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Gesetze
Autor: pitsch 01.05.20 - 06:28
der Verdacht einer Infektion, sowie alle Aenderung des Status sind meldepflichtig.
Diese Statusreports macht das Gesundheitsamt.
Es ist schlicht gesetzeswidrig diese freiwillig, irgendwo anders hinzuladen als direkt beim Gesundheitamt zu melden. Ausnahme sind wohl False Positives die bisher nicht verhindert werden. (Self Reporting).
Ein positiver Test fuehrt dazu dass alle Kontakte, die auf Intensitaet und Laenge geprueft ebenfalls als Verdachtsfaelle eingestuft werden und damit meldepflichtig werden.
Das sollte dann wohl das gesamte Hickhack um Dezentrlaitaet schlicht zur Fehlspezifiktion machen. Vielleicht gibt es ja Experten die das anders auslegen, aber ignornieren war keine gute Idee.
https://bit.ly/3bxPTMC
ebenfalls lesenwert:
https://www.lightbluetouchpaper.org/2020/04/12/contact-tracing-in-the-real-world/
2 mal bearbeitet, zuletzt am 01.05.20 06:31 durch pitsch. -
Re: Gesetze
Autor: pitsch 01.05.20 - 07:04
journalistisch gesehen ist das schon ein sehr grenzwertiger artikel der eine richtigstellung erfordern wuerde.
"Dies ist mit dem dezentralen Konzept kaum vereinbar. "
sollte heissen:
"Dies ist mit dem Gesetz gut vereinbar." oder
"Die Dezentralisierung so wie vorgeschlagen ist mit dem Gesetz nicht vereinbar. "
Das Framing durch die mehr oder weniger rethorischen Fragestellungen die dann mitten im Text auftauchen klar, so wird die Meinungsmache weitergetrieben.
Leider sind die Landkreise selbst nicht darauf gekommen sich mit den Staedten zusammen zu tun und sich nochmal Rechtsbeistand zu holen, und klar und deutlich auf das Infektionsschutz Gesetz zu verweisen. . Denn dass wir alle rausgehen koennen, hat damit zu tun dass 400 Gesundheitsaemter, incl. Tracing Teams ihre Arbeit machen, Ueberstunden incl.
und das hat damit zu tun dass die Menschen die sich krank fuehlen dort melden, ihre Daten hinterlassen und wenn der Test postiv ist, in Quarantaene gehen, und zu versuchen sich an alle Kontakte in der Inkubationszeit zu erinnern. Wenn nun hier eine App helfen koennte, so liegt falls Verdachtsfaelle belegbar sind durch das Protokoll, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, wiederum eine Meldepflicht vor. Dazu muss weder der Patient, noch der Interviewer die Namen der Verdachtsfaelle kennen. In den Gesundheitsaemertn wird mit Fall-Nummern gearbeitet. Wenn eine Sachbearbeiterin mit einem Fall betraut wird, ist wiederum Datenschutz zu beachten.
Auch das Arztgeheimnis ist dabei wichtig, das bei der Diagnose eine Rolle spielt. Die foederative Arbeitsansatz der 400 Gesundheitsaemer stellt also "Datensparsamkeit" her, weil Abgleich der privaten Gesundheitsdaten in einer einzigen zentralen Datenbank eben NICHT stattfindet.
Die in diesem Artikel vorangetriebene Debatte lenkt von dieser Fragestellung ab, und riskiert dass es viel schlimmer wird als das was man meinte abwehren zu koennen.
Auch der dezentrale Ansatz, so formuliert jedenfalls wie in der Spezikation von DP-3T ist mit dem deutschen Infektionschutz gesetz in Verbindung mit der Richtlinie des RKI mehr als fragwuerdig.
Abgesehen davon gibt es wenig Aussagen zur Skalierbarkeit auf 50 Mio Nutzer, sowie eine Reihe von Designfehlern wie dem "self-reporting". Eine professionelle Loesung wuerde das Backend der Gesundheitsaemter direkt einbeziehen. Das Knowhow ist z.b. bei SAP zu erwarten diese Systemanalyse zumindest beim zweiten Blick einzuleiten und eine Zentralisierung der Datenhoheiten in einem zentralen Seuchenregister vorzubeugen.
Dank weit verbreiter Meinugnsmache wird bei allem guten Willen den man annehmen mag, vor allem abgelenkt von den wirklich brisanten konktreten Risiken der Zentralisierung der Infektionsdaten, also der privaten Gesundheitsdaten in einem zentralen Seuchenregister nach Art der Patientenakten. Die Datenhoheit liegt derzeit noch beim Gesundheitsamt des Bezirks oder Landkreises. Das sollte schnellstens auch journalistisch nachberarbeitet werden.
Bitte unbedingt nachbessern und nicht so stehen lassen.
8 mal bearbeitet, zuletzt am 01.05.20 07:24 durch pitsch. -
Re: Gesetze
Autor: fg (Golem.de) 01.05.20 - 12:24
Hallo!
Die Meldepflicht von Infektionskrankheiten hat nichts mit der App zu tun. Hier geht es um eine automatisierte und anonymisierte Kontaktverfolgung per Smartphone. Dazu gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die bislang auch nicht geplant sind.
Viele Grüße
Friedhelm Greis
Golem.de



