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Auf deutsch bitte
Autor: franks87 07.04.10 - 16:14
Das klingt ja alles Toll. Artikel hier, Paragraf da, aber was heißt das denn nun auf deutsch?
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Re: Auf deutsch bitte
Autor: magic choco 07.04.10 - 16:36
Du kannst jeden Zitieren wie dir beliebt wenn das Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen das Persönlichkeitsrecht des Zitierten einschränkt und es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung meinungsbildenen Charakter hat.
... so zumindest habe ich es verstanden. -
Re: Auf deutsch bitte
Autor: Was-ist-hier-los 07.04.10 - 20:19
Jo oder noch simpler:
So wie es in den Wald schallt, schallt es auch wieder raus.
Der Anwalt hat gedroht, die Website-Betreiber sich gewehrt. Sie haben die Inhalte der Briefe des Anwalts, sowie Kommentare zu den Anschuldigungen, und ihrerseits eigene Antwortschreiben online veröffentlicht. Somit der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben eine eigene Meinung über diese Situation zu bilden. -
Re: Auf deutsch bitte
Autor: Menschenrechtler 07.04.10 - 23:22
Was-ist-hier-los schrieb:
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> Sie haben die
> Inhalte der Briefe des Anwalts, sowie Kommentare zu den Anschuldigungen,
> und ihrerseits eigene Antwortschreiben online veröffentlicht. Somit der
> Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben eine eigene Meinung über diese
> Situation zu bilden.
Ja, der Webmaster hat die Briefe des Anwalts ohne sein Einverständnis öffentlich gemacht. Wieso wird das als Straftat gewertet? Als die Briefe veröffentlicht wurden, war ja noch nicht klar und absehbar, dass es ein öffentliches Interesse hat. Ausserdem, ich interessiere mich gar nicht für dieses Schreiben, tausend andere Menschen auch nicht. -
Re: Auf deutsch bitte
Autor: die Uhr tickt 08.04.10 - 00:38
Was-ist-hier-los schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Jo oder noch simpler:
>
> So wie es in den Wald schallt, schallt es auch wieder raus.
>
> Der Anwalt hat gedroht, die Website-Betreiber sich gewehrt. Sie haben die
> Inhalte der Briefe des Anwalts, sowie Kommentare zu den Anschuldigungen,
> und ihrerseits eigene Antwortschreiben online veröffentlicht. Somit der
> Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben eine eigene Meinung über diese
> Situation zu bilden.
Daß so eine Selbstverständlichkeit erst bis vor das oberste Gericht in Deutschland gehen muß, sagt viel über die Meinungsfreiheit in diesem Land aus. -
Re: Auf deutsch bitte
Autor: divStar 08.04.10 - 10:47
Tja ... ein Webmaster ist halt ein Webmaster - und ein Rechtsanwalt und Rechteverdreher. Ich finds gut - und was der Entscheid noch sagt, ist:
selbst wenn kein direktes öffentliches Interesse besteht, so ist Meinungsfreiheit auch dann quasi "gegeben" wenn man seine Meinung kund tut. Dabei darf man aber nur Tatsachen wiedergeben - und Zitate z.B. nicht soweit aus dem Zusammenhang reißen, dass sich die Bedeutung der Aussage(n) insgesamt ändert.
Klingt schwer, ist nicht so leicht zu verstehen, hätte aber meiner Meinung nach standardmäßig gegeben sein und nicht erst vom BVG entschieden werden müssen.
dS. -
Re: Auf deutsch bitte
Autor: Tiberius Kirk 08.04.10 - 11:13
Menschenrechtler schrieb:
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> Ja, der Webmaster hat die Briefe des Anwalts ohne sein Einverständnis
> öffentlich gemacht.
Das war auch nicht nötig, da es sich nicht um eine private und daher geschützte kommunikation handelte.
> Wieso wird das als Straftat gewertet? Als die Briefe
> veröffentlicht wurden, war ja noch nicht klar und absehbar, dass es ein
> öffentliches Interesse hat.
Das Urteil sagt ja gerade, dass es auf ein öffentliches Interesse nicht ankommt.
> Ausserdem, ich interessiere mich gar nicht für
> dieses Schreiben, tausend andere Menschen auch nicht.
Das ist einfach zu lösen: nicht lesen.
Gruß
Tiberius -
Re: Auf deutsch bitte
Autor: Himuralibima 08.04.10 - 12:08
Menschenrechtler schrieb:
> Ja, der Webmaster hat die Briefe des Anwalts
> ohne sein Einverständnis öffentlich gemacht.
Unsinn! Es handelte sich nicht um Briefe, sondern um unverschlüsselte E-Mail. Das ist von vornherein so öffentlich wie eine Postkarte. -
Spitzen Sache das
Autor: Krille 08.04.10 - 21:00
Egal welcher Kommunikationsweg gewählt wurde - ich find die Tatsache, das in dem Fall Artikel 5 greift einfach toll.
Krille



