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0,1% vom Umsatz
Autor: quineloe 18.01.21 - 19:24
Empfindlich is was anderes. Da es nur alle paar Jahre mal passieren wird werden die halt mit den Schultern zucken und weitermachen.
von einem fehlenden Unternehmensstrafrecht mal ganz zu schweigen...
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Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: Niaxa 18.01.21 - 20:20
0,1 % für so ein Minivergehen ist nicht ok? Wenn du einen Lutscher Klaus verlangst bestimmt auch gleich freiwillig 10 Jahre Knast...
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Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: berritorre 18.01.21 - 21:17
0,1% vom Umsatz ist schon nicht ohne. Wie sieht es denn im Verhältnis zum Gewinn aus? Umsatz generieren ist ja kein Problem. Überleben tut so ein Unternehmen auf lange Sicht aber nur, wenn sie auch Gewinn machen.
Das Vergehen war jetzt meiner Meinung nach nicht so schlimm, dass man die jetzt in die Pleite treiben müsste. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: AllDayPiano 18.01.21 - 21:27
Wenn ich mir überlegen würde, dass ich ein Promill meines Gehalts als Bußgeld zahlen muss, dann würden mich die 60 Euro durchaus auch gewaltig ärgern und dazu führen, dass ich beim nächsten Mal regelkonformer wäre.
Ich durfte mal 120 Euro abdrücken (A8 Baustelle, ständiger Wechsel zwischen 80 und 60 und einmal nicht aufgepasst (plus die obligatorischen 10km/h, weil "geht schon") und das hat mich übel angepisst. Nicht, weil es nicht gerechtfertigt ist, sondern weil ich in Anbetracht der ständigen Tempiwechsel halt einmal nicht 100%ig aufgepasst habe und die Polizei schon ganz genau weiß, wo man blitzen muss, um möglichst viele in die Pfanne zu hauen.
Natürlich wäre der Effekt von 3-5 Promille höher, aber glaub mir: die Million geht denen auch gehörig auf den Sack. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: nightmar17 18.01.21 - 21:37
berritorre schrieb:
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> 0,1% vom Umsatz ist schon nicht ohne. Wie sieht es denn im Verhältnis zum
> Gewinn aus? Umsatz generieren ist ja kein Problem. Überleben tut so ein
> Unternehmen auf lange Sicht aber nur, wenn sie auch Gewinn machen.
>
> Das Vergehen war jetzt meiner Meinung nach nicht so schlimm, dass man die
> jetzt in die Pleite treiben müsste.
Im Jahr 2019 betrug der Gewinn der 1&1 Drillisch AG rund 374 Millionen Euro.
Im Jahr 2018 waren es 406 Millionen ¤.
Bei einer 10 Millionen ¤ Strafe wären die nicht Pleite gegangen, hätten aber das Thema zukünftig vielleicht ernster genommen. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: gelöscht 18.01.21 - 21:57
Und bei 100 Millionen erst ... oder 200 Millionen. Muss ja so richtig weh tun und in keinem Verhältnis zu irgendwas stehen. Lasst die Kapitalisten bluten... die haben es nicht anders verdient! Verdammte Menschenhintergeher, Datenklauer und Überwacher und was weiß ich. Schämt euch!
Ach und wenn ihr schon beim überweisen seid: meine Kontonummer lautet DE98*********** (Anmerkung der Redaktion: geschwärzt wegen Datenschutz. cb.)
nightmar17 schrieb:
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> berritorre schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > 0,1% vom Umsatz ist schon nicht ohne. Wie sieht es denn im Verhältnis
> zum
> > Gewinn aus? Umsatz generieren ist ja kein Problem. Überleben tut so ein
> > Unternehmen auf lange Sicht aber nur, wenn sie auch Gewinn machen.
> >
> > Das Vergehen war jetzt meiner Meinung nach nicht so schlimm, dass man
> die
> > jetzt in die Pleite treiben müsste.
>
> Im Jahr 2019 betrug der Gewinn der 1&1 Drillisch AG rund 374 Millionen
> Euro.
> Im Jahr 2018 waren es 406 Millionen ¤.
>
> Bei einer 10 Millionen ¤ Strafe wären die nicht Pleite gegangen, hätten
> aber das Thema zukünftig vielleicht ernster genommen. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: nightmar17 18.01.21 - 22:26
Naja, wenn ich jeden Monat mit der Bahn schwarz fahre und einmal im Jahr erwischt werde, dann werde ich auch zukünftig kein Ticket zahlen :)
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Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: Oktavian 18.01.21 - 22:50
> Naja, wenn ich jeden Monat mit der Bahn schwarz fahre und einmal im Jahr
> erwischt werde, dann werde ich auch zukünftig kein Ticket zahlen :)
Damit wäre ich vorsichtig. Erschleichung von Beförderungsleistungen ist eine Straftat. Die meisten Unternehmen erstatten keine Anzeige, wenn man mal erwischt wird, man zahle seine 60 (?) EUR, und gut ist. Üblicherweise beim dritten mal wird dann aber Anzeige erstattet und die beiden vorherigen Fälle kommen gleich mit auf Tapet.
Das kann schon mal ziemlich teuer werden, denn da wird dann in Tagessätzen gerechnet. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: Gucky 19.01.21 - 03:38
Der Verstoß gegen die DSGVO ist auch eine Straftat. Und 1&1 macht doch genau dasselbe.
Ständig verstoßen die dagegen und nun wurden sie erwischt.
Anstatt nun 60¤ zu zahlen müssen sie nur 6¤ zahlen. Ergo werden die das immer wieder machen. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: masel99 19.01.21 - 05:13
Gucky schrieb:
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> Der Verstoß gegen die DSGVO ist auch eine Straftat. Und 1&1 macht doch
> genau dasselbe.
> Ständig verstoßen die dagegen und nun wurden sie erwischt.
> Anstatt nun 60¤ zu zahlen müssen sie nur 6¤ zahlen. Ergo werden die das
> immer wieder machen.
Dann werden sie beim nächsten Mal wenn sie erwischt werden wohl mehr zahlen müssen. Sonst ist die abschreckende Wirkung der Geldbußen (DSGVO §83 (1)) und die Einbeziehung früherer Verstöße (DSGVO §83 (2) Buchstabe e) offensichtlich nicht gegeben. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: Oktavian 19.01.21 - 06:46
> Der Verstoß gegen die DSGVO ist auch eine Straftat.
Nach welchem Paragraphen des StGB? Und welche Person macht sich strafbar? -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: quineloe 19.01.21 - 07:48
ich glaub da wollte jemand nur raushängen lassen dass er 6000¤ macht.
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Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: Oktavian 19.01.21 - 07:50
> ich glaub da wollte jemand nur raushängen lassen dass er 6000¤ macht.
Aber warum? Hat er auf Spenden gehofft? Soll ich Mitleid haben? -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: alpinlol 19.01.21 - 08:11
Bei einem Verstoß gegen die DSGVO wurde ein vom Umsatz abhängiger Betrag festgelegt, da hätte jeder Michel in seinem kleinen Unternehmen bitter für bluten müssen. Die größeren Firmen, die wirklich Personal dafür einsetzen, um sicher zu stellen, dass alles ordnungsgemäß von statten geht die müssen weniger zahlen. Das ist einfach wie bei allem in diesem Rechtsstaat eine Doppelmoral und ist lächerlich der Öffentlichkeit gegenüber.
Ganz im Motto... Wenn die nicht müssen, dann muss ich auch nicht. Wenn man eine Regelung auf die Beine stellt, dann soll diese doch bitte auch eingehalten werden. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: AllDayPiano 19.01.21 - 08:58
Naja aber durch diese Präzedenzfälle hat man als kleines Unternehmen gute Chancen, höhere Bußgelder anzufechten.
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Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: AllDayPiano 19.01.21 - 09:00
Wer?
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Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: AllDayPiano 19.01.21 - 09:01
In Augsburg ist vor einiger Zeit ein notorischer Schwarzfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Ich wäre vorsichtig. Einmal ist keinmal aber zweimal einmal zu viel. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: Oktavian 19.01.21 - 09:19
> Bei einem Verstoß gegen die DSGVO wurde ein vom Umsatz abhängiger Betrag
> festgelegt,
Vom Gesetzgeber wurde ein Höchstbetrag festgelegt, die berühmten 4% des weltweiten Konzernumsatzes. Es wurde nicht festgelegt, dass bei jedem beliebigen Verstoß die Maximalstrafe ausgeschöpft werden muss. Im Gegenteil wird in Art. 83 eine ganze Latte von Milderungen und Verschärfungen genannt.
Die Aufsichtsbehörden in Deutschland haben sich für die Einheitlichkeit auf einen Katalog von Bußgeldern geeinigt. Aber auch diese sind nicht verbindlich, denn jeder Einzelfall unterliegt der Möglichkeit, ihn durch Gericht bewerten zu lassen.
Gerade bei so relativ neuen Werken muss sich das ganze erst einmal einrütteln, bis es relativ verbindliche Bußgelder gibt.
> Ganz im Motto... Wenn die nicht müssen, dann muss ich auch nicht. Wenn man
> eine Regelung auf die Beine stellt, dann soll diese doch bitte auch
> eingehalten werden.
Wird sie ja auch. Dennoch darf man den Einzelfall nicht aus den Augen verlieren. -
Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: quineloe 19.01.21 - 11:01
Ach Moment, wenn 1 Promille 60¤ sind dann sind es doch nur 60.000¤ jährlich.
Das ist natürlich was anderes.
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Re: 0,1% vom Umsatz
Autor: splash42 19.01.21 - 11:15
quineloe schrieb:
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> Empfindlich is was anderes. Da es nur alle paar Jahre mal passieren wird
> werden die halt mit den Schultern zucken und weitermachen.
>
> von einem fehlenden Unternehmensstrafrecht mal ganz zu schweigen...
Warum sollten sie? Es ging um eine zu laxe Identitätsfeststellung bei der DSGVO geforderten Auskunftspflicht über die eigenen Daten.
Sie hätten einfach neben der Adresse und Geburtsdatum noch etwas weiteres abfragen sollen und schon wäre es ok gewesen. Es war für sie kein finanzieller Vorteil, hier zu lax zu sein, sondern eher Bequemlichkeit für die Kunden. Offizielle Richtlinien außer "angemessen" gibt es nicht und ist haben sofort reagiert und den Prozess verschärft, nachdem sich exakt EINE Person beschwert hat.
Was ist an diesem Vergehen denn so besonders strafwürdig? Hätten sie die Kundendaten verkauft, um sich daran zu bereichern - ok. Aber das war eine Grauzone, die für die überhaupt keinen Vorteil hatte.
Besser wäre überhaupt keine Strafe, sondern eine Verwarnung UND eine offizielle Vorgabe, wie dieser Prozess zu erfolgen hat und alles wäre gut gewesen. Ich sehe da eher ein Versagen bei den Behörden, dass das ansonsten so regelwütige Deutschland hier lediglich ein "angemessen" als Vorgabe macht, was höchst interpretationswürdig ist.



