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Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: non_sense 12.06.15 - 12:10
Haben die einen Schatten? Inwiefern hat man gegen die Aufsichtspflicht verletzt, wenn meine Tochter ein Musikstück runterlädt? Soll ich nun rund um die Uhr über ihre Schulter schauen, um zu sehen, was sie macht? Und wenn sie das Lied um 3 Uhr Nachts runterlädt, während ich schon schlafe, aber sie noch mit ihrer Freundin chattet? Soll ich mir dann noch ein Wecker bauen, der klingelt, wenn ihr PC/Smartphone/Tablet eine Internetverbindung aufbaut? Soll ich dann auch noch ein Netzwerk-Sniffer einbauen?
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Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 12:14
Die Aufsichtspflicht besteht nicht nur darin, dass du deinen Nachwuchs ständig über die Schulter guckst. Auch erzieherische Maßnahmen, Belehrungen bzw eben die Erziehung des Kindes gehört dazu.
Und das konnte hier wohl nicht belegt werden. -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: non_sense 12.06.15 - 12:19
Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Gerade diese drei Fälle hören sich nicht grad so an, als hätte man hier Filesharing im großen Stil betrieben. Es sind nun mal Kinder und haben ein völlig anderes Rechtsverständnis, und sind eh der Meinung, dass die Eltern im Unrecht sind und keine Ahnung haben. Die lassen sich auch nicht mal so eben von Mami und Papi belehren. -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: bazoom 12.06.15 - 12:20
Anonymouse schrieb:
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> Die Aufsichtspflicht besteht nicht nur darin, dass du deinen Nachwuchs
> ständig über die Schulter guckst. Auch erzieherische Maßnahmen, Belehrungen
> bzw eben die Erziehung des Kindes gehört dazu.
> Und das konnte hier wohl nicht belegt werden.
Blöde Frage: Wie belegt man das denn? -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 12:24
Ich bin nur der Überbringer der Botschaft ;)
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Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 12:25
Notariell beglaubigte Belehrungen, Zeugen bei der ERziehung, Videotagebuch :D
Was weiß ich. Das müssten die Gerichte bei solchen Entscheidungen, wie in diesem Falle, schon näher erläutern, wenn diese der Meinung sind, dass man es irgendwie nachweisen muss. -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: CarstenKnuth 12.06.15 - 12:35
das is die größte verarsche ever.
Es heist aufsichts pflicht und nichüberwachungspflicht das sind keine kleinen babys mehr die man 24std übermachen muss der staat bezahlt ja auch nix die leute müssen ja auch arbeiten etc -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: Garius 12.06.15 - 12:42
non_sense schrieb:
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> Haben die einen Schatten? Inwiefern hat man gegen die Aufsichtspflicht
> verletzt, wenn meine Tochter ein Musikstück runterlädt? Soll ich nun rund
> um die Uhr über ihre Schulter schauen, um zu sehen, was sie macht? Und wenn
> sie das Lied um 3 Uhr Nachts runterlädt, während ich schon schlafe, aber
> sie noch mit ihrer Freundin chattet? Soll ich mir dann noch ein Wecker
> bauen, der klingelt, wenn ihr PC/Smartphone/Tablet eine Internetverbindung
> aufbaut? Soll ich dann auch noch ein Netzwerk-Sniffer einbauen?
Kann sein das ich mich irre, aber vielleicht hätte man die Aufsichtspflicht als erfüllt betrachtet, wenn die Eltern ständig überprüft hätten, ob Programme für derartige Zwecke installiert sind und ihre Kinder gegebenenfalls auf solche ansprechen müssen. -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: snadir 12.06.15 - 13:00
Du meinst einen Browser und ggf. ein Entpackprogramm?
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Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: Garius 14.06.15 - 17:03
snadir schrieb:
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> Du meinst einen Browser und ggf. ein Entpackprogramm?
Welcher Browser soll das denn sein, der eine Funktion zum Filesharing von Haus aus installiert hat? Oder hast du überlesen, dass wir hier von Filesharing (P2P) sprechen und nicht von OCH?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.06.15 17:04 durch Garius. -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: snadir 14.06.15 - 20:18
Ich bezog mich auf den letzten Teil:
"In dem Rechtsstreit I ZR 7/14 wurde der Internetanschluss von der Mutter, ihrem 16-jährigen Sohn und ihrer 14-jährigen Tochter genutzt. Bei ihrer polizeilichen Vernehmung gab die Tochter zu, die Musikdateien heruntergeladen zu haben. Die Mutter habe die Aufsichtspflicht verletzt, bestätigte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung eines Landgerichts."
"Heruntergeladen" klingt jetzt nicht unbedingt nach Tauschbörse, da der Upload ja meist schlimmer bewertet wird, und hier ja explizit "heruntergeladen" steht.
Mag sein, dass man da die Urteile genau lesen muss, was ich nicht getan habe. -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: Garius 14.06.15 - 22:29
Ah verstehe. Ja, das bezieht sich auf den Download, der ja wiederum den Upload auslöst. Als erster Satz im Artikel steht ja auch:
"Der Bundesgerichtshof hat in drei Filesharing-Verfahren im Sinne der Musikindustrie entschieden" -
Re: Aufsichtspflicht verletzt?
Autor: FaLLoC 15.06.15 - 14:19
non_sense schrieb:
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> Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Tut man.
> Gerade diese drei Fälle hören sich nicht grad so an, als hätte man hier
> Filesharing im großen Stil betrieben.
Stimmt. bei 5'000 Euro insgesamt und 200 Euro pro Lied sind das 25 Lieder.
> Es sind nun mal Kinder und haben ein völlig anderes Rechtsverständnis,
...und es ist nunmal Aufgabe der Eltern, auf ein rechtskonformes Rechtsverständnis hinzuwirken.
> und sind eh der Meinung, dass die Eltern im Unrecht sind und keine Ahnung
> haben. Die lassen sich auch nicht mal so eben von Mami und Papi belehren.
Belehren ist relativ einfach. Ob sie etwas daraus lernen ist ne andere Frage.
Die Mutter hätte ihrer Aufsichtspflicht bereits dann ausgefüllt gehabt, wenn sie der Tochter erklärt hätte, Filesharing ist böse und ich verbiete es dir über meinen Telefonanschluss.
Wenn sich die Tochter nicht drann hält, ist das ne andere Sache. Es sei denn, die Mutter weiß, dass sich die Tochter nicht drann hält. Dann muss sie den Anschluss für die Tochter halt abdrehen.
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FaLLoC



