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Beschwerde als unzulässig verworfen ist keine Entscheidung in der Sache

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  1. Beschwerde als unzulässig verworfen ist keine Entscheidung in der Sache

    Autor: stan__lemur 21.07.21 - 16:30

    > Die deutschen Ermittlungsbehörden dürfen auf bislang unbekannte Sicherheitslücken für den Einsatz von Staatstrojanern zurückgreifen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und wies damit eine Verfassungsbeschwerde von Bürgerrechtlern gegen das baden-württembergische Polizeigesetz ab.

    Das stimmt so nicht. Die Beschwerde wurde verworfen, weil formaljuristisch nicht alle Vorschriften benannt wurden, die dafür eine Rolle spielen und die fachliche Bewertung in den unteren Instanzen fehlt - sprich keine Beurteilung der möglichen Folgen. Hier sagt das BVerfG: Bevor wir uns das anschauen, stellt doch bitte fest, wen es betrifft, unter welchen Umständen, und welche Schutzregeln gibt es. Dann schauen wir uns das auch an, aber wir suchen da nicht selbst.

    Richtig ist, dass trotzdem das BVerfG nicht zur Sache urteilt, es das Konfliktpotential schon erkennt. ich würde die Entscheidung so lesen, dass die GFF eingeladen wurde, ihre Argumente besser zu untermauern und einzelne Gesetzespassagen zuvor auf untergerichtlicher Ebene auf Fakten überprüft werden sollten.

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