-
Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Bassa 12.06.15 - 11:46
"Sie konnte nicht nachweisen, ihre Kinder ausreichend über korrektes Verhalten im Netz aufgeklärt zu haben."
Wie soll man denn den Nachweis erbringen? Hätte die Mutter das Gespräch aufgezeichnet, wäre sie vermutlich noch wegen illegaler Überwachung dran gewesen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 12.06.15 11:46 durch Bassa. -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 11:52
https://www.golem.de/news/urheberrecht-mustervertrag-fuer-eltern-gegen-filesharing-der-kinder-1211-95885.html
-
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Bassa 12.06.15 - 11:55
Super.
Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit und ein passender Richter und schon reicht das auch nicht. Und selbst wenn so etwas nicht passiert - auf welchem Planeten leben diese Richter, wenn man sich jetzt von seinen Kindern schriftlich bestätigen lassen muss, dass man sie erzogen hat? -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: SanderK 12.06.15 - 11:58
Hatte schon den Fall das mein Sohn was Runter-Rauf-Geladen hat über meinen Anschluss. Die Behauptung meiner Seits, dass ich das nicht war, hat auch nicht Gezogen. Aber die restlichen Punkte konnte ich zusammen (Nachdem ich den Anwalt erklärt habe um was es geht und er es dann auch Verstanden hatte), allesamt Abwehren. Kam nicht mal zu einem Prozess ;-)
Wobei, ja, ich wurde wegen der Verbreitung belangt, nicht wegen des Runterladen an sich. -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 12:01
Mit der Geschäftsfähigkeit hat das imho wenig zu tun. Der Begriff "Vertrag" ist hier eher falsch; vielmehr passt Belehrung. Und die musste ich auch schon in der ersten Klasse bei der Klassenlehrerin eigenhändig unterschreiben :)
Dient halt einfach nur als ein schriftlicher Nachweis.
Klar, im Ernstfall könnte man sowas auch einfach "nachreichen". -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: robinx999 12.06.15 - 12:03
Muss man so einen "Vertrag" dann auch noch irgendwo beglaubigen lassen? nicht das hinterher gesagt wurde das teil wurde später zusammen geschrieben und rückdatiert
-
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 12:08
Das meinte ich mit "nachreichen".
So wirklich Hand und Fuß hat das natürlich nicht. Aber bevor man nichts hat, lasse ich mein Kind sowas gerne unterschreiben, bevor ich eine vierstellige Summe bezahlen darf. Ein Versuch ist es definitiv Wert. -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: kim3000 12.06.15 - 12:11
Bassa schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Super.
> Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit und ein passender Richter und schon
> reicht das auch nicht. Und selbst wenn so etwas nicht passiert - auf
> welchem Planeten leben diese Richter, wenn man sich jetzt von seinen
> Kindern schriftlich bestätigen lassen muss, dass man sie erzogen hat?
Wozu zahl ich eigentlich 20 Euro monatlich an die scheiss Oeffentlich Rechtlichen obwohl ich kein TV hab und auch ihren Content nicht schaue?!
Das ist doch schon die Flatrate!
Und warum informiert der Staat meine Kinder nicht ausreichend! OeR, Kindergarten, Schulen!
Scheiss Land! -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 12:15
Ich hoffe das ist jetzt Sarkasmus :P
-
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: pythoneer 12.06.15 - 12:20
Anonymouse schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Und die musste ich auch schon in der ersten Klasse bei der Klassenlehrerin eigenhändig unterschreiben :)
Sicher. Nachdem oder bevor du in der ersten Klasse gelernt hast zu schreiben? -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: bazoom 12.06.15 - 12:24
pythoneer schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Anonymouse schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Und die musste ich auch schon in der ersten Klasse bei der
> Klassenlehrerin eigenhändig unterschreiben :)
>
> Sicher. Nachdem oder bevor du in der ersten Klasse gelernt hast zu
> schreiben?
Danke, das habe ich mich auch gefragt ;) -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 12:27
pythoneer schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Anonymouse schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Und die musste ich auch schon in der ersten Klasse bei der
> Klassenlehrerin eigenhändig unterschreiben :)
>
> Sicher. Nachdem oder bevor du in der ersten Klasse gelernt hast zu
> schreiben?
Wann genau hast du das schreiben gelernt? Also bei uns ging es in der ersten Klasse los. Und den Namen konnte damals schon jeder von uns schreiben, wenn ich mich nicht irre. Das lernt man ja schon vorher irgendwie oder etwa nicht? -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Garius 12.06.15 - 12:50
Anonymouse schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wann genau hast du das schreiben gelernt? Also bei uns ging es in der
> ersten Klasse los. Und den Namen konnte damals schon jeder von uns
> schreiben, wenn ich mich nicht irre. Das lernt man ja schon vorher
> irgendwie oder etwa nicht?
Das muss man sogar vielerorts schon vorher können. Zumindest in großen Druckbuchstaben. Das ist ein Kriterium der Schulfähigkeit und wird eigentlich spätestens zur Vorschulzeit in den KiTas geübt. Hat ja jedes Kind seinen Namen mehrfach irgendwo in der Einrichtung zu stehen. -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Anonymouse 12.06.15 - 13:26
Na toll, für einen Moment dachte ich, ich sei besonders begabt gewesen. Vielen Dank! :D
-
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: theonlyone 12.06.15 - 14:00
Das mit "Belehrung" ist schon seltsam genug, den meist haben die KINDER ja mehr Ahnung von dem was sie tun als die Erwachsenen.
Vor allem ist man niemals immer aktuell.
Für die Erwachsenen war das 2007 eben noch komplett Neuland von wegen Filesharing.
Was da genau der Unterschied sein soll ist sowieso unklar und FileSharing PER SE ist auch nicht illegal.
Dann haben wir da noch Streaming Seiten, FileHoster, Youtube (Musik-Videos, Dateien aus Youtube als mp3 speichern etc. pp.).
SO VIEL Zeug, da kennt sich praktisch keiner mit aus und weiß was davon jetzt genau illegal ist und was nicht ; bzw. vieles ist pauschal illegal wird aber eben nur nicht angezeigt weil es nicht aufgezeichnet wird.
Im Prinzip ist es garnicht möglich eine "umfassende" Belehrung der Kinder umzusetzen, da die Eltern schon garnicht das Wissen dafür haben und sich auch garnicht bewußt sind das sie dieses Wissen nicht haben.
Wenn überhaupt müsste der Anschluß-Anbieter, ergo der Provider, über das Know-How verfügen und erstmal seine Anschluß-Inhaber aufklären, DANN können die auch alle Mitglieder dieses Anschlußes aufklären und entsprechend aktuell halten mit der Entwicklung.
Den ganz ehrlich, FileSharing ist das eine, Cloud-Systeme, Streaming angebote, manche Streaming Angebote arbeiten auch mit FileSharing im Hintergrund, da schnallt doch keiner.
Ergo, die Belehrung ist komplett realitätsfremd.
Vielleicht sollte man es direkt in der SCHULE als unterrichtsfach einführen, dann kann man zumindest "sicher" sein das zumindest diese Grundlagen jedem Kind bekannt sein "sollten" , aber das auf die Eltern abzuschieben ist ja wohl schlichtweg blödsinn. -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: thecrew 12.06.15 - 15:11
"Scheiss Land!"
Dann geh bitte... Noch sind die Grenzen auf.... -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 12.06.15 - 15:38
robinx999 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Muss man so einen "Vertrag" dann auch noch irgendwo
> beglaubigen lassen? nicht das hinterher gesagt wurde
> das teil wurde später zusammen geschrieben und
> rückdatiert
Solche Zweifel müsste wiederum die Gegenseite plausibel machen. Und ob die "Abmahnkanzleien" (Oder darf man diese inzwischen auch ohne Anführungsstriche so nennen? ;-)) mal eben einen teuren Gutachter dafür bestellen, den sie im Falle der Echtheit selbst bezahlen müssten, darf doch zumindest angezweifelt werden.
Interessanter finde ich ohnehin, ob das Ganze auch für erwachsene (Nicht-) Familienmitglieder gilt. Wenn man sich beispielsweise pro forma von Freunden und Bekannten unterzeichnen lässt, dass man sie darüber aufgeklärt hat, dass sie bei etwaigen Besuchen zwar das WLAN des Gastgebers nutzen, aber darüber keine urheberrechtlich geschützten Inhalte herunterladen/verbreiten dürfen, wäre es für die Klägerin von Gericht schwierig, aus der recht umfassenden Liste den/die tatsächlichen Täter zu benennen. Gruppen- und Sippenhaft gibt's ja zum Glück noch nicht, auch wenn vermutlich (nach 70 Jahren mal wieder) intensiv darauf hingearbeitet wird ... -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: pythoneer 12.06.15 - 16:58
Garius schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Das muss man sogar vielerorts schon vorher können. Zumindest in großen
> Druckbuchstaben. Das ist ein Kriterium der Schulfähigkeit und wird
> eigentlich spätestens zur Vorschulzeit in den KiTas geübt. Hat ja jedes
> Kind seinen Namen mehrfach irgendwo in der Einrichtung zu stehen.
Na, dann überarsch mich doch mal mit Quellen, ansonsten würde ich das erstmal als Humbug dahin stellen. -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: pythoneer 12.06.15 - 17:00
Anonymouse schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wann genau hast du das schreiben gelernt? Also bei uns ging es in der
> ersten Klasse los.
Ja und genau das war meine Frage, nachdem oder bevor man das Schreiben gelernt hat.
> Und den Namen konnte damals schon jeder von uns
> schreiben, wenn ich mich nicht irre. Das lernt man ja schon vorher
> irgendwie oder etwa nicht?
Ich weiß nicht ob du dich irrst, das musst du schon selber herausfinden. -
Re: Nachweis über "Aufklärung"
Autor: Garius 14.06.15 - 19:05
pythoneer schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Na, dann überarsch mich doch mal mit Quellen, ansonsten würde ich das
> erstmal als Humbug dahin stellen.
Überarschung!!!
[www.grundschule-vilsendorf.de]
[www.lerele.de]
Meistens lernt man heutzutage in der fünften Klasse, wie man Google benutzt. Dafür habe ich allerdings keine Quellen gefunden.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.06.15 19:07 durch Garius.



