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Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

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  1. Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Voyager 13.08.12 - 20:04

    Und wenn jemand von den dubiosen Anwälten klagt dann ist er vor Gericht in der Beweispflicht und dann steht es in den Sternen ob er an seine 800Euro kommt zumal er da in Vorleistung gehen muss. Gerichte hatten in der Vergangenheit auch anders entschieden , das jemand wegen einer illegal gezogenen MP3 nur 10 Euro zahlen muss oder sowas.
    Die Anwälte ziehen bisher verschiedene Einschüchterungstaktiken auf um den Usern Angst einzujagen und sie zur Zahlung zu bewegen, auch mit vermeintlichen Ratenzahlungsangeboten oder Vergleichen an dem Sie immernoch verdienen und mit öfteren Drohungen die Klage einzureichen zu wollen .
    Die Anwälte wissen genau, nur bei solchen miesen Einschüchterungs-Methoden machen Sie mit Massenabmahnungen Kasse... Dabei hat ein Gericht zu befinden wer schuldig ist und wer nicht !

  2. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Underdoug 13.08.12 - 20:26

    Dass du dich da mal nicht irrst.

  3. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: ID51248 13.08.12 - 20:30

    Voyager schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und wenn jemand von den dubiosen Anwälten klagt dann ist er vor Gericht in
    > der Beweispflicht und dann steht es in den Sternen ob er an seine 800Euro
    > kommt zumal er da in Vorleistung gehen muss.

    Nö. Die Unschuldsvermutung wurde für Urheberrechts-Abmahungen abgeschafft. Du kannst nicht einmal deine Unschuld beweisen, weil alle Logfiles wegen Datenschutz gelöscht wurden. Deine eigenen Logfiles sind übrigens vor Gericht nicht zugelassen.

    http://acarus-siro.blogspot.de/2012/06/die-groten-piraten-im-internet.html

    Grüße
    Sascha

  4. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Dr.White 13.08.12 - 20:38

    Underdoug Wrote:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dass du dich da mal nicht irrst.

    das stimmt allerdings. Vor allem wenn die Unterlassungsklage aus Hamburg bzw. OLG Hamburg kommt. Da hat man schon Pferde kotzen sehen.

    Allerdings, sollte man schon so vernünftig sein und nicht jeden Dreck runterladen, nur weil man es kostenlos ziehen kann. Vor allem Musiktitel von den bekanntesten Abmahnern ..Stichwort "Isch fi$$e deine Mu$$er du Hu$$nso$n", sollten jedem Torrent Fan ein Begriff sein. Der Anwalt macht jede Woche eine neue Kiste mit Formblättern auf.

    Interessant finde ich immer wieder bei diesen ganzen Geschichten, das solche lapidaren Abmahnungen nur in Deutschland funktionieren.

    In Weißrussland wo ich vor kurzem war, bräuchte der Anwalt einen Panikroom um den Shitstorm für eine solche Abmahnung zu überleben.

    Because I am hard, you will not like me. But the more you hate me, the more you will learn. I am hard but I am fair.
    http://img7.imagebanana.com/img/k1ew98mx/blb.jpg

  5. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: crazypsycho 13.08.12 - 20:40

    Die Abmahnanwälte drohen tatsächlich nur. Der Prozess läuft zivilrechtlich ab. Daher es gewinnt wer den Richter überzeugt.
    Die Chancen für die Abmahnanwälte sind aber nicht sehr hoch, da es Gutachten gibt, welche deren Auswertungssysteme als fehlerhaft ansehen (was sie nun einmal auch sind).

    Die werden einen Teufel tun und klagen. Denn da könnten sie auch verlieren.
    Die Forderung geht von Inkasso zu Inkasso und ist mal mehr und mal weniger hoch. Dadurch wird versucht die Leute zum zahlen zu bringen (nach dem Motto: Lieber jetzt bezahlen, bevor es wieder auf den dreimal so hohen Ursprungsbetrag ansteigt).

    Es kommt höchstens ein Mahnbescheid und danach Bettelbriefe.

    Lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte man hinschicken, um sich vor einstweiligen Verfügungen zu schützen.

  6. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: ID51248 13.08.12 - 21:08

    Die Zauberworte heißen Störerhaftung und fliegender Gerichtsstand. Wenn Du die Zeit findest, lies mal den verlinkten Blog-Eintrag. Das deutlichste Urteil ist das gegen die pflegebedürftige Rentnerin, die wegen Filesharing verurteilt wurde. Dass sie kein WLAN oder einen PC hatte, war für das Gericht dabei nicht interessant.

    Grüße
    Sascha

  7. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: ID51248 13.08.12 - 21:09

    Ups. Ich habe an falscher Stelle geantwortet:
    https://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/bundesgerichtshof-urteil-bringt-neue-abmahnwelle-zu-musik-downloads/niemand-braucht-dort-zu-bezahlen-solange-keiner-klagt/65880,3077393,3077439,read.html#msg-3077439

  8. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: cyro 13.08.12 - 21:16

    Voyager schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ... Dabei hat ein Gericht zu befinden
    > wer schuldig ist und wer nicht !

    Das ist richtig. Aber das meiste andere deiner Aussage ist Quatsch.

    Wenn der Richter dich auch nur auf 10 Euro verknackt, so bleiben trotzdem die Kosten für Gericht und die Auslagen der gegnerischen Partei am Verurteilten hängen. Gibt es eine Einigung, werden i.d.R. auch die Gerichtskosten geteilt. NUR wenn der Richter den Angeklagten unschuldig spricht, geht er ohne Kosten aus dem Verfahren.

    Dabei gibts natürlich noch mehr zu Beachten. Der Gerichtstand liegt beim Angelklagten natürlich nicht gleich um die Ecke und wer zu seiner Verhandlung nicht erscheint wird in den meisten Fällen verurteilt. Und wenn es zu einer Verhandlung kommt, empfiehlt sich natürlich auch ein eigener Anwalt. Der kostet auch Geld und falls man nicht Freigesprochen wird, bleibt man auf den Kosten auch noch sitzen.

  9. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: SaSi 13.08.12 - 21:16

    Dr.White schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Underdoug Wrote:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Dass du dich da mal nicht irrst.
    >
    > das stimmt allerdings. Vor allem wenn die Unterlassungsklage aus Hamburg
    > bzw. OLG Hamburg kommt. Da hat man schon Pferde kotzen sehen.
    >
    > Allerdings, sollte man schon so vernünftig sein und nicht jeden Dreck
    > runterladen, nur weil man es kostenlos ziehen kann. Vor allem Musiktitel
    > von den bekanntesten Abmahnern ..Stichwort "Isch fi$$e deine Mu$$er du
    > Hu$$nso$n", sollten jedem Torrent Fan ein Begriff sein. Der Anwalt macht
    > jede Woche eine neue Kiste mit Formblättern auf.
    >
    > Interessant finde ich immer wieder bei diesen ganzen Geschichten, das
    > solche lapidaren Abmahnungen nur in Deutschland funktionieren.
    >
    > In Weißrussland wo ich vor kurzem war, bräuchte der Anwalt einen Panikroom
    > um den Shitstorm für eine solche Abmahnung zu überleben.

    Shitstorm? Definitives NEIN! eher in Realität umgesetzt dass, was im besagten Titel besungen wird!...

  10. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Anonymer Nutzer 13.08.12 - 21:26

    cyro schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Voyager schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > ... Dabei hat ein Gericht zu befinden
    > > wer schuldig ist und wer nicht !
    >
    > Das ist richtig. Aber das meiste andere deiner Aussage ist Quatsch.
    >
    > Wenn der Richter dich auch nur auf 10 Euro verknackt, so bleiben trotzdem
    > die Kosten für Gericht und die Auslagen der gegnerischen Partei am
    > Verurteilten hängen. Gibt es eine Einigung, werden i.d.R. auch die
    > Gerichtskosten geteilt. NUR wenn der Richter den Angeklagten unschuldig
    > spricht, geht er ohne Kosten aus dem Verfahren.

    Du solltes nicht so großkotzig sein, denn was du schreibst ist auch nur die halbe Wahrheit. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Da wird es sicher einen Mindestbetrag geben, aber wer wird wegen 10 EUR einen Prozess führen? Will die Gegenseite mehr und bekommt nur einen Teil zugesprochen, werden auch die Gerichtskosten entsprechend aufgeteilt.

    > Dabei gibts natürlich noch mehr zu Beachten. Der Gerichtstand liegt beim
    > Angelklagten natürlich nicht gleich um die Ecke und wer zu seiner
    > Verhandlung nicht erscheint wird in den meisten Fällen verurteilt. Und wenn
    > es zu einer Verhandlung kommt, empfiehlt sich natürlich auch ein eigener
    > Anwalt. Der kostet auch Geld und falls man nicht Freigesprochen wird,
    > bleibt man auf den Kosten auch noch sitzen.

    Tja, aber der Clou ist, dass es selten zu Anklagen kommt. Würden sämtliche Abgemahnten sich einfach weigern und daraufhin die Gegenseite eine Klage einreichen, dann wären die Gerichte von jetzt auf gleich überlastet.

  11. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Anonymer Nutzer 13.08.12 - 21:34

    ID51248 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die Zauberworte heißen Störerhaftung und fliegender Gerichtsstand. Wenn Du
    > die Zeit findest, lies mal den verlinkten Blog-Eintrag. Das deutlichste
    > Urteil ist das gegen die pflegebedürftige Rentnerin, die wegen Filesharing
    > verurteilt wurde. Dass sie kein WLAN oder einen PC hatte, war für das
    > Gericht dabei nicht interessant.

    Verstehe nicht, was das mit WLAN zu tun hat? Und Störerhaftung ist eben nicht Haftung wegen Urheberrechtsverletzung. Das scheinen einige wohl nicht zu verstehen. Dass sie keinen PC hat besagt noch nicht, dass über ihren Anschluss (und den hatte sie ja wohl) die Rechtsverletzung nicht stattgefunden hatte. Und jetzt die Preisfrage: Wozu braucht eine Frau, die angeblich nicht im Internet surft einen Internet-Anschluss?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 13.08.12 21:36 durch fluppsi.

  12. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: SaSi 13.08.12 - 21:45

    fluppsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ID51248 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Die Zauberworte heißen Störerhaftung und fliegender Gerichtsstand. Wenn
    > Du
    > > die Zeit findest, lies mal den verlinkten Blog-Eintrag. Das deutlichste
    > > Urteil ist das gegen die pflegebedürftige Rentnerin, die wegen
    > Filesharing
    > > verurteilt wurde. Dass sie kein WLAN oder einen PC hatte, war für das
    > > Gericht dabei nicht interessant.
    >
    > Verstehe nicht, was das mit WLAN zu tun hat? Und Störerhaftung ist eben
    > nicht Haftung wegen Urheberrechtsverletzung. Das scheinen einige wohl nicht
    > zu verstehen. Dass sie keinen PC hat besagt noch nicht, dass über ihren
    > Anschluss (und den hatte sie ja wohl) die Rechtsverletzung nicht
    > stattgefunden hatte. Und jetzt die Preisfrage: Wozu braucht eine Frau, die
    > angeblich nicht im Internet surft einen Internet-Anschluss?

    Je nach alter des Kunden und verkäuferischer tüchtigkeit eines Telekomunikationsdienstmitarbeiters kann es durchaus passieren, dass ein Paket mit verkauft wird, das gar nicht gebraucht wird, aber nur im Pack mit einem anderen Dienst verfügbar ist...



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 13.08.12 21:47 durch SaSi.

  13. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Lapje 13.08.12 - 21:47

    VOIP?

  14. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: nmSteven 13.08.12 - 21:56

    Es klagen nur seriöse Anwälte. Die meisten der Abmahn Anwälte sind auf den schnellen Euro aus und nicht auf lange Rechtsstreitigkeiten mit dem Gegner.

    Natürlich gibt es davon auch Ausnahmen aber ich tippe mal auf über die hälfte.

    Letzten Endes sollte man immer einen Anwalt einschalten und den Abmahn Anwalt fertig machen.

  15. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Anonymer Nutzer 13.08.12 - 21:58

    SaSi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Je nach alter des Kunden und verkäuferischer tüchtigkeit eines
    > Telekomunikationsdienstmitarbeiters kann es durchaus passieren, dass ein
    > Paket mit verkauft wird, das gar nicht gebraucht wird, aber nur im Pack mit
    > einem anderen Dienst verfügbar ist...

    kann, hätte, wenn, aber... sorry, wer so vor Gericht argumentiert, braucht sich nicht wundern, wenn er unterliegt. Genauso kann die gute Frau einfach mal dreist gelogen haben.

  16. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: gnuster 13.08.12 - 23:04

    Natürlich kann man das ein Gericht klären lassen. Bei einem (1) Musiktitel beträgt der Streitwert derzeit ca. 10.000 Euro, was bei einer verlorenen gerichtlichen Streitigkeit um die Unterlassung bescheidene zu erstattende Kosten von 2.158,90 (ohne eigene Anwaltskosten) ausmacht. Würde ich lieber nicht riskieren. Infos:
    http://bbs-law.de/2011/01/ernstfall-abmahnung-wie-sie-richtig-handeln/

  17. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: Verlusti 13.08.12 - 23:32

    Wichtig ist zu antworten. Wenn dann schon vom Anwalt ohne Aufforderung die geforderte Summe gesenkt wird, ist meist was faul. Dann lohnt es sich den Ton zu verschärfen, die Summe in Frage zu stellen und das Vergehen abzustreiten. Dann kommt vom Rechtsverdreher ein Verweis auf das BGH-Urteil in Bezug auf die Störerhaftung oder so was in der Art. Auf dieses Schreiben hinterfragt man die Kompetenz der Kanzlei und verweist auf den wohl ganz aus Versehen vergessenen Verweis auf die Beschränkung auf 100Euro bei Erstfällen, der dummerweise auch in dem BGH-Urteil steht. Mehr sag ich jetzt nicht dazu...

  18. Niemand braucht dort zu bezahlen ...

    Autor: Anonymer Nutzer 14.08.12 - 00:13

    Den Ärger, den man sich mit Filesharimg einhandeln kann, ist beliebig groß und nicht wirklich absehbar.
    Da ist einiges möglich - auch das Gegenteil.

    Seine Zeit und seine Nerven kann man besser verwenden als sich mit diesem Thema in der ganz persönlichen Praxis auseinander setzen zu müssen. Wer will denn da schon freiwillig Experte werden wollen, und dann vielleicht auch noch Lehrgeld zahlen müssen?

    Einfach Finger davon lassen, das muss nicht sein.
    Die Verlockung ist für Juristen etc. viel größer als die der Sharer. Die Motivation, Expertise und die Resourcen sind unendlich größer. Es ist einfach nicht gut und es gibt nur einen der sich nachher die Hände reibt.

    Es sind die User die das olle Filesharing austrocknen sollten, dann müssen die Anwälte ihren Leasing-Porsche wieder zurückgeben und sich mit Parktickets und Nachbarstreiterein vor Gericht rumschlagen.

  19. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: cyro 14.08.12 - 01:11

    fluppsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Du solltes nicht so großkotzig sein, denn was du schreibst ist auch nur die
    > halbe Wahrheit. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Da
    > wird es sicher einen Mindestbetrag geben, aber wer wird wegen 10 EUR einen
    > Prozess führen? Will die Gegenseite mehr und bekommt nur einen Teil
    > zugesprochen, werden auch die Gerichtskosten entsprechend aufgeteilt.

    Ließ den Text, dann brauchst du auch niemandem Großkotzigkeit vorwerfen. Der Streitwert wird natürlich deutlich höher als 10 Euro liegen. Selbst bei einer glimpflichen Verurteilung oder Einigung können daher die Gerichtskosten die Abmahnkosten übersteigen. Wenn das ganze erstmal vor Gericht geht, ist es meistens zu spät zum Zurückrudern, weil der Kläger dann schon Geld vorgestreckt hat.

    > Tja, aber der Clou ist, dass es selten zu Anklagen kommt. Würden sämtliche
    > Abgemahnten sich einfach weigern und daraufhin die Gegenseite eine Klage
    > einreichen, dann wären die Gerichte von jetzt auf gleich überlastet.

    Tja, aber die Realität sieht nun mal anders aus.

  20. Re: Niemand braucht dort zu bezahlen solange keiner klagt !

    Autor: spiderbit 14.08.12 - 01:28

    Aso, dann ist es mittlerweile so wenn man nicht zweifelsohne seine Unschuld beweist, dann heißts beim kleinsten Zweifel gegen die Angeklagten?

    Hmm dachte immer das wäre umgekehrt, och hab ich die Umstellung auf die Diktatur nicht mit bekommen scheint so.


    "Nur wegen des auslaufenden Vertrags sei neben ihrem Telefonanschluss noch ein seither ungenutzter Internetanschluss vorhanden gewesen."

    Also das kann sie sicher beweisen, sie wird sicher eine Kopie der Kündigung haben, die vor der "Tat" war, weiß nicht wie es dort ist, hier haben die oft lange Kündigungsfristen bis hin zu 2 Jahren, noch nicht sooo lange her da hatte ich sowas.

    Also was muss man dann tun, die Internetfirma abmahnen damit sie einem den Vertrag gefälligst kündigt, oder reicht es die Steckdosen ab zu montieren von allen Telefonanschlüsse... aber das könnte ein dritter ja wenn er sich zugriff verschafft hat wo wieder hin stecken, also muss man alle Kabel raus reißen?

    Dann gehts weiter wenn man heute nur Telefon will, gibts solche verträge echt noch? VoIP wurde schon genannt, das ist oft billiger wie "nur" echtes Festnetz.

    Also wo gehts dann weiter, lass uns ISDN bestellen um solche gefahren zu verhindern, ups, da gibts ja Call-by-Call provider wo man sich per Minutenabrechnung darüber jederzeit einwählen kann, und für 1 Film in Divx-Qualität 700mb reicht die leitung zur Not locker, geschweige denn für 5 Musikalben oder so.

    Aber ja ich weiß ja, nächste man Vorschlaghammer nehmen, das kann man von ner Pflegebedürftigen Frau schon verlangen, sonst könnte ja so ein Konzern der Multimilliarden hohe Umsätze und zig Millionen Euro Gewinne durch Musik oder änliches hat wie z.B. Sony ja vielleicht eine CD für 20,- mehr verkaufen die betohnung liegt auf VIELLEICHT.

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