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Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: twothe 12.06.15 - 12:32
Bereits nach 2 Sekunden Nachdenkens sieht man die massiven Probleme und offensichtlichen Verfassungsbrüche dieser Urteile. Diese Richter hätte diese ebenfalls erkennen müssen, was nahelegt das sie sie entweder absichtlich ignoriert haben, oder alternativ für ihren Job völlig ungeeignet sind.
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Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: Garius 12.06.15 - 12:37
Und seit wann ist fehlende Eignung in Politik und Recht ein Grund zur Entlassung?
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Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: twothe 12.06.15 - 12:40
Es gibt auch Regeln für Richter, und die sehen u.A. vor, dass diese nicht bestochen werden dürfen, und sich an die Verfassung halten müssen. Kein Gesetz steht über der Verfassung und damit auch kein Richter.
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Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: Garius 12.06.15 - 12:44
Mmm...bin kein Rechtsanwalt und kein Richter, aber wo siehst du denn offensichtliche Verfassungsbrüche?
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Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: twothe 12.06.15 - 12:54
- Beweislastumkehr ohne verlässlichen Beweis des Klägers.
Es hat schon genügend Klagen gegeben, bei denen trotz der "unfehlbaren" Analyseprogramme der Beschuldigte gar nicht schuldig sein konnte. In der Kette des "Beweises" sind so viele Stolpersteine, dass man das bestenfalls als Indiz, aber sicherlich nicht als Beweis ansehen kann.
- Eingriff in die Erziehung
Eltern müssen nun nachweisen das sie ihr Kind belehrt haben. Abgesehen von den rechtlichen Problemen des Nachweises bestimmt hier also der Staat was ich als Eltern meinem Kind über Internet und die Musikindustrie beizubringen habe. Kritische Äußerungen über das System an sich könnten bereits dazu führen, dass ich den Nachweis wie oben nicht mehr erbringen kann, da ich meinem Kind "durch die Blume" das vielleicht doch erlaubt habe.
- Absolute Unverhältnismäßigkeit der Strafe
Wenn 200¤ pro Datei gerecht sein sollen, dann stelle ich mal folgende Rechnung auf: Ich lade mir eine Musikdatei (3 MB) per Torrent, das dauert bei meiner Leitung ca 5 Sekunden. In der Zeit erfolgt ein Upload der Datei, der nach ca. 2 Sekunden beginnt und mit meinen Einstellungen maximal 60 KB hoch läd. Dies entspricht ca. 3,5 Sekunden Musik, die bei normalen Torrent-Einstellungen u.U. auch schlicht verworfen werden.
Weil ich also 3,5 Sekunden Musik u.U. an eine Person verteilt habe, berechtigt das die MI nun Einnahme-Ausfälle von 200 vollständigen Verkäufen (rund 200¤) geltend zu machen.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 12.06.15 12:59 durch twothe. -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: Garius 12.06.15 - 13:09
twothe schrieb:
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> - Beweislastumkehr ohne verlässlichen Beweis des Klägers.
>
> Es hat schon genügend Klagen gegeben, bei denen trotz der "unfehlbaren"
> Analyseprogramme der Beschuldigte gar nicht schuldig sein konnte. In der
> Kette des "Beweises" sind so viele Stolpersteine, dass man das bestenfalls
> als Indiz, aber sicherlich nicht als Beweis ansehen kann.
Wieso Beweislastumkehr? Im Zivilrecht ist es normal, dass der Kläger den Beweis für die Schuld des Angeklagten erbringen muss. Dies haben die Firmen mit den IP Adressen (laut Richter) ja getan. Und die Richter sehen die IP Adresse eben als Beweis an, nicht nur als Indiz.
> - Eingriff in die Erziehung
>
> Eltern müssen nun nachweisen das sie ihr Kind belehrt haben. Abgesehen von
> den rechtlichen Problemen des Nachweises bestimmt hier also der Staat was
> ich als Eltern meinem Kind über Internet und die Musikindustrie
> beizubringen habe. Kritische Äußerungen über das System an sich könnten
> bereits dazu führen, dass ich den Nachweis wie oben nicht mehr erbringen
> kann, da ich meinem Kind "durch die Blume" das vielleicht doch erlaubt
> habe.
Wie das effektiv in den Augen der Richter nachzuweisen wäre, würde mich auch mal interessieren. Ansonsten bist du nun mal dafür verantwortlich, deinem Kind altersgerecht beizubringen, was erlaubt ist und was nicht. Heißt ja nicht umsonst, dass Eltern für ihre Kinder haften. Wenn dein Kind im Kiosk einen Schokoriegel klaut, wirst ja auch du zur Verantwortung gezogen.
> - Absolute Unverhältnismäßigkeit der Strafe
>
> Wenn 200¤ pro Datei gerecht sein sollen, dann stelle ich mal folgende
> Rechnung auf: Ich lade mir eine Musikdatei (3 MB) per Torrent, das dauert
> bei meiner Leitung ca 5 Sekunden. In der Zeit erfolgt ein Upload der Datei,
> der nach ca. 2 Sekunden beginnt und mit meinen Einstellungen maximal 60 KB
> hoch läd. Dies entspricht ca. 3,5 Sekunden Musik, die bei normalen
> Torrent-Einstellungen u.U. auch schlicht verworfen werden.
>
> Weil ich also 3,5 Sekunden Musik u.U. an eine Person verteilt habe,
> berechtigt das die MI nun Einnahme-Ausfälle von 200 vollständigen Verkäufen
> (rund 200¤) geltend zu machen.
Nachzuweisen was du für Einstellung in deinem Programm hattest, dürfte recht schwierig werden. Die wissen ja auch gar nicht, wie viel und wie lange du hochgeladen hast, daher werden 200 ¤ ein Richtwert sein. Sicherlich für den von dir beschriebenen Fall völlig unverhältnismäßig. Aber das ist ja nun nicht das erste zivil- oder strafrechtliche Urteil, welches keinerlei Verhältnismäßigkeit an den Tag legt.
Deshalb zu glauben, dass dort Leute entlassen werden scheint mir (nicht böse sein) ein bisschen blauäugig. -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: taig 12.06.15 - 13:30
Am makabersten finde ich eigentlich, dass Eltern ihre Kinder über #Neuland-Mechanismen belehren müssen, die sie selbst überhaupt nicht kennen und keinen Schimmer haben wie diese funktionieren.
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Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: Jasmin26 12.06.15 - 13:49
ich kann die ganze aufregung hier nicht nachvollziehen !
das ich meinen kinder den unterschied zwischen richtig und falsch beibringen muss ist ja wohl unbestritten, warum sollte das ausgerechnet NICHT für illegale tauschbörsen gelten ? es ist schlicht und ergreifend eine erziehungsfragen ! habe ich als erziehender "probleme" mit "deinem und meinem" werden die kinder ebenfalls hier deffizitte aufweisen, so einfach ist das !
zumal wenn man sich die urteiele genauer ansieht , kann man den eindruck bekommen, das hier die schuld auf die Kinder abgewälzt werden sollte . sowie im weiteren urteil dann versucht wurde eine nichtanwesendheit vorzugaugeln ! -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: twothe 12.06.15 - 13:56
Garius schrieb:
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> Und die Richter sehen die IP Adresse eben als Beweis an, nicht nur als Indiz.
Wenn man die Interna dieser "Beweisführung" kennt, dann weiß man, dass dies ca. so glaubwürdig ist wie auf nen Zettel handschriftlich zu schreiben "Is schuld" und den dann bei Gericht vorzulegen. Ich verweise hier gerne auf den gut dokumentierten Redtube Fall, bei anderen Klagen sieht es im Detail nicht besser aus.
Hier nutzt der Kläger massiv die fachliche Unwissenheit der Richter aus.
> Heißt ja nicht umsonst, dass Eltern für ihre Kinder haften. Wenn dein Kind
> im Kiosk einen Schokoriegel klaut, wirst ja auch du zur Verantwortung
> gezogen.
Zurecht, nur kostet mich das dann keine 200¤ pro Schokoriegel, der Nachweis ist normalerweise hieb und stichfest, und ab 14 ist hier auch das Kind dann strafmündig und muss im schlimmsten Fall selber zahlen.
Das übertragen auf die MI wäre das ca. so, wenn der Ladenbesitzer auf einem Zettel handschriftlich notiert hat, dass das Kind zum Zeitpunkt des möglichen Verlustes eines Schokorigels im Laden in der Nähe des Regals war, und das dadurch ein Schaden von 500¤ entstanden ist. Diese müssen die Eltern zahlen, es sei denn sie können zweifelsfrei nachweisen, dass das Kind über die Illegalität von Diebstahl aufgeklärt wurde. Evtl. Sätze wie "Die reichen Bonzen haben das ganze Geld eh nicht verdient" könnten dann schon so aufgefasst werden, dass hier dem Kind ein Freibrief zum Diebstahl erteilt wurde.
> daher werden 200 ¤ ein Richtwert sein.
Da fängt es schon an, der Gesetzgeber sieht hier eine Deckelung von 100¤ vor, eher drunter.
> Sicherlich für den von dir beschriebenen Fall völlig unverhältnismäßig.
> Aber das ist ja nun nicht das erste zivil- oder strafrechtliche Urteil,
> welches keinerlei Verhältnismäßigkeit an den Tag legt.
Es ist sicherlich in Ordnung, wenn die Richter angemessen zum Verfahren das Strafrecht zwecks Erziehung etwas dehnen, aber wenn ich zu 1000¤ Strafe verdonnert werde, weil ich im Laden ein Kaugummi geklaut haben könnte, dann ist das jenseits jeglichen vertretbaren Dehnungsrahmens. Es kann und darf nicht sein, dass hier die verfassungsrechtlich zugesicherte Verhältnismäßigkeit so mit Füßen getreten wird.
> Deshalb zu glauben, dass dort Leute entlassen werden scheint mir (nicht
> böse sein) ein bisschen blauäugig.
Glauben nicht, aber hoffen. -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: Garius 12.06.15 - 14:21
twothe schrieb:
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> Wenn man die Interna dieser "Beweisführung" kennt, dann weiß man, dass dies
> ca. so glaubwürdig ist wie auf nen Zettel handschriftlich zu schreiben "Is
> schuld" und den dann bei Gericht vorzulegen. Ich verweise hier gerne auf
> den gut dokumentierten Redtube Fall, bei anderen Klagen sieht es im Detail
> nicht besser aus.
>
> Hier nutzt der Kläger massiv die fachliche Unwissenheit der Richter aus.
Richter, die sich trotz Gutachter, Berater und fachspezifischer Anwälte keines besseren belehren lassen.
> Zurecht, nur kostet mich das dann keine 200¤ pro Schokoriegel, der Nachweis
> ist normalerweise hieb und stichfest, und ab 14 ist hier auch das Kind dann
> strafmündig und muss im schlimmsten Fall selber zahlen.
Gut, wenn das Kind das Rezept des Riegels extrahiert hätte und diesen nun ohne jeden Aufwand kopiert und verbreitet, würde es vielleicht anders aussehen.
> Das übertragen auf die MI wäre das ca. so, wenn der Ladenbesitzer auf einem
> Zettel handschriftlich notiert hat, dass das Kind zum Zeitpunkt des
> möglichen Verlustes eines Schokorigels im Laden in der Nähe des Regals war,
> und das dadurch ein Schaden von 500¤ entstanden ist. Diese müssen die
> Eltern zahlen, es sei denn sie können zweifelsfrei nachweisen, dass das
> Kind über die Illegalität von Diebstahl aufgeklärt wurde.
Naja, die IP ist schon etwas eindeutiger...wenn sie denn stimmt. Vielmehr hab ich das Gefühl, dass trotz erwiesener Fehlertoleranz von den Richtern einfach "geglaubt" wird, was man ihnen vorlegt. Zugegeben, das macht's auch nicht besser.
> Evtl. Sätze wie
> "Die reichen Bonzen haben das ganze Geld eh nicht verdient" könnten dann
> schon so aufgefasst werden, dass hier dem Kind ein Freibrief zum Diebstahl
> erteilt wurde.
Warum sollte man so einen Satz auch in Gegenwart seines Kindes äußern?
> Es ist sicherlich in Ordnung, wenn die Richter angemessen zum Verfahren das
> Strafrecht zwecks Erziehung etwas dehnen, aber wenn ich zu 1000¤ Strafe
> verdonnert werde, weil ich im Laden ein Kaugummi geklaut haben könnte, dann
> ist das jenseits jeglichen vertretbaren Dehnungsrahmens. Es kann und darf
> nicht sein, dass hier die verfassungsrechtlich zugesicherte
> Verhältnismäßigkeit so mit Füßen getreten wird.
Du hast aber eben nicht nur einen Kaugummi geklaut. Du verbreitest den Kaugummi weiter. In den drei Urteilen ging es um Filesharing. Nicht um illegale Downloads.
> Glauben nicht, aber hoffen.
Damit da jemand enthoben wird, muss erstmal jemand mit entsprechender Macht der Meinung sein, dass da etwas schief gelaufen ist. Daher wird das ganze wohl eher im Sande verlaufen.
Hoffen darf natürlich jeder selbst. -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 14:40
Garius schrieb:
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> Heißt ja nicht umsonst, dass Eltern für ihre Kinder haften. Wenn dein Kind
> im Kiosk einen Schokoriegel klaut, wirst ja auch du zur Verantwortung
> gezogen.
So pauschal stimmt das dann aber auch nicht.
http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/ -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: sky_net 12.06.15 - 17:00
Es geht ja auch nicht darum, dass man seine Kinder erzieht und Ihnen richtig und falsch beibringt, sondern dass plötzlich ein Nachweis verlangt wird, dass ich meinem Kind eben beigebracht habe keine Musik im Netz illegal zu tauschen.
Das ist doch total Banane.
Muss ich in Zukunft auch einen Nachweis erbringen, dass ich mein Kind darüber aufgeklärt habe nicht zu stehlen o.ä.? -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: twothe 12.06.15 - 21:17
Garius schrieb:
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> Gut, wenn das Kind das Rezept des Riegels extrahiert hätte und diesen nun
> ohne jeden Aufwand kopiert und verbreitet, würde es vielleicht anders
> aussehen.
Wenn ich 5 Stücke von David Guetta höre, kann ich kein 6. produzieren, da hinkt dein Vergleich. Schokoriegel passt da schon besser.
> Warum sollte man so einen Satz auch in Gegenwart seines Kindes äußern?
K.A., ich würds nicht tun, aber ein Kernpunkt der Demokratie und unserer Verfassung ist, dass man es darf. Mit dem Urteil wird da zwar nicht massiv, aber eingegriffen, und ist erst mal der Fuß in der Tür, folgt schnell der ganze Lastwagen. -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: serra.avatar 12.06.15 - 21:53
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Wenn man die Interna dieser "Beweisführung" kennt, dann weiß man, dass dies ca. so glaubwürdig ist wie auf nen Zettel handschriftlich zu schreiben "Is schuld" und den dann bei Gericht vorzulegen. Ich verweise hier gerne auf den gut dokumentierten Redtube Fall, bei anderen Klagen sieht es im Detail nicht besser aus.
Hier nutzt der Kläger massiv die fachliche Unwissenheit der Richter aus.
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hier hast du dann ganz einfach einen "unfähigen" Verteidiger! -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: serra.avatar 12.06.15 - 21:57
nimm nächstesmal nen Kondom dann hast das Problem erst gar nicht!
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Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: elf 13.06.15 - 13:18
twothe schrieb:
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> - Beweislastumkehr ohne verlässlichen Beweis des Klägers.
Tja, Zivilklage halt. Ist nicht ungewöhnlich. Aber kennst du die Fälle? Wenn man sich in Widersprüchen verzettelt, wird halt eher der Gegenpartei geglaubt.
> - Eingriff in die Erziehung
Der Punkt ist in der Tat unglücklich. Aus dem Text lese ich aber zwischen den Zeilen, dass die Kinder von den Juristen befragt wurden und diese ehrlich geantwortet haben.
> - Absolute Unverhältnismäßigkeit der Strafe
Schadensersatz. Zivilklage != Strafverfahren.
Außerdem sind im Betrag Prozesskosten enthalten, die der Verlierer trägt.
Das BGH legt "nur" die Rahmenbedingungen fest, die Abwägungen der Punkte und die Entscheidungen treffen immer noch untere Gerichte.
Ein guter Verteidiger wäre auch nicht verkehrt. -
Re: Das Urteil ist die perfekte Basis um die BGH Richter zu entlassen
Autor: Garius 14.06.15 - 16:51
twothe schrieb:
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> Wenn ich 5 Stücke von David Guetta höre, kann ich kein 6. produzieren, da
> hinkt dein Vergleich. Schokoriegel passt da schon besser.
Klar. Nennt sich dann Medley ;)
Nein im ernst. Wir reden hier nun mal von digitalen Gütern. Da passt gar kein Vergleich mit irgend etwas materiellem. Von daher hätt ich auch den Schokoriegel nicht einbringen sollen, allerdings fehlt es mir an ernstzunehmenden Vergleichen. Es gibt sie nicht. Man kann kein Auto einfach so ohne Kosten kopieren. Bei digitalen Gütern ist dies möglich.
> K.A., ich würds nicht tun, aber ein Kernpunkt der Demokratie und unserer
> Verfassung ist, dass man es darf. Mit dem Urteil wird da zwar nicht massiv,
> aber eingegriffen, und ist erst mal der Fuß in der Tür, folgt schnell der
> ganze Lastwagen.
Nein. Es ist etwas anderes, ob man jemanden vorschreibt was er zu sagen hat oder ob man seinen Kinder beibringt, was Recht und Unrecht ist.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.06.15 16:56 durch Garius.



