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@ Golem
Autor: Pjörn 03.06.16 - 08:24
Geht man vom vorliegenden Urteil des LG München aus, wären die Flickr-App nicht grundsätzlich betroffen. "Lediglich" die Apps, die auf "Telefoneinheiten" eingesetzt werden. Daher müssten Tablet ohne Antennen für LTE/UMTS,davon eigentlich ausgenommen sein.
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Re: @ Golem
Autor: Sammie 03.06.16 - 09:29
Pjörn schrieb:
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> Geht man vom vorliegenden Urteil des LG München aus, wären die Flickr-App
> nicht grundsätzlich betroffen. "Lediglich" die Apps, die auf
> "Telefoneinheiten" eingesetzt werden. Daher müssten Tablet ohne Antennen
> für LTE/UMTS,davon eigentlich ausgenommen sein.
Telefonieren kannste ja auch über (W)lan und VoiceOverIP. ^^ -
Re: @ Golem
Autor: Anonymer Nutzer 03.06.16 - 10:38
Dann wären aber wiederrum auch Desktop pc betroffen.
Man könnte also versuchen zu klären wann ein gerät als Telefon gilt...
Alleridngs sollten sich hier die firmane qie facebook und Google u.s.w. solidarisieren...denn sie sind dann wohl die nächten die dran sind. -
Re: @ Golem
Autor: Pjörn 03.06.16 - 14:02
Prinzeumel schrieb:
> Alleridngs sollten sich hier die firmane qie facebook und Google u.s.w.
> solidarisieren...denn sie sind dann wohl die nächten die dran sind.
Andersherum wird ein Schuh draus. Merkwürdig ist die Sache ja jetzt auch schon. Warum hat man sich nicht direkt auch Facebook vor die Brust genommen? Wer weiß, wer da alles auf der Klägerseite tatsächlich dahintersteckt. Rein von der Relevanz, hätte man aber eigentlich mit Facebook anfangen müssen.
Ave Arvato!