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Das Verfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gestärkt: Demnach schützt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können.

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Beiträge

  1. Auf deutsch bitte 9

    franks87 | 07.04.10 16:14 08.04.10 21:00

  2. Sogar die Verbreitung öffentlicher Tatsachen ist strafbar 1

    Pater Lingen | 08.04.10 18:38 08.04.10 18:38

  3. Fakt ist aber.. 3

    jbfkajsdfnlksdqnf | 07.04.10 17:34 08.04.10 11:51

  4. Tschüss Menschenrechte 5

    Menschenrechtler | 07.04.10 23:21 08.04.10 11:46

  5. Wie bei Hubertus Albers 2

    Wikifan | 08.04.10 02:22 08.04.10 10:15

  6. Traurig, dass erst das BVG... 1

    sl0w | 07.04.10 23:25 07.04.10 23:25

  7. Link zum besagten Blog? (kT) 6

    zif | 07.04.10 15:45 07.04.10 23:18

  8. Dass das so nochmal extra bestätigt werden musste. 4

    Jurastudent | 07.04.10 16:05 07.04.10 23:10

  9. Soso 1

    Lalaaaa | 07.04.10 20:38 07.04.10 20:38

  10. Praktikanten beim abschreiben übersehen haben 1

    Link-inside | 07.04.10 18:52 07.04.10 18:52

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