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Ich denke der BGH bleibt bei seiner Entscheidung
Autor: Sharra 18.06.15 - 05:33
Sie haben eine generelle Prüfpflicht ausgenommen, weil diese nicht zumutbar wäre.
Auf "Zuruf" muss aber gezielt geprüft und gehandelt werden.
In dem fraglichen Fall vorm dem EU-Gericht, hat man aber offensichtlich erst dann gehandelt, als der/die Geschädigte Anwälte eingeschaltet hat. Scheinbar hat man vorher alle Kenntnis einfach ignoriert.
Ich halte das deutsche System für vollkommen ausreichend. Verhindern kann man es nicht. Im Extremfall werden Schmähungen und Beleidigungen verklausuliert, so dass ein Moderator(enteam), dies gar nicht erkennt, ohne die Personen und die Beziehung zueinander zu kennen. Eine Vorabprüfung ist somit de facto nur bei einfach gelagerten Fällen überhaupt machbar, und selbst dann wäre sie unverhältnismässig teuer. Das würde nur dazu führen, dass kleinere Foren etc. ohne dicke Personaldecke, den Betrieb ,aus rechtlichen Gründen, einstellen müssten. Das ist auch nicht im Sinne des BGH.



