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Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: skyynet 17.10.22 - 19:09
Den Bericht kann ich absolut nachvollziehen. Wenn ich mal Elektroschrott abgeben wollte, wusste kaum ein Verkäufer von der Rücknahmepflicht. Meistens kam der Hinweis "das gilt nur für bei uns gekaufte Ware". Es handelte sich immer um kleinere Geräte unter 25 cm Kantenlänge und große Märkte. Problemlos lief es bei mir nur im Bauhaus.
Was beid anderen Märkten immer half, war der Verweis auf ElektroG § 45 (1) 13a und die Strafe i.H.v. bis zu ¤100.000 bei Verstoß gegen die Rücknahmepflicht. Einfach höflich nach dem Namen des Mitarbeiters fragen, damit sein Arbeitgeber über den Verursacher der Strafe Bescheid weiß. Ist zwar irgendwie blöd, aber wenn ich meine Elektrogeräte nicht ohne Jurakeule loswerde, die einzige Möglichkeit. Die Mitarbeiter sind auch oft die Leidtragenden, weil sie meistens schlecht bezahlt und geschult sind. Die Marktleiter wissen aber meistens sehr gut, welche Pflichten sie haben.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.10.22 19:10 durch skyynet. -
und wenn das getan ist...
Autor: Watschek 17.10.22 - 19:21
skyynet schrieb:
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> Was beid anderen Märkten immer half, war der Verweis auf ElektroG § 45 (1)
> 13a und die Strafe i.H.v. bis zu ¤100.000 bei Verstoß gegen die
> Rücknahmepflicht. Einfach höflich nach dem Namen des Mitarbeiters fragen,
> damit sein Arbeitgeber über den Verursacher der Strafe Bescheid weiß.
...kann man auf dem Heimweg noch ein paar Falschparker anzeigen oder Maskenmuffel in der Straßenbahn anschwärzen. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: bifi 17.10.22 - 19:30
Das die Mitarbeiter die Elektroschrott-Gesetzgebung nicht kennen, darf man denen sicherlich nicht zum Vorwurf machen.
Da ist das Unternehmensmanagement dran dies sicher zu stellen.
Ich hab es letztens auch mal probiert beim Aldi mit einer alten elektrischen Zahnbürste.
Kasse gefragt: „Ich weiss leider nicht wo das bei uns angenommen wird. Fragen sie mal die Kollegen da hinten (Filialleitung).“
Filialleitung: „Der Kollege an der Kasse soll es erstmal annehmen.“
Wieder an der Kasse: „Die Kollegin sagt Sie sollen es nehmen.“ - „Ok, dann nehme ich es. *schulterzucken*“
Nicht unfreundlich oder abweisend, aber schlichtweg kein Konzept dafür. Kein tägliches Vorkommnis.
Ich frage mich: in allen Supermärkten gibt es extra Boxen die Batterien. Da sollen sie doch eine zusätzliche Box hinstellen und kennzeichnen.
Aber vermutlich wird es so sein: der Einzelhandel will gar nicht, dass die Kunden wissen das sie das annehmen. Macht ja nur Arbeit und verursacht kosten. Daher wird es totgescwiegen. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: Dakkaron 17.10.22 - 20:11
bifi schrieb:
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> Das die Mitarbeiter die Elektroschrott-Gesetzgebung nicht kennen, darf man
> denen sicherlich nicht zum Vorwurf machen.
> Da ist das Unternehmensmanagement dran dies sicher zu stellen.
>
> Ich hab es letztens auch mal probiert beim Aldi mit einer alten
> elektrischen Zahnbürste.
> Kasse gefragt: „Ich weiss leider nicht wo das bei uns angenommen
> wird. Fragen sie mal die Kollegen da hinten (Filialleitung).“
> Filialleitung: „Der Kollege an der Kasse soll es erstmal
> annehmen.“
> Wieder an der Kasse: „Die Kollegin sagt Sie sollen es nehmen.“
> - „Ok, dann nehme ich es. *schulterzucken*“
>
> Nicht unfreundlich oder abweisend, aber schlichtweg kein Konzept dafür.
> Kein tägliches Vorkommnis.
>
> Ich frage mich: in allen Supermärkten gibt es extra Boxen die Batterien. Da
> sollen sie doch eine zusätzliche Box hinstellen und kennzeichnen.
>
> Aber vermutlich wird es so sein: der Einzelhandel will gar nicht, dass die
> Kunden wissen das sie das annehmen. Macht ja nur Arbeit und verursacht
> kosten. Daher wird es totgescwiegen.
Wahrscheinlich wird dann alle paar Abende einer der Mitarbeiter am Heimweg (und, je nach Firma, in der Freizeit) mit der einen Zahnbürste, die in der Woche abgegeben wurde, zum Wertstoffsammelhof geschickt... -
Re: Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: zampata 17.10.22 - 20:16
Das war damals praktisch als man eschrort via Post verschicken konnte
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Re: Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: NMN 17.10.22 - 20:29
zampata schrieb:
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> Das war damals praktisch als man eschrort via Post verschicken konnte
Noch praktischer war es davor, da konnte man den Elektroschrott bis 25 cm Kantenlänge in die gelbe Tonne Plus werfen. Nun wird es einfach immer umständlicher. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: Sharra 17.10.22 - 20:30
Watschek schrieb:
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> skyynet schrieb:
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>
> > Was beid anderen Märkten immer half, war der Verweis auf ElektroG § 45
> (1)
> > 13a und die Strafe i.H.v. bis zu ¤100.000 bei Verstoß gegen die
> > Rücknahmepflicht. Einfach höflich nach dem Namen des Mitarbeiters
> fragen,
> > damit sein Arbeitgeber über den Verursacher der Strafe Bescheid weiß.
>
> ...kann man auf dem Heimweg noch ein paar Falschparker anzeigen oder
> Maskenmuffel in der Straßenbahn anschwärzen.
Das sagt jetzt deutlich mehr über DICH aus, als über die Person, die nur darauf hinweist, dass der Markt verpflichtet ist, und seinen bereits mitgebrachten E-Schrott nicht wieder mit nach Hause nehmen will. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: xploded 17.10.22 - 20:53
Kleinteile sammele ich in einer Kiste für den Wertstoffhoff.
Großgeräte nehme ich gleich das alte zum Händler mit, fertig aus. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: MB-BLN 17.10.22 - 21:04
ich klopp meine kleingeräte einfach in die besagte batterie box oder lege es drauf. der handel hat die pflicht. ich mach nur das was am naheliegendsten ist wenn es sonst keine lösung dafür gibt.
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Re: und wenn das getan ist...
Autor: skyynet 17.10.22 - 21:17
Watschek schrieb:
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> ...kann man auf dem Heimweg noch ein paar Falschparker anzeigen oder Maskenmuffel in der
> Straßenbahn anschwärzen.
Whataboutism at it's best. Natürlich bleibe ich stets freundlich und sachlich und weise auf die Verpflichtung hin. Letztendlich möchte ich den Laden aber erst verlassen, wenn dort der Elektroschrott entgegengenommen wurde. Entsprechend wird die Argumentation im Laufe des Gesprächs deutlicher. Was ist daran verwerflich? Wo landet der Elektroschrott denn, wenn ihn die Läden nicht annehmen? Fahren die Kunde dann zum Wertstoffhof oder werfen sie die Schwermetalle in die normale Mülltonne?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.10.22 21:20 durch skyynet. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: nachwuchsmisanthrop 17.10.22 - 21:19
bifi schrieb:
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>
> Ich hab es letztens auch mal probiert beim Aldi mit einer alten
> elektrischen Zahnbürste.
> Kasse gefragt: „Ich weiss leider nicht wo das bei uns angenommen
> wird.
Also ich weiß ziemlich sicher, dass es bei Aldi an die Filialen kommuniziert wurde mit einer schönen Übersicht im DIN A4 Format, was wann zurückgenommen werden muss. Sogar wie hier mit den Akkus umgegangen werden muss. Jede Filiale hat dafür einen extra Kontainer in Lager stehen, der regelmäßig von einem Entsorgungsunternehmen mitgenommen wird.
Da kommt dann wohl die Filialführung ihren Pflichten nicht nach oder die Person war sehr vergesslich.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.10.22 21:21 durch nachwuchsmisanthrop. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: ptepic 17.10.22 - 22:00
Wenn der Falschparker den Radweg blockiert und ich mit meinem 2-jährigen Kind im Anhänger auf die Hauptstraße ausweichen muss... auf JEDEN Fall
Wenn sich der Penner so hinstellt, dass der Kinderwagen nicht zwischen Auto und Hauswand über den Gehweg passt und ich wieder auf die Hauptstraße muss... auf JEDEN Fall
Wenn ein Asozialer meint, in der Bahn andere Menschen gesundheitlich zu gefährden, weil er keinen Bock auf Regeln hat... auf JEDEN Fall
Eigentlich immer, wenn Menschen mit ihren asozialen Regelmissachtungen anderer Menschen Leben, Gesundheit oder finanzielle Existenz bedrohen...
Wenn sie nur sich selbst gefährden, juckt mich das hingegen nicht. -
Re: Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: KönigSchmadke 17.10.22 - 22:05
Das kommt halt dabei raus, wenn man nur noch Schüler und Teilzeitler einstellt, denen es am Ende des Tages egal ist. Oft vermittelt die Führungskraft die nötigen Informationen auch gar nicht. Weil diese so mit Arbeit vollgemüllt wird, dass sie das schlicht und einfach vergisst.
Der Einzelhandel ist personell am Ende. -
Re: und wenn das getan ist...
Autor: dx1 17.10.22 - 23:18
Nicht aufregen, ich bin sicher, Watschek nimmt nicht nur den E-Schrott entgegen und bringt ihn zum Wertstoffhof, den skyynet nicht im Markt los wird, sondern auch Deinen. ;)
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Re: Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: altuser 18.10.22 - 00:17
Was mich an diesem Artikel (und allen anderen gesehenen, nahezu wortgleichen Artikeln) etwas stört: nicht ein/e Journalist/in hat es geschafft, mal das Gesetz richtig zu benennen (und vielleicht noch zu verlinken). Über "Elektro-Gesetz", ggf. mit "G3) gepaart, kam ich nicht direkt zum Ziel, dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). Und da fallen mir Korinthenkacker auch gleich bescheidene Formulierungen wie "der Laden muss mindestens 800 Quadratmeter groß sein" auf, die so im Gesetz nicht zu finden sind. Da muss allein die Verkaufsfläche 800 m2 messen (ein Laden umfasst noch andere Flächen), und zwar bei "Vertreibern von Lebensmitteln" (was nicht jede Drogerie tut), zudem eingeschränkt auf solche, die "mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen" (was wiederum nicht jeder Lebensmittelhändler tut). Wenn das korrekte Recherchieren und Wiedergeben nicht einmal denen gelingt, die dafür ausgebildet und bezahlt werden, warum sollte ich es dann dem Billiglöhner, Azubi oder Ferienjobber an der Discounter-Kasse krumm nehmen?
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Re: Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: ConstantinPrime 18.10.22 - 08:35
+1
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Re: Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: JTR 18.10.22 - 16:51
++
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Re: Leider kennen tatsächlich die wenigsten Mitarbeiter die Pflichten
Autor: friespeace 23.10.22 - 20:44
Da steckt teilweise mit Sicherheit System der Händler hinter.
Sogar beim Pfand läuft es so.
Ich bin letztens mit zwei Dosen zum Budni. Die wollten die allen Ernstes an der Kasse nicht annehmen: wir führen die Marke nicht.
Ich hab dir Dame dann auf die Rücknahmepflicht hingewiesen.
Die dann zur Chefin.
Kommt mit derselben Antwort zurück.
Ich zur Chefin.
Sie: die führen wir nicht, wir haben keine passenden Behältnisse zum Sammeln, ist ja auch total unhygienisch.
Ich: die Organisation ihres Ladens ist ja nicht mein Thema, aber sie müssen die eben zurücknehmen.
Hab ihr dann den Gesetzestext gezeigt.
Dann hat sie mich keifend zur Kasse geschickt und die Verkäuferin angewiesen, die Dosen zurückzunehmen.
Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass doch in direkter Nähe normale Supermärkte wären, und ich solle doch dahin gehen.
Und das ist eine große Kette, kein kleiner Tante Emma Laden.



