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Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: Der braune Lurch 24.02.10 - 12:16
Das Ganze steht meines Erachtens nach auf einer wackeligen Grundlage. Hätte ich nicht auch per UMTS im Internet sein können? Und wieso ist das ein Missbrauch einer Telekommunikationsanlage? Anscheinend wollte der Besitzer doch, dass das WLAN genutzt wird, sonst wäre es doch verschlüsselt gewesen. Mache ich mich auch strafbar, wenn ich eine Telefonzelle benutze?
Darüber hinaus finde ich den letzten Absatz interessant, dass offene WLANs als Honeypot genutzt werden.
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Der Molch macht's.
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Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: KeinJurist 24.02.10 - 12:21
Der Fall hinkt.
Abgesehen davon wurde schon vor Jahren darum gestritten, ob nach STGB $202ff - rein juristisch - das Betreiben eines Honeypots den Aufruf zu einer Straftat darstellt. Damit wäre dann sinngemäß auch der Betreiber zu verurteilen. Und nach dt. Recht mindestens so wie der Täter - im Zweifel höher.
;-) -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: iJones 24.02.10 - 12:27
KeinJurist schrieb:
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> Der Fall hinkt.
> Abgesehen davon wurde schon vor Jahren darum gestritten, ob nach STGB
> $202ff - rein juristisch - das Betreiben eines Honeypots den Aufruf zu
> einer Straftat darstellt. Damit wäre dann sinngemäß auch der Betreiber zu
> verurteilen. Und nach dt. Recht mindestens so wie der Täter - im Zweifel
> höher.
> ;-)
Dazu müßte man aber erst die Betreiberin ausfindig machen... -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: Crush 24.02.10 - 12:29
Es ist schon lange strafbar, ein nicht verschlüsseltes WLAN zu betreiben - wieso auf den Netzbetreiber nicht eingegangen wurde ist mir schleierhaft. Viele Notebooksettings verbinden automatisch zu lokalen offenen Netzwerken wie T-Hotspots. Da ist meiner Meinung nach nichts dran auszusetzen, solange dem Einlogger nicht die schädigende Absicht nachgewiesen wird. Die wollen mit der Aktion sicher wieder einfach nur Angst verbreiten - ist ein gutes Mitel zur Kontrolle - und wie so oft wird hier wieder mal die offensichtlichen Wissenslücken der Polizei im Gesetzesdschungel aufgezeigt.
Wenn der Bundestrojaner in den Rechnern erst mal drin ist, weiß man eh nicht, ob die einen nicht mit einem solchen Einlogversuch per Remotesteuerung einfach mal kurz dran bekommen wollen. Es kann also jeder jederzeit mal ohne eigenes zutun kriminalisiert werden - wo soll das nur enden? -
Störerhaftung
Autor: erwin der störer 24.02.10 - 12:30
nennt sich das dann denke ich. Darauf versuchen sich doch die Abmahnabzocker zu berufen.
Anderer, wenn auch arg konstruierter Fall:
Ich fahre mit dem Auto durch die Stadt, mein Laptop ist eingeschaltet weil ich als Außendienstler nur kurz von A nach B will. Vor einer längeren Ampelphase findet mein Laptop ein offenes WLAN. Der Virenscanner macht rein zufällig sein automatisches update. Habe ich jetzt unbefugt gehandelt? -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: tomtomm 24.02.10 - 12:30
in Bayern herrscht doch eh der Polizeistaat, woas ?
Und ich sehe die Straftat eher beim "dummen" Betreiber eines solchen Wlans. -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: dumdideidum 24.02.10 - 13:11
Moment...@crush...die Quelle möchte ich lesen in der es verboten ist offene WLANs zu betreiben.
...wäre dies der Fall müssten ja alle Router, die nicht von Providern geliefert werden, standardmäßig verschlüsselt sein. Dies ist aber nicht der Fall.
was gilt als offenes wlan? ... ein router der eine Verbindung zulässt ohne ein Wlankennwort zuzulassen? ... was ist mit einem Router der zwar die WLan-Verbindung akzeptiert, aber für den Zugang ins Internet ein Kennwort verlangt? Sowie jeder Hotspot von Hotels, T-com, TMR und wie sie alle heißen. -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: S33 24.02.10 - 13:17
Crush schrieb:
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> Es ist schon lange strafbar, ein nicht verschlüsseltes WLAN zu betreiben -
Das steht wo genau?
Ich glaub da nicht so recht dran. -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: Anonymer Nutzer 24.02.10 - 13:27
Crush schrieb:
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> Es ist schon lange strafbar, ein nicht verschlüsseltes WLAN zu betreiben
Das glaube ich kaum... -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: offenerwlannutzer 24.02.10 - 13:32
Ich zitiere:
LG Hamburg, Urteil vom 26.07.2006, ger. Az.: - 308 O 407 / 06
Zitat:
1. Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN haftet als adäquat handelnder Mitstörer auch dann auf Unterlassung des unkontrollierten Zugangs, wenn er das WLAN nur zu privaten Zwecken betreibt und Dritte sich unbemerkt über den ungesicherten Funk Zugang zum Internet verschaffen.
:) -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: Anonymer Nutzer 24.02.10 - 13:33
Das verbietet keine offenen WLANs. Man bekommt lediglich Mitschuld, wenn über das offene WLAN illegales passiert.
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Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: Xstream 24.02.10 - 13:34
lg hamburg mhm alles klar
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Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: iJones 24.02.10 - 13:34
offenerwlannutzer schrieb:
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> Ich zitiere:
>
> LG Hamburg, Urteil vom 26.07.2006, ger. Az.: - 308 O 407 / 06
> Zitat:
> 1. Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN haftet als adäquat
> handelnder Mitstörer auch dann auf Unterlassung des unkontrollierten
> Zugangs, wenn er das WLAN nur zu privaten Zwecken betreibt und Dritte sich
> unbemerkt über den ungesicherten Funk Zugang zum Internet verschaffen.
>
> :)
Also wäre es erforderlich, dass sämtliche Wohnungen und Unternehmen im Umkreis durchsucht werden und sämtliche W-LAN-Router konfiziert werden um den/die Schuldige(n) zu finden und der gerechten Strafe zuzuführen... -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: dumdideidum 24.02.10 - 13:40
Ist es nicht so, dass eine Entscheidung eines Gerichts allenfalls als Referenz niemals aber als Basis für ein Urteil zugrunde liegen darf?
Ist es nicht auch so, das es dagegen definitiv kein Gesetz gibt und keine geschriebene oder ungeschriebene Regelung existiert?
...und hab ich nicht gerade irgendwo in diesem Google Artikel gelesen, dass die Urteile aus Hamburg meist unglaubwürdig und realitätsfern sind? -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: wlanistboese 24.02.10 - 13:49
Es ist fakt, dass man eine (Mit)schuld trägt, wenn jemand anderes ueber dein offenes WLAN boese Dinge tut.
Aber das hier? Bald komme ich ins Gefaengnis, weil ich meine Haustuere nicht abgeschlossen habe! Das war dann die "Einladung zu einer Staftat"... also ueberlegt euch lieber, ob ihr zukuenftig noch Besuch empfangen wollt! Telefon solltet ihr auch von der Leitung nehmen, ihr "hindert" schließlich keinen daran, EUCH anzurufen auf der Leitung! Das schreit ja foermlich nach Hausdurchsuchung... -
Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: Autor 24.02.10 - 14:07
Was für ein Quark, als wenn man diesen nicht bis auf wenige Meter orten könnte.
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Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: Kabelsalat 24.02.10 - 14:29
Naja, was Hamburg bestimmt kann Bayern doch egal sein.
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Re: Störerhaftung
Autor: Kabelsalat 24.02.10 - 14:30
Wieso fährst du mir eingeschaltetem Laptop Auto?
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Re: Benutzen des Notebooks im Auto strafbar?
Autor: MartinP 24.02.10 - 14:39
Hmm,
*TECHNISCH* ist das wohl kein großes Problem:
Die hätten den Netbook des Nutzers direkt nutzen könne, um die öffentliche IP-Adresse des WLAN-Routers herauszubekommen.
Dann wäre "dank" VDS nur eine Anfrage beim Provider des Besitzers des Wlan-Routers notwendig, um an den Namen des Kunden zu kommen....
Aber wäre die Nutzung des Netbook für diesen Zweck durch die Polizisten in dieser Situation nicht auch schon strafbar gewesen? -
Re: Störerhaftung
Autor: MartinP 24.02.10 - 14:41
Weil darauf z. B. ein Navigationsprogramm läuft????



