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Daumen hoch für Lösung in Artikel
Autor: Benutzer0000 12.02.18 - 20:42
kurz und lösungsorientiert, wunderbar
allein der passus "Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber natürlich immer noch illegal." ist nicht ganz richtig, denn die verwendung allein verstösst meines wissens nach NICHT gegen irgendein gesetz. nur wenn man selnst inhalte anbietet ("hosting") dann liegt ein gesetzesverstoss vor... -
Re: Daumen hoch für Lösung in Artikel
Autor: der_wahre_hannes 13.02.18 - 08:36
Benutzer0000 schrieb:
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> allein der passus "Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich,
> aber natürlich immer noch illegal." ist nicht ganz richtig, denn die
> verwendung allein verstösst meines wissens nach NICHT gegen irgendein
> gesetz. nur wenn man selnst inhalte anbietet ("hosting") dann liegt ein
> gesetzesverstoss vor...
Dann ist dein Wissen nicht auf dem neusten Stand. -
Re: Daumen hoch für Lösung in Artikel
Autor: Benutzer0000 13.02.18 - 09:19
der_wahre_hannes schrieb:
> Dann ist dein Wissen nicht auf dem neusten Stand.
interessant, danke für den link!
... dazu fällt mir nur noch eines ein:
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!
(Bertolt Brecht)
also VPN oder TOR verwenden wenn man in der BRD sitzt -
Re: Daumen hoch für Lösung in Artikel
Autor: der_wahre_hannes 13.02.18 - 09:58
Benutzer0000 schrieb:
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> Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber
> Verbrechen!
> (Bertolt Brecht)
Das würde ja bedeuten, dass man vorher ein Recht drauf hatte, illegal erlangte Kopien von Kinofilmen anzuschauen? Da hätte ich ja doch gerne mal eine Quelle zu.
Kleiner Hinweis: Nur weil die Rechtslage vorher ungeklärt war heißt es nicht, dass man ein Recht drauf hatte.
> also VPN oder TOR verwenden wenn man in der BRD sitzt
Nicht nur, wenn man in der BRD sitzt, sollte man Brecht vielleicht nicht nur zitieren, sondern auch verstehen. -
Re: Daumen hoch für Lösung in Artikel
Autor: das_mav 14.02.18 - 19:36
der_wahre_hannes schrieb:
> Das würde ja bedeuten, dass man vorher ein Recht drauf hatte, illegal
> erlangte Kopien von Kinofilmen anzuschauen? Da hätte ich ja doch gerne mal
> eine Quelle zu.
Wo oder wie kommst du zu der Annahme, dass das erlangen der Kopien GRUNDSÄTZLICH illegal war oder ist? Trenne bitte die Verbreitung einer erlangten von der Erlangung selbst.
Und spannend wird es mit dem "anschauen" dann so richtig:
Mein Fernseher behauptet mkv und avi Dateien abspielen zu können.
Gesetz dem Fall ich habe eine solche "illegale Kopie", habe ich also in dem korrekten Format sehr wohl auch das RECHT diese anzuschauen. Sollte das nicht gehen macht sich der Hersteller des Gerätes eher strafbar als der Abspielende.
> Kleiner Hinweis: Nur weil die Rechtslage vorher ungeklärt war heißt es
> nicht, dass man ein Recht drauf hatte.
Richtig, aber den Gegensatz eben auch nicht. Was ist denn ungeklärt im Allgemeinen?
Eher wenig, Einzelfälle sind Klärungsbedürftig - zum Verallgemeinern existieren Gesetze, welche, was ein Wunder, niemals alle Variablen abdecken können. Dafür haben wir dann auch Gerichte die im Einzelfall prüfen ob Strafbare Handlungen vorliegen oder nicht.
Aber long story short:
Solange geltendes Recht nicht gebrochen wird ist es rechtens.
So einfach kann es sein.
Daher folgt: Bisher wurde geltendes nicht gebrochen->Es war rechtens, da nicht strafbar zu streamen.
Daraus abgeleitet kann man schon sagen: Ja, es war mein Recht Kinofilme zu streamen. Denn wo keine Strafbarkeit vorliegt sind wir in der Legalität - bis eben eine dieser zumeist lustigen Gerichtsentscheidungen eine findet oder definiert, also irgendjemand eben doch eine Strafe bekommen hat.
Kann dir übrigens auch bei allem anderen so passieren - das ist beim "über die Strasse laufen" nicht anders als beim Streamen von aktuellen Kinofilmen.
Dass das Dass mit das verwechselt wird, führt irgendwann dazu, dass das Dass das nicht mehr erträgt und dass das Dass das Das dann tötet.