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Gefälligkeitsurteil

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  1. Gefälligkeitsurteil

    Autor: frankietankie 13.05.16 - 15:00

    Wer glaubt die Justiz in Deutschland sei unparteiisch oder unvoreingenommen, der glaubt auch an den Weihnachtsmann!
    Es geht bei dieser ganzen Diskussion doch gar nicht um sachliche Argumente dafür oder dagegen, sondern einzig um Interessen und Macht.
    Man überlässt es de facto dem Deutschen Olympischen Sportbund darüber zu entscheiden was Sport ist, und was nicht.
    Wo kämen wir denn auch hin, wenn in Deutschland Entscheidungen plötzlich auf Basis von Sachargumenten und Logik getroffen würden!?

  2. Re: Gefälligkeitsurteil

    Autor: neocron 14.05.16 - 22:18

    Welche Logik?
    Die Definition was Sport ist, und was nicht, hat nichts mit Logik zu tun, sondern ist eine reine Einigung auf ebendiese!
    Welche Definition haette man denn deiner Meinung nach zu Rate nehmen sollen?
    Solange man nichteinmal eine eindeutige allgemein anerkannte Definition hat, braucht es auch keine Logik ...
    dann nimmt man eben, was man hat, und bei dem DOSB gab es eben eine ...
    Auch diese hat einiges an Interpretationsspielraum, da muss man eben abwaegen. Hautpsache es wird am Ende auch Konsistent genutzt, das ist die einzige Erwartung, die man haben kann.

  3. Re: Gefälligkeitsurteil

    Autor: frankietankie 20.05.16 - 08:03

    Vielleich die Logik, dass Gleiches auch gleich behandelt werden sollte?
    Definieren kann man ja so viel man will.
    Das ist ja nicht das Problem.
    Das Problem ist der "Interpretationsspielraum", also letztendlich das Maß an Willkür, was diese Definition hergibt.
    Und dieses Maß an Willkür ist so umfassend, dass es prinzipbedingt nie wirklich konsistent angewendet werden kann.
    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier eine Anwendung durch verschiedene Interessensgruppen stattfindet.
    Welche Definition man zu Rate ziehen sollte?
    Wie wärs mit einer Definition, der objektiv bestimmbare Kriterien zu Grunde liegen?
    Wie wärs mit einer, der man keinen "Interpretationsspielraum" zugesteht?
    Nur weil der Richter keine solche Definition finden konnte, bedeutet das noch lange nicht, dass man Willkür zu akzeptieren hat!
    Warum sollte denn die DOSB Definition alternativlos sein?
    Aber...
    Oh!
    Das geht natürlich gar nicht!
    Wo kämen wir denn auch hin, wenn in Deutschland Entscheidungen plötzlich auf Basis von Sachargumenten und Logik getroffen würden!?



    4 mal bearbeitet, zuletzt am 20.05.16 08:19 durch frankietankie.

  4. Re: Gefälligkeitsurteil

    Autor: nf1n1ty 23.05.16 - 10:20

    frankietankie schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wie wärs mit einer Definition, der objektiv bestimmbare Kriterien zu Grunde
    > liegen?

    Da liegt doch das Problem. Sportarten sind wahsinnig unterschiedlich und in dieser Definition spiegelt sich nunmal wider, was an übergreifenden Eigenschaften übrig bleibt.

    Ich bin großer E-Sport-Fan seit vielen Jahren, aber die Gleichsetzung mit Denksport ist nicht so weit hergeholt. Wie schon im Artikel erwähnt, muss das ganze einfach noch ausdiskutiert/ausgefochten werden und mit einer wachsenden Zahl an gewinnorientierten/-bringenden E-Sport-Unternehmen kann das sogar relativ zügig passieren (wobei "zügig" im Falle der Verwaltung/Justiz natürlich relativ ist. ;) )

    ___________________________________________________________
    Wenn einer fuddelt, dann klatscht et. Echt jetzt Junge!

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