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"denn er werde wegen einer Straftat belangt"

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  1. "denn er werde wegen einer Straftat belangt"

    Autor: miauwww 16.08.12 - 11:44

    wird er nicht, solange die straftat nicht erwiesen ist. oder ist seine flucht in die botschaft auch eine straftat?

  2. Re: "denn er werde wegen einer Straftat belangt"

    Autor: xtreem 16.08.12 - 11:57

    ich denke, mit der begangenen straftat ist die flucht aus dem hausarrest gemeint

  3. Re: "denn er werde wegen einer Straftat belangt"

    Autor: Trollinger 16.08.12 - 12:00

    Ist er denn mittlerweile überhaupt angeklagt?
    Laut GB steht ihm kein politisches Asyl zu, da wegen einer Straftat belangt wird. Aber hieß es nicht, dass der Haftbefehl nur ausgestellt wurde, weil er für eine Befragung (!) sonst nicht zu erreichen ist?

  4. Re: "denn er werde wegen einer Straftat belangt"

    Autor: nonameHBN 16.08.12 - 12:00

    Räumlich gesehen hat der London noch gar nicht verlassen.

  5. Re: "denn er werde wegen einer Straftat belangt"

    Autor: Anonymer Nutzer 16.08.12 - 13:47

    Er ist doch angeklagt? Das ist adnn keine Befragung sondern eine Anhoerung und eigentlich muesste er in Untersuchungshaft.

    Aber da man ja meinte, dass der gute schon keinen Scheis anstellt, war er nur unter Hausarrest tztztz.

  6. Re: "denn er werde wegen einer Straftat belangt"

    Autor: Trollinger 16.08.12 - 14:42

    Mein letzter Wissenstand ist folgendes:
    "Nun will die schwedische Staatsanwaltschaft Assange erneut zu den Vorwürfen befragen. Dieser sei aber nicht erreichbar, sagte Ny. Deshalb wolle man ihn in Untersuchungshaft nehmen - notfalls auch per internationalem Haftbefehl."
    (https://www.golem.de/1011/79500.html)

    Und da macht es für mich schon einen Unterschied aus, ob er angeklagt ist oder "nur" gesucht wird und in Untersuchungshaft eine Anhörung stattfinden soll. Aber ich bin kein Jurist und weiß nicht wie GB und SE das handhaben.

  7. Re: "denn er werde wegen einer Straftat belangt"

    Autor: a user 16.08.12 - 20:12

    Trollinger schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ist er denn mittlerweile überhaupt angeklagt?
    > Laut GB steht ihm kein politisches Asyl zu, da wegen einer Straftat belangt
    > wird.

    Es steht GB nicht zu so etwas zu beurteilen. Das tut ausschließlich das Land bei dem man das Asyl beantragt. Laut meinem Herkunftsland hätte meinem Vater auch kein Asyl zugestanden, da er dort auch wegen einer Straftat verfolgt wurde, die Straftat gegen das Regim gewesen zu sein, die Straftat einen politisch gefangenen Vater zu haben,...

    Wenn Ecuador meint da ist was faul und er wird nur augenscheinlich wegen der genannten Straftatverfolgt, in Wahrheit aber aus politischen Gründen, dann können sie ihm Asyl gewähren wie sie lustig sind. Haben sie ja nun auch getan.

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