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Hallooo CDU-Gesocks.. bitte dieses Urteil lesen..,
Autor: Loolig 26.09.11 - 18:00
..ausdrucken und in der CDU-Parteizentrale aufhängen..
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Re: Hallooo CDU-Gesocks.. bitte dieses Urteil lesen..,
Autor: __max__ 26.09.11 - 18:53
du musst die thesen schon selber an die tür der CDU nageln, sonst bekommen die doch nix mit. soweit ich weiß ist das die einzige dokumentierte art und weise, wie die leute rundschreiben beachten.
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Re: Hallooo CDU-Gesocks.. bitte dieses Urteil lesen..,
Autor: Scorcher24 26.09.11 - 19:12
Kritik und Beleidigungen sind aber 2 paar Stiefel.
Solltest Dir vllt mal Gedanken über deine Erziehung machen. -
Re: Hallooo CDU-Gesocks.. bitte dieses Urteil lesen..,
Autor: ichbert 26.09.11 - 22:05
Scorcher24 schrieb:
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> Kritik und Beleidigungen sind aber 2 paar Stiefel.
> Solltest Dir vllt mal Gedanken über deine Erziehung machen.
Das ist schon richtig, damit sollte allerdings das vorhaben mit IPv6 eine feste IP für jeden Internetanschluss zu vergeben nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein. -
Re: Hallooo CDU-Gesocks.. bitte dieses Urteil lesen..,
Autor: Clown 27.09.11 - 08:27
Hahaha... Genauso könnte man argumentieren, dass damit die VDS in allen Ausführungen nichtig ist. Oder ebenfalls die FSK/USK, die durch ihr Tagewerk die Hersteller zur Selbstzensur "zwingen".
Das ist zwar schon vollkommen richtig, aber leider wird das ignoriert. Und da es aber nur vereinzelt Kläger gibt... Naja, schöne Idee, dass in einem demokratischen Rechtsstaat auch demokratisch gehandelt werden kann.. -
Re: Hallooo CDU-Gesocks.. bitte dieses Urteil lesen..,
Autor: Floh 27.09.11 - 09:25
VDS, FSK und USK sind zum Schutz der Allgemeinheit, welcher ja schon öfters über das Wohl des Einzelnen gestellt wurde.
Soll nicht heißen, dass ich es befürworte, aber es hat nichts mit diesem Urteil zu tun. -
Re: Hallooo CDU-Gesocks.. bitte dieses Urteil lesen..,
Autor: Clown 27.09.11 - 10:07
Floh schrieb:
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> VDS, FSK und USK sind zum Schutz der Allgemeinheit, welcher ja schon öfters
> über das Wohl des Einzelnen gestellt wurde.
Nur weil behauptet wurde, dass dies zum Schutz der Allgemeinheit geschiet/geschah/geschehen wird, muss das ja nicht stimmen. Im Gegenteil: Ich halte das für eine dreiste Lüge.
> Soll nicht heißen, dass ich es befürworte, aber es hat nichts mit diesem
> Urteil zu tun.
Nicht direkt, nein. Aber ich habe ja auch nur gesagt, dass man im Falle dieser genauso argumentieren könnte. Ich verstehe nicht, warum die Anonymität einer Einzelperson, und nichts anderes regelt dieses Urteil, an dieser Stelle weit über die (im Falle der VDS) Anonymität der Masse gestellt werden soll.
Im Falle der USK/FSK ist das ähnlich: Weil man annimmt (!!!), dass Medienkonsum negative Konsequenzen haben könnte (nein, dieses wurde bisher immer noch nicht belegt. Ansatzweise seriöse Studien kommen zu dem Schluss, dass weder eine negative, noch eine positive Wirkung erkennbar ist), werden alle erwachsenen Bürger entmündigt und Hersteller zum "Anpassen" ihrer Produkte "gezwungen" (natürlich nur indirekt). Verhältnismäßigkeit?