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Kompromittierung und Beweisverwertung
Autor: Sandeeh 25.03.21 - 08:28
Angenommen, im Strafverfahren kommt heraus, das etwaige Informationen aufgrund der Herausgabe von Passwörtern (Hashes) und Einsicht in das Online-Konto gewonnen wurden.
Die Verteidigung würde daraufhin sicherlich die Glaubwürdigkeit in Frage stellen und den Nachweis einfordern, das zweifelsfrei ausgeschlossen ist, das hierdurch keine Beweismittel durch Ermittlungsbehörden untergeschoben wurden (z.B. "How-to-make-a-bmb.pdf").
Bei Festplatten gibt's die sichergestellte Original-HDD. Aber bei Onlinekonten hat man diese Möglichkeit eines unveränderlichen Komplett-Snapshots zum Zeitpunkt X ja nicht - schon deshalb, weil sich das Beweismedium gar nicht physisch in den Händen der Ermittler befindet. Alles was man hiermit gewinnen könnte wären Indizien, aber keine vor Gericht verwertbaren und haltbaren Beweise.
Und schon bei physischem Zugriff ist es nicht trivial, gesicherte Beweismittel zu erlangen - sie der Fall Barış Pehlivan in der Türkei (Zusammenfassung z.B. https://en.wikipedia.org/wiki/Bar%C4%B1%C5%9F_Pehlivan):
"the evidence collected against the journalist have probably been digitally forged and sent using a trojan horse to infect his computer."
Vermutlich hat die Politik wieder mal nicht so weit gedacht... :-(
Grüße, Sandeeh -
Re: Kompromittierung und Beweisverwertung
Autor: GAK 30.03.21 - 15:39
Sandeeh schrieb:
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> Vermutlich hat die Politik wieder mal nicht so weit gedacht... :-(
Nein, vermutlich haben sie es.