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Facebook
Autor: Ben Stan 16.06.15 - 22:12
Dann würde Facebook in Grund und Boden verklagt werden.
Warum gilt das nur für Forenbetreiber? -
Re: Facebook
Autor: DrWatson 16.06.15 - 23:20
1. Facebook macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sie für die Inhalte Dritter nicht Verantwortlich sind und der Ersteller allein die Verantwortung trägt.
2. Der Ersteller des Conents ist bei Facebook jederzeit erkennbar.
3. Facebook macht sich die Inhalte nicht zu eigen (das wäre der Fall, wenn sie einen entsprechenden Filter installiert hätten, auf den sie hinweisen), sondern distanziert sich von den Inhalten (siehe Punkt 1)
Wenn ein Forenbetreiber allerdings den Eindruck erweckt, er wäre für den Inhalt in irgendeiner Form verantwortlich oder die Verantwortlichkeit nicht erkennbar ist oder die Verstöße offensichtlich sind übernimmt er die Haftung. -
Re: Facebook
Autor: Mingfu 16.06.15 - 23:37
Nein, mit solchen Disclaimern kann man sich als Plattformbetreiber nicht aus der Verantwortung stehlen. Nach deutschem Recht haftet ein Plattformbetreiber als Störer spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis von über seine Plattform verteilten illegalen Inhalten erhält und diese nicht unverzüglich entfernt. Davon kann man sich nicht distanzieren. Es kann sogar sein, dass man von sich aus präventiv tätig werden muss, wenn man weiß oder wissen muss, dass auf der eigenen Plattform regelmäßig Rechtsverletzungen begangen werden.
Außerdem kann man auch bei Facebook problemlos anonyme Accounts erstellen. Demzufolge bleibt jemandem, der durch eine Veröffentlichung dort in seinen Rechten verletzt wurde, eventuell auch gar nichts anderes übrig, als sich an den Betreiber zu wenden.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 16.06.15 23:42 durch Mingfu. -
Re: Facebook
Autor: DrWatson 16.06.15 - 23:45
Mingfu schrieb:
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> Nein, mit solchen Disclaimern kann man sich als Plattformbetreiber nicht
> aus der Verantwortung stehlen.
Habe ich auch nicht behauptet.
> Nach deutschem Recht haftet ein
> Plattformbetreiber als Störer spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem er
> Erkenntnis von über seine Plattform verteilten illegalen Inhalten erhält
> und diese nicht unverzüglich entfernt.
Schrieb ich auch:
"…oder die Verstöße offensichtlich sind übernimmt er die Haftung."
> Es kann sogar sein, dass man von sich aus präventiv tätig
> werden muss, wenn man weiß oder wissen muss, dass auf der eigenen Plattform
> regelmäßig Rechtsverletzungen begangen werden.
Es kann sogar sein… Das wäre mir neu.
> Außerdem kann man auch bei Facebook problemlos anonyme Accounts erstellen.
Richtig, aber trotzdem gilt die Haftungsprivilegierung nach § 10 Telemediengesetz, bis sich jemand gemeldet hat.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 16.06.15 23:46 durch DrWatson. -
Re: Facebook
Autor: Mingfu 16.06.15 - 23:53
DrWatson schrieb:
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> Mingfu schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> > Es kann sogar sein, dass man von sich aus präventiv tätig
> > werden muss, wenn man weiß oder wissen muss, dass auf der eigenen
> > Plattform regelmäßig Rechtsverletzungen begangen werden.
>
> Es kann sogar sein… Das wäre mir neu.
Das ist nicht neu: BGH I ZR 304/01. Wenn man weiß, dass es zu entsprechenden Verletzungen auf der eigenen Plattform gekommen ist, kann es durchaus sein, dass man zukünftig präventiv verpflichtet ist, die Wiederholung socher Verletzungen zu vermeiden. -
Re: Facebook
Autor: DrWatson 17.06.15 - 00:12
Mingfu schrieb:
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> DrWatson schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Mingfu schrieb:
> >
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> > > Es kann sogar sein, dass man von sich aus präventiv tätig
> > > werden muss, wenn man weiß oder wissen muss, dass auf der eigenen
> > > Plattform regelmäßig Rechtsverletzungen begangen werden.
> >
> > Es kann sogar sein… Das wäre mir neu.
>
> Das ist nicht neu: BGH I ZR 304/01. Wenn man weiß, dass es zu
> entsprechenden Verletzungen auf der eigenen Plattform gekommen ist, kann es
> durchaus sein, dass man zukünftig präventiv verpflichtet ist, die
> Wiederholung socher Verletzungen zu vermeiden.
Ist halt die Frage in wie weit das auf Facebook zutrifft.
Hier steht zu dem Fall: "Für Markenverletzungen, die in einem vorgezogenen Filterverfahren nicht zu erkennen sind, ist der Betreiber jedoch auch bei einer Verurteilung zur Unterlassung nicht haftbar zu machen."
Ich nehme an, dass Facebook entsprechende Maßnahmen ergreift, aber auch diese Systeme können nicht alles auffangen.
Im Fall über den hier im Artikel berichtet wird, steht allerdings: "Delfi wäre nach Meinung der Richter durchaus in der Lage gewesen, schneller zu handeln. Der Betreiber habe die technischen Möglichkeiten gehabt, Kommentare zu kontrollieren, etwa durch ein automatisches Löschsystem, um vulgäre Begriffe herauszufiltern, und ein Warnsystem, mit dem andere Nutzer die Netzverwalter über Beleidigungen informieren können. Außerdem habe die Nachrichtenseite auch in anderen Fällen von sich aus Kommentare gelöscht."
Also Filter war vorhanden, Meldungen konnten auch gemacht werden, trotzdem ist nichts passiert. -
Re: Facebook
Autor: fehlermelder 17.06.15 - 09:45
Auch FB filtert, sogar ziemlich aufwändig die Inahlte von Bildern und Videos. Also mit Personeneinsatz nach rechtswidrigen (und richtig kranken) Inhalten
http://www.wired.com/2014/10/content-moderation/
Da kann man denke ich schon fragen, warum eine Filterung von Text nicht möglich sein sollte.
Allerdings geht es hier jetzt im Artikel um EU-Recht und in meinem verlinkten Artikel eher um US-Richtlinien. Also könnte FB schon, sieht sich aber vermutlich nicht dem EU-Recht zugeordnet. -
Re: Facebook
Autor: Ben Stan 17.06.15 - 09:47
Facebook...
Eindeutig Rassistische und volksverhetzende Kommentare und Seiten gemeldet.
In unten genanntem Fall ging es um Hetze gegen Flüchtlinge die nach Deutschland kommen.
Und zwar dieser Kommentar:
Eigentlich der eindeutige Beweis, wie die bei FB gesinnt sind.

2 mal bearbeitet, zuletzt am 17.06.15 10:03 durch Ben Stan. -
Re: Facebook
Autor: gisu 17.06.15 - 09:59
Ben Stan schrieb:
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> Dann würde Facebook in Grund und Boden verklagt werden.
>
> Warum gilt das nur für Forenbetreiber?
Facebook hätte im Fall der Fälle einen langen Atem, im Gegensatz zu kleineren Seitenbetreibern oder Bloggern die auf ihrer Seite Kommentare und damit Diskussionen ermöglichen.
Entweder man investiert jetzt noch mehr Stunden für die Pflege der Politischen Gleichförmigkeit der Kommentare seiner eigenen Nutzer, oder man schaltet sie einfach ab damit man rechtlich abgesichert ist.
Die Ironie, man kämpft hier um Menschenrechte im Internet, nimmt Betreiber der jeweiligen Seiten in die Pflicht seine Nutzer zu erziehen - während in Ungarn Menschenrechte mit den Füßen getreten werden und die EU insgesamt gerne Geschäfte mit Ländern macht denen Menschenrechte so gut wie egal sind.



