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Das ist keine Entkräftung
Autor: /mecki78 22.08.12 - 13:45
Das Problem ist die Aussage: "wenn ihm dort die Todesstrafe drohe". Die USA braucht einfach nur Schweden zu garantieren, dass ihm keine Todesstrafe drohe, dafür eben lebenslange Haft und schon darf Schweden ausliefern. Daher ist diese Argumentation lächerlich.
Ach ja, und in den USA heißt lebenslang auch wirklich lebenslang. Zwar darf ein zu lebenslanger Haft verurteilter in den USA nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (je nach Bundesstaat und Straftat) einen Antrag auf Freilassung auf Bewährung stellen, aber d.h. nur, dass er vor ein Komitee treten muss und diese entscheiden dann über diesen Antrag. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die Person in Haft und darf erst nach einer bestimmten Anzahl Jahren erneut so einen Antrag stellen. Da so ein Antrag immer bis zum Tode abgelehnt werden kann, ist das also auch keine Garantie, irgendwann wieder frei zu kommen. Außerdem gilt diese Regelung nicht, wenn das Urteil von einem Bundesgericht ausgesprochen wurde und genau vor so einem Gericht würde man Assange aber zerren, wenn man ihn in den USA den Prozess machen würde. Wer vor einem Bundesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, der bleibt auch für sein restliches Leben im Haft, außer der Präsident höchstpersönlich würde ihn begnadigen.
/Mecki



