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Vertragsstrafe?
Autor: FreiGeistler 09.10.19 - 17:06
> Bei Zuwiderhandlung drohe eine noch festzusetzende Vertragsstrafe, ...
Welchen Vertrag denn? -
Re: Vertragsstrafe?
Autor: Quantium40 09.10.19 - 17:17
FreiGeistler schrieb:
> > Bei Zuwiderhandlung drohe eine noch festzusetzende Vertragsstrafe, ...
> Welchen Vertrag denn?
Damit ist die Unterlassungserklärung gemeint, die die unterschreiben sollten.
Üblicherweise sind die vom Wortlaut so gestrickt: "Hiermit erklärt sich <Abgemahnter> dazu, <abgemahnte Handlung> zu unterlassen und im Falle einer Nichtunterlassung erklärt sich <Abgemahnter> bereit, Summe <richtig viel Geld> an <Abmahner> zu zahlen."
Deswegen sollte man Abmahnungen grundsätzlich nie einfach so unterschreiben und zurücksenden, zumal diesen Abmahnungsverträgen typischerweise das Enddatum fehlt, so dass einen so eine Abmahnung auch nach 30 Jahren noch wieder einholen kann, selbst wenn das ursprünglich abgemahnte Verhalten inzwischen gar nicht mehr abmahnungswürdig wäre. -
Re: Vertragsstrafe?
Autor: furam 09.10.19 - 22:15
Quantium40 schrieb:
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> FreiGeistler schrieb:
> > > Bei Zuwiderhandlung drohe eine noch festzusetzende Vertragsstrafe, ...
> > Welchen Vertrag denn?
>
> Damit ist die Unterlassungserklärung gemeint, die die unterschreiben
> sollten.
>
> Üblicherweise sind die vom Wortlaut so gestrickt: "Hiermit erklärt sich
> dazu, zu unterlassen und im Falle einer Nichtunterlassung erklärt sich
> bereit, Summe an zu zahlen."
>
> Deswegen sollte man Abmahnungen grundsätzlich nie einfach so unterschreiben
> und zurücksenden, zumal diesen Abmahnungsverträgen typischerweise das
> Enddatum fehlt, so dass einen so eine Abmahnung auch nach 30 Jahren noch
> wieder einholen kann, selbst wenn das ursprünglich abgemahnte Verhalten
> inzwischen gar nicht mehr abmahnungswürdig wäre.
Genau genommen strafbewährte Unterlassungserklärungen. Da wird gern alles mögliche reingeschrieben, was rechtlich letztendlich überhaupt keinen Bestand hätte. Aber ohne Beratung kann das natürlich kaum jemand korrekt einschätzen. -
Re: Vertragsstrafe?
Autor: Schnarchnase 10.10.19 - 08:22
furam schrieb:
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> Da wird gern alles mögliche reingeschrieben, was rechtlich letztendlich
> überhaupt keinen Bestand hätte.
So wie bei der Unterlassungserklärung von Finfischer. Es ist nicht statthaft eine Berichterstattung über ein komplettes Thema mit einer Abmahnung zu unterdrücken. Abmahnungen müssen auf einen konkreten Fall/Verhalten bezogen sein, hier wird aber nur ein konkreter Fall als Vorwand benutzt, um die komplette Berichterstattung zu unterdrücken. Ganz davon abgesehen habe ich Zweifel, ob Finfischer überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist. Die beiden Unternehmen stehen überhaupt nicht im Wettbewerb zueinander. -
Re: Vertragsstrafe?
Autor: FreiGeistler 10.10.19 - 08:37
Ok, Danke an alle! Was man heute so alles als Vertrag bezeichnet...
Klar, die Abmahnung dient nur dazu, Druck auszuüben. Dürfte Rechtlich keine Chance haben. -
Re: Vertragsstrafe?
Autor: trinkhorn 10.10.19 - 09:13
Ein Vertrag ist eine (gegenseitige) Willenserklärung. Im Falle einer Unterlassungserklärung fällt das gegenseitige weg. (Im Gegensatz z.B. zu einem Kaufvertrag.) Dass die UnterlassungsERKLÄRUNG eine WillensERKLÄRUNG ist sollte offensichtlich sein.
Soweit mein Restwissen aus grundlegenden Rechtsmodulen an der Uni :D.