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Keine Panik.
Autor: Anonymer Nutzer 10.12.16 - 12:05
weil die Leser dieses Artikels das offenbar komplett falsch verstehen, siehe die bisherigen Kommentare:
1. ein einstweiliger Beschluss ist kein Endurteil, also kein "Urteil" oder "Gerichtsurteil" wie verschiedentlich in den Kommentaren bezeichnet, steht so aber auch im Artikel, PRÄZISE LESEN!
2. ist dieser Beschluss lediglich erstinstanzlich,
3. ist das LG Hamburg in Mediensachen dafür bekannt Mindermeinungen zu vertreten, die es schon bisher nie geschafft haben die Rechtsprechung über Hamburg hinaus zu prägen,
4. ändern nicht einmal Endurteile, auch nicht in letzter Instanz, im deutschen Recht die Rechtslage, es gibt kein Präjudiz in dem Sinne wie es der deutsche Fernsehzuschauer aus US Filmen und Serien als "Präzedenzfall" übersetzt kennt, es gilt das Gesetz und nur das Gesetz und das wurde nicht geändert. Es kann auch niemand eine Abmahnung auf einem Beschluss des LG Hamburg als Rechtsgrundlage aufbauen.
Die Gerichtsberichtserstattung in allgemeiner Presse für Rechtslaien ist in Deutschland traditionell schlecht (jede Redaktion hat ihre "Nahostexperten" aber fast keine Redaktion beschäftigt Redakteure mit Jurastudium), aber die Hysterie um diesen einstweiligen Beschluss am LG Hamburg, die gerade durch alle Newspages geht, ist einfach absurd.
Für keinen kleinen Blogger hat sich damit irgendwas verändert, wie hier zigfach in den Kommentaren geunkt wird. -
Re: Keine Panik.
Autor: Loxxx 10.12.16 - 19:09
Das Feedback auf deinen Beitrag bestätigt meine Vermutung, daß keine Sau mehr an Tatsachen interessiert ist.
Die auf gefühlter Realität basierende individuell subjektive Meinung ist das Einzige, was zählt und Sachlichkeit oder von mir aus auch nur Ruhe & Gelassenheit werden mehr und mehr zur Mangelware.
Es regiert die Hysterie. Überall.
Und das ist zum Kotzen. -
Re: Keine Panik.
Autor: Tantalus 12.12.16 - 14:03
1. Es gibt ein Urteil des EuGH, dessen Auslegung das LG HH hier "nur" sehr umfassend genutzt hat. An dieses Urteil des EuGH sind andere europäische Gerichte ebenfall gebunden.
2. Auch wenn es offiziell keine Präzedenzfälle in D gibt, orientieren sich Gerichte oft an Urteilen anderer Gerichte.
3. Niemand hindert findige Abmahnanwälte daran, nach "pseudo-Urheberrechtsverletzungen" zu suchen und zum Aufbau einer entsprechend Drohkullisse vor dem LG HH zu klagen. Dieses wird wohl kaum seiner eigenen Rechtsauffassung widersprechen.
Gruß
Tantalus
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.