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Witzlose Einschränkungen
Autor: Sharra 11.11.11 - 19:37
Es werden aber nur Eigentümer von Funkmikrofonen entschädigt, deren Geräte nachweislich durch eine in Betrieb befindliche LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich so gestört sind, dass eine weitere Nutzung der Geräte ausgeschlossen ist.
Und was ist mit den vielen tausend Verleihern, und Leuten die mit ihren Equipment durch die Gegend ziehen?
Da kommt dann wohl die Ausrede, dass sie ihr Mikro ja woanders noch einsetzen können, wenn nicht grade der nächste LTE-Turm 100m weiter steht.
Mit dieser Klausel bekommen doch allerhöchstens diejenigen Entschädigung, die ihre Mikrofone nur ortsgebunden am selben Fleck betreiben, und gestört werden. -
Re: Witzlose Einschränkungen
Autor: Sukram71 14.11.11 - 09:02
Sharra schrieb:
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> Und was ist mit den vielen tausend Verleihern, und Leuten die mit ihren
> Equipment durch die Gegend ziehen?
Die bekommen natürlich eine Entschädigung, weil so ne Anlage nicht mehr genutzt oder verliehen werden kann, wenn sie nicht zuverlässig überall funktioniert.
Es werden außerdem ja auch noch viel mehr neue LTE-Stationen gebaut ... ^^
Die Einschränkungen sollen nur sagen, dass sich halt nicht *jeder* jetzt einfach ne neue Anlage kaufen kann und den vollen Preis erstattet bekommt, sondern nur den tatsächlich Berechtigten der Zeitwert (ggf. +/- x?) erstattet wird.
4 mal bearbeitet, zuletzt am 14.11.11 09:06 durch Sukram71.