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„öffentliche Wlan-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern“
Autor: Spaghetticode 11.04.15 - 13:02
Da frage ich mich nur, was man unter „10.000 Teilnehmer“ versteht.
10.000 Teilnehmer gleichzeitig?
10.000 Teilnehmer pro Jahr?
10.000 registrierte Teilnehmer?
Wenn die Telekom jetzt in mehrere Cafés Hotspots installiert, ist die Nutzerzahl jetzt für jeden einzelnen Hotspot oder muss man die Summe als Nutzerzahl nehmen?
Ich denke auch nicht, dass kleinere Hotspots „abhörsicher“ sind. Dann wird eben die komplette Internetanbindung des Hotspots abgehört.
Ich frage mich nur, wie man mittels Überwachung des Internetanschlusses E-Mails mitlesen kann. TLS ist doch inzwischen Standard bei E-Mail-Anbietern? -
Re: „öffentliche Wlan-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern“
Autor: Mingfu 11.04.15 - 13:26
Ich würde mal sagen: Antwort c) - 10.000 registrierte Teilnehmer. Die Zahl resultiert ja aus § 3 Abs. 2 Nr. 5 Telekommunikations-Überwachungsverordnung. Und dort ist von 10.000 Teilnehmern oder sonstigen Nutzungsberechtigten die Rede. Es stellt also auf die Nutzungsberechtigung, also die Möglichkeit der Nutzung, ab.
Und damit gilt das auch für alle vom Betreiber eingerichteten Hotspots zusammen - denn üblicherweise ist es ohnehin so, dass das Benutzerkonto dann für alle Hotspots gilt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.04.15 13:27 durch Mingfu. -
Re: „öffentliche Wlan-Hotspots mit mehr als 10.000 Teilnehmern“
Autor: tingelchen 12.04.15 - 17:10
Womit wir dann einen weiteren Stein auf dem Weg zu öffentlichen WLANS hätten ^^ Erst die rechtliche Unsicherheit, dann die rechtlichen Hürden und nun eine Technik, von denen die meisten nicht einmal wissen, wie das überhaupt funktionieren soll :D