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Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: erlenmayr 21.07.22 - 15:20
Scheinen viele nicht zu wissen: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt. Rein elektronisch erzeugtes Faxe sind nicht gültig.
Die Logik dahinter: Fax wird nur deshalb überhaupt akzeptiert, weil man damit mitteilt, daß ein Schriftstück existiert, unterschrieben ist usw. Wenn das Schriftstück aber nicht in Papierform existiert, ist das Fax belanglos.
Das kann einem zum Verhängnis werden. Wenn man zum Beispiel bei einer Frist um 23:59 100 Seiten faxt, dann kann die andere Seite vermuten, daß es gar kein Fax mit Papier war und die fristgerechte Zustellung anzweifeln. Anwälte, Gerichte usw. wissen das natürlich. -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: Zoy 21.07.22 - 15:59
Typische Behördenabsurdität.
Mal interessehalber:
Gibt es eigentlich eine Renderer-Anwendung oder Plugin, der das Fax so aussehen lässt, als wäre es ein eingescanntes Dokument? So dass eine Software die Buchstaben etwas verzerrt/verfranzt und am Rand dunkle Ränder/Schatten hinzufügt.
In Zeiten der künstlichen Intelligenz müsste doch sowas gehen ... -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: erlenmayr 21.07.22 - 16:17
Das wichtigere ist glaube ich, die Dauer des Papierfaxes realistisch zu simulieren. Es gibt auch keine Kulanz bei Fristversagen, man muß angemessen Zeit vor Mitternacht eingeplant haben.
Man beachte auch, daß bei einem Gericht oder so nicht unwahrscheinlich ist, daß andere auch wegen einer Frist kurz vor Mitternacht das Faxen anfangen. -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: Bernte 21.07.22 - 16:47
Zoy schrieb:
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> Typische Behördenabsurdität.
> Mal interessehalber:
> Gibt es eigentlich eine Renderer-Anwendung oder Plugin, der das Fax so
> aussehen lässt, als wäre es ein eingescanntes Dokument?
Klar gibt es das: falsisign :D
Siehe z.B. den Talk „Leyrer: Moderene Linux Kommandozeilenwerkzeuge“ auf YouTube, ab 54:40 -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: scrumdideldu 21.07.22 - 19:44
Dein Beispiel hat aber nichts mit 100 Seiten Papier oder nicht Papier zu tun!
Was soll da der Unterschied sein? Das Bottleneck beim klassichen Fax ist nicht der Scanvorgang sondern die Übermittlung die je nachdem wie gut sich die Geräte verstehen auch durchaus mal mit unter 10kbaud stattfindet.
In Deinem Beispiel ist vermutlich das Problem dass das empfangende Gerät auf jeder Seite die Uhrzeit oben druckt und das war zumindest bei meinem Fax früher die Uhrzeit wann diese Seite begonnen wurde zu empfangen. Bei 100 Seiten um 23:59 würde also vermutlich Seite 3 oder spätestens 4 um 0:00 Uhr bzw. später eingehen. Seite 100 wenn es gut läuft um 0:40 oder so. Wobei 100 Seiten ohne Abbruch und Wiederwahl sportlich wären! -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: erlenmayr 21.07.22 - 21:39
Udo Vetter berichtet im Lawblog im Artikel «Woanders ganz anders» zum Thema. Er brauchte eine Stunde und vier Minuten für 104 Seiten.
Ansonsten ist noch das Urteil 34 Js - OWi 4447/13 vom Amtsgericht Hünfeld interessant. Das hat geurteilt, daß ein Widerspruch zu einem Bußgeldbescheid ungültig ist, wenn die Bußgeldstelle das Fax nicht sofort druckt. Dabei hatte der Betroffene an die offizielle Faxnummer gefaxt und konnte nicht wissen, was dort für ein Faxgerät steht. -
Re: Fax ist auch nur g�ltig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: Zeiram 21.07.22 - 22:41
erlenmayr schrieb:
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> Das wichtigere ist glaube ich, die Dauer des Papierfaxes realistisch zu
> simulieren. Es gibt auch keine Kulanz bei Fristversagen, man mu� angemessen
Fällt die Dauer bei modernen Fax-Kopierer-Drucker-Stationen überhaupt noch ins Gewicht? Also die reine Übertragung. Kann man da nicht erst alle Seiten "einscannen" und dann in einem Rutsch per Fax verschicken?
Und wer sag überhaupt ob am Ende ein Fax steht? Hier gehen auch Faxe ein, die werden aber digitalisiert und an die E-Mail-Postfächer verteilt. Ein automatischer Ausdruck erfolgt gar nicht mehr. -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: Sharra 21.07.22 - 22:46
Gut, aber inwiefern stellt das empfangende Fax faktisch fest, ob ich die (existierende) Druckvorlage auch genutzt habe, oder nur die simulierte direkt vom Computer?
Da moderne, ordentliche Faxe das Papier selbst optimal einziehen, werden keine Ränder etc. mit übertragen, anhand dessen man sagen könnte es wäre eine gedruckte Vorlage gewesen. Frisch ausgedruckt hat es auch keine Knitterfalten. Und wenn, könnte die eine Software mit Sicherheit random simulieren.
Bzw. was hindert mich daran, NACH dem Fax erst den Druck zu veranlassen?
Man sieht mal wieder wie realitätsfremd die Rechtsprechung ist, wenn es wirklich so dermaßen einfach ist, ein Ziel zu erreichen, ohne die juristischen Vorgaben zu erfüllen. -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: Wasweißichdennschon 21.07.22 - 23:09
erlenmayr schrieb:
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> Scheinen viele nicht zu wissen: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine
> gedruckte Papiervorlage faxt. Rein elektronisch erzeugtes Faxe sind nicht
> gültig.
> Die Logik dahinter: Fax wird nur deshalb überhaupt akzeptiert, weil man
> damit mitteilt, daß ein Schriftstück existiert, unterschrieben ist usw.
> Wenn das Schriftstück aber nicht in Papierform existiert, ist das Fax
> belanglos.
> Das kann einem zum Verhängnis werden. Wenn man zum Beispiel bei einer Frist
> um 23:59 100 Seiten faxt, dann kann die andere Seite vermuten, daß es gar
> kein Fax mit Papier war und die fristgerechte Zustellung anzweifeln.
> Anwälte, Gerichte usw. wissen das natürlich.
Dann wissen diese Anwälte aber auch, dass sie diese Behauptung beweisen müssen. -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: erlenmayr 22.07.22 - 07:13
Also wenn du eine Frist einhalten mußt, dann mußt du beweisen, daß es fristgerecht war. Ansonsten gibt es viele mögliche Hinweise auf Fälschung, zum Beispiel wenn die Unterschrift auf mehreren Dokumenten pixelgenau identisch ist. Anwälte werden viele Tricks kennen und es ist praktisch unmöglich, an alles zu denken.
Bei einem größeren Verfahren könnte ein Gericht auch von dir das Original verlangen, wo die Unterschrift mit Stift aufgebracht sein sollte. Viel Spaß, das dann nachträglich so zu erzeugen, daß es physisch unterschrieben ist und zu dem Computerfax paßt. -
Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: Prof.Dau 22.07.22 - 07:48
Man könnte Lachen, wenn es nicht unsere gelebte Realität wäre.
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Re: Fax ist auch nur gültig, wenn man eine gedruckte Papiervorlage faxt.
Autor: Schlitzauge 25.07.22 - 20:42
Zoy schrieb:
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> Typische Behördenabsurdität.
> Mal interessehalber:
> Gibt es eigentlich eine Renderer-Anwendung oder Plugin, der das Fax so
> aussehen lässt, als wäre es ein eingescanntes Dokument? So dass eine
> Software die Buchstaben etwas verzerrt/verfranzt und am Rand dunkle
> Ränder/Schatten hinzufügt.
> In Zeiten der künstlichen Intelligenz müsste doch sowas gehen ...
Klingt nach meiner Fritzbox. Da sehen die übertragenen Faxe so aus und selbst die Dauer der Übertragung entspricht originalgetreu einem Faxgerät, dass vorher scannt. 100 Seiten hab ich jedenfalls noch nie in einer Minute geschafft. xD



