennote verhandeln, und macht zum Rest eine Faust in der Tasche. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: trinkhorn 26.08.20 - 07:36
Aus Erfahrung (siehe thread "Mies diese Urteile" oder so) kann ich sagen, dass sich das sehr zieht.
In dem Fall den ich mitbekommen habe, hat sich der Kläger nach der ersten Kontaktaufnahme scheinbar abwimmeln lassen und dann bis kurz vor Verjährungsfrist gewartet. Zu dem Zeitpunkt hatte dann natürlich die Oma absolut keine Möglichkeit mehr zu beweisen, dass sie damals nicht Nachts um 1 aufgestanden ist und ihren Gaming-Rechner anzuschmeißen und dort Filesharing zu betreiben... Und das hätte sie im Prinzip belegen müssen, da es einen log gab der ihr vorwarf ein Spiel illegal zum Download bereitgestellt zu haben. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: thecrew 26.08.20 - 09:21
Oktavian schrieb:
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> Es geht hier aber nicht um eine Abmahnung, sondern um eine Klage mit
> Schadenersatz. Die Dame hat den teuren Weg gewählt. Die
> Unterlassungserklärung abzugeben wäre deutlich günstiger gewesen, zumal ein
> guter Anwalt die Kostennote noch einmal erheblich zusammenstreichen kann.
Jap stimmt auch wieder.. das sollte man auch wirklich nur versuchen, wenn man eine gute Rechtsschutz Versicherung hat. -
Nicht "erst jetzt"
Autor: decaflon 26.08.20 - 10:34
Das Urteil ist genau 1 Jahr alt. Offenbar gibt das Gericht nach 1 Jahr solche Pressemitteilungen raus.
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Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: iZORK 26.08.20 - 11:29
Vielleicht wählt man auch mal Leute in Amt und Würden, die den Abmahnsumpf austrocknen und eine gleiche Rechtslage für jeden schaffen und durchsetzen, denn unsere jetzigen Politiker haben demonstriert, dass sie gerade das nicht wollen oder/und nicht können.
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Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: Kawim 26.08.20 - 11:46
iZORK schrieb:
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> Vielleicht wählt man auch mal Leute in Amt und Würden, die den Abmahnsumpf
> austrocknen und eine gleiche Rechtslage für jeden schaffen und durchsetzen,
> denn unsere jetzigen Politiker haben demonstriert, dass sie gerade das
> nicht wollen oder/und nicht können.
So könnte man dem Abmahnwahn einen Riegel vorschieben:
- Abmahnung nur wenn verhältnismäißg (max. 50¤ bei Kindern und 100¤ bei Erwachsenen)
- Täter muss zweifelsfrei ermittelt werden
- Klagen müssen innerhalb weniger Monate erfolgen und nicht nach 10 Jahren, es ist einem Bürger einfach nicht zumutbar dass er nun 10 Jahre im "Kriegsmodus" bleiben muss weil in dieser Spanne jederzeit ein Gerichtsverfahren auf ihn zukommen könnte. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: Pornstar 26.08.20 - 12:08
trinkhorn schrieb:
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> Aus Erfahrung (siehe thread "Mies diese Urteile" oder so) kann ich sagen,
> dass sich das sehr zieht.
> In dem Fall den ich mitbekommen habe, hat sich der Kläger nach der ersten
> Kontaktaufnahme scheinbar abwimmeln lassen und dann bis kurz vor
> Verjährungsfrist gewartet. Zu dem Zeitpunkt hatte dann natürlich die Oma
> absolut keine Möglichkeit mehr zu beweisen, dass sie damals nicht Nachts um
> 1 aufgestanden ist und ihren Gaming-Rechner anzuschmeißen und dort
> Filesharing zu betreiben... Und das hätte sie im Prinzip belegen müssen, da
> es einen log gab der ihr vorwarf ein Spiel illegal zum Download
> bereitgestellt zu haben.
Also sagst du man hätte einen fitnesstracker benutzen sollen, der die schlafphasen, einschlafzeit etc. protokolliert und diese Daten über die Jahre hinweg gespeichert, dann hätte man sich damit rausreden können? -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: trinkhorn 26.08.20 - 12:19
Ne! Das reicht auch nicht. Dann bist du ja trotzdem noch der Anschlussinhaber. Du musst schon auch beweisen wer es stattdessen war.
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Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: chefin 26.08.20 - 16:16
wenn das eigene Auto losrollt, etwas beschädigt, wird man auch keinen Schuldigen finden, also zahlt der Halter. Wer die Handbremse nicht sauber angezogen hat oder falls sie versagt hat, wer das verbockt hat, interessiert am ende keinen. Vieleicht kann man beweisen das dieses Auto in der Werkstatt war und dort der Fehler verursacht, dann kann man die Kosten weiter reichen. Falls nicht, dann nicht.
Zivilrecht eben. Und so ist es mit dem Anschlusss. Man muss beweisen, das der Anschluss nicht dazu benutzt wurde. Und das ist nicht ganz so schwer wie manche es hier hinstellen, das geht schon ganz brauchbar zu machen. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: Kawim 26.08.20 - 16:29
chefin schrieb:
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> wenn das eigene Auto losrollt, etwas beschädigt, wird man auch keinen
> Schuldigen finden, also zahlt der Halter. Wer die Handbremse nicht sauber
> angezogen hat oder falls sie versagt hat, wer das verbockt hat,
> interessiert am ende keinen. Vieleicht kann man beweisen das dieses Auto in
> der Werkstatt war und dort der Fehler verursacht, dann kann man die Kosten
> weiter reichen. Falls nicht, dann nicht.
>
> Zivilrecht eben. Und so ist es mit dem Anschlusss. Man muss beweisen, das
> der Anschluss nicht dazu benutzt wurde. Und das ist nicht ganz so schwer
> wie manche es hier hinstellen, das geht schon ganz brauchbar zu machen.
Das Leben von Kindern und Familien ist dir also weniger wert als der Profit der Reichen. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: iZORK 26.08.20 - 16:32
Das Providerprivileg auch für Private nicht gewerbliche Anbieter auszuweiten wäre genau das.
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Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: iZORK 26.08.20 - 16:50
chefin schrieb:
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> Zivilrecht eben. Und so ist es mit dem Anschlusss. Man muss beweisen, das
> der Anschluss nicht dazu benutzt wurde. Und das ist nicht ganz so schwer
> wie manche es hier hinstellen, das geht schon ganz brauchbar zu machen.
und wie genau stelle ich das denn felsenfest sicher?
ich wüsste schon nicht, wie ich das für handelsübliche closed source modemrouter könnte, also real nachprüfbar sicherstellen bzw. beweisen, dass die keine backdoor oder anderen fehler haben, welche die unbefugte nutzung durch dritte unterbinden, wie machst du das bei dir? -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: crazypsycho 26.08.20 - 21:32
trinkhorn schrieb:
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> Aus Erfahrung (siehe thread "Mies diese Urteile" oder so) kann ich sagen,
> dass sich das sehr zieht.
> In dem Fall den ich mitbekommen habe, hat sich der Kläger nach der ersten
> Kontaktaufnahme scheinbar abwimmeln lassen und dann bis kurz vor
> Verjährungsfrist gewartet.
Das ist wohl eine recht übliche Vorgehensweise, unabhängig von Filesharing.
Nach knapp drei Jahren hat der Beklagte oft die Sache schon längst vergessen und findet auch möglicherweise diverse Unterlagen dazu nicht mehr.
Hatte das mal mit einem Stromanbieter, bei dem eine Forderung strittig war.
Der Anbieter ging sogar insolvent. Dessen Nachfolger hat mich dann gerade noch rechtzeitig verklagt. Hätte ich die Unterlagen noch gehabt, hätte ich wohl gewinnen können. Aber die sind im Zuge eines Umzugs wohl abhanden gekommen. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: trinkhorn 27.08.20 - 07:42
Dann bin ich ja mal gespannt über welchen Ansatz du das machen willst.
Z.B. Den im anderen Subthread beschriebenen Fall.
Die >80jährige mit dem Win98-Rechner im Keller und einem alten Router ohne WLAN, die sich angeblich ein Zombispiel heruntergeladen (bzw es zum Download verfügbar gemacht) haben soll, vor ca 4-5 Jahren.
Zugriff auf den Rechner im Keller hatten zu den gegebenen nächtlichen Uhrzeiten nur sie und ihr fast 90jähriger Ehemann. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: trinkhorn 27.08.20 - 07:47
In solchen Fällen (Insolvenz) kann es aber eben auch andere Kausalketten haben:
Der Anbieter ist aus irgendwelchen Gründen nicht fähig oder gewillt seine Ansprüche geltend zu machen. Entsprechend entgeht ihm Regelmäßig (nicht nur bei dir) Geld.
Durch das regelmäßig entgangene Geld geht er in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter schaut nun Unterlagen durch, besonders natürlich offene Forderungen, ob da noch Geld zu holen ist, und kümmert sich auf einmal Professionell darum die Teils Jahre alten Forderungen einzutreiben.
Von einem Stromanbieter habe ich das so noch nicht gehört, aber von Handwerksbetrieben und ähnlichem.
(Ähnliches Beispiel: Ein Freund von mir hat sein Haus sanieren lassen. Das ganze Paket: Bad neu, Küche neu, Fenster neu, Dach neu, Fassadenverkleidung, etc. Hinterher hat er selber garnicht groß gemerkt, dass für die Fenster garkeine Rechnung kam. Ca. 2 Jahre später meldete sich - in dem Fall nicht der Insolvenzverwalter - die Tochter des Handwerkers der im Begriff war Pleite zu gehen um die Rechnung noch zu stellen. Dem Durchaus passablen Handwerker war einfach seine Büroarbeit über den Kopf gewachsen.) -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: crazypsycho 27.08.20 - 08:40
trinkhorn schrieb:
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> In solchen Fällen (Insolvenz) kann es aber eben auch andere Kausalketten
> haben:
> Der Anbieter ist aus irgendwelchen Gründen nicht fähig oder gewillt seine
> Ansprüche geltend zu machen. Entsprechend entgeht ihm Regelmäßig (nicht nur
> bei dir) Geld.
> Durch das regelmäßig entgangene Geld geht er in Insolvenz. Der
> Insolvenzverwalter schaut nun Unterlagen durch, besonders natürlich offene
> Forderungen, ob da noch Geld zu holen ist, und kümmert sich auf einmal
> Professionell darum die Teils Jahre alten Forderungen einzutreiben.
> Von einem Stromanbieter habe ich das so noch nicht gehört, aber von
> Handwerksbetrieben und ähnlichem.
Der Anbieter ging beinahe insolvent (gerade nochmal recherchiert, die Insolvenz wurde verhindert, weil er dann noch aufgekauft wurde), weil seine Kunden unzufrieden waren und schnell gewechselt sind. Da wurden versprochene Prämien nicht ausbezahlt, irgendwelche Gebühren berechnet obwohl nirgends vorher angegeben, Mehrfachabbuchungen vorgenommen usw. Die Negativwertungen waren kaum zählbar.
Aber naja, war jetzt nicht soviel Geld, konnte mich noch außergerichtlich einigen indem ich eine Vergleichssumme angeboten hab. Aber mit Gerichtskosten und co hab ich letztendlich mehr bezahlt, als wenn ich gleich die bestrittene Forderung mitbezahlt hätte (die wurde mir an sich sogar quasi erlassen).
> (Ähnliches Beispiel: Ein Freund von mir hat sein Haus sanieren lassen. Das
> ganze Paket: Bad neu, Küche neu, Fenster neu, Dach neu,
> Fassadenverkleidung, etc. Hinterher hat er selber garnicht groß gemerkt,
> dass für die Fenster garkeine Rechnung kam. Ca. 2 Jahre später meldete sich
> - in dem Fall nicht der Insolvenzverwalter - die Tochter des Handwerkers
> der im Begriff war Pleite zu gehen um die Rechnung noch zu stellen. Dem
> Durchaus passablen Handwerker war einfach seine Büroarbeit über den Kopf
> gewachsen.)
Ja das kann passieren. Ich warte auch noch auf ne Rechnung von Carglass (bzw der von denen beauftragten Werkstatt). Man sagte mir zwar mündlich es würde alles von der Versicherung übernommen, aber laut Versicherung wurde die Selbstbeteiligung einbehalten.
Bin mal gespannt ob da noch was kommt. Ist jetzt auch fast zwei Jahre her. -
Re: Der Fall ist von 2014.. da gibts jetzt erst ein Urteil??
Autor: Sammie 27.08.20 - 11:55
thecrew schrieb:
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> Zudem war da nicht was mit einer Decklungsobergrenze für "Filesharing" die
> es seit 2013 gibt um eben keine "Abmahnindustrie" zu betreiben?
Die Deckelung gilt nur für die Anwaltskosten.
Und scheinbar seid ihr noch nie abgemahnt worden? In der Regel wird man nämlich nie einfach nur abgemahnt, sondern immer auch im gleichen Schreiben bereits zur Zahlung eines Schadensersatzes aufgefordert, der in der Regel bei einfachen Verstößen wie Filmen - je nach Aktualität - mit 10-30¤ * 100 Downloads fiktiv berechnet wird.
Geht man dann den Rechtsweg und kann keinen nennen, der außer einem selbst als Täter in Frage kommt, ergehts einem wie der Frau. Lässt man sich auf nen Vergleich ein, ist man in der Regel trotzdem noch nen vierstelligen Betrag los. Die Abmahner haben dabei nur selten was zu verlieren und spielen bewusst mit der Angst der Opfer und üben Druck aus.
Und dieses System ist das eigentliche Problem. Das gibt es in ganz Europa in der Form nur in zwei anderen Ländern noch in ähnlicher Weise. In allen anderen Ländern muss dagegen eine reine Abmahnung vorausgehen - und erst wenn man die ignoriert und die Unterlassung auch für Wiederholungsfälle nicht unterschreibt, ist die Gegenseite berechtigt Schadensersatz zu stellen. Diese Hürde sieht unser Rechtssystem bei der Abmahnindustrie leider nicht vor - die Reform wäre schon lange überfällig.



