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Viellelicht sollte man mal
Autor: ewf 18.02.10 - 13:17
das Gnaze Pack von Schröder, Eichel über Schily bis Merkel, Schmidt und Schäuble vor Gericht stellen und dann im hintersten Kerker verrotten lassen.
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Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: Wikifan 18.02.10 - 14:10
Ne, in deinem Computerzimmer darf man die schon wegen Menschenwürde nicht verrotten lassen...
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Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: Youssarian 18.02.10 - 14:28
ewf schrieb:
> das Gnaze Pack von Schröder, Eichel über Schily bis Merkel, Schmidt und
> Schäuble vor Gericht stellen und dann im hintersten Kerker verrotten
> lassen.
Welcher Straftaten sollten dieser erlauchte Kreis IYHO bezichtigt werden? -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: SeveQ 18.02.10 - 14:32
@efw
Deine Überschrift allein bringt die Ursache vieler Probleme in Deutschland und der Welt auf den Punkt. Und zwar jedes einzelne Wort davon:
- vielleicht
Ja, vielleicht, vielleicht aber auch nicht.
- sollte
Konjunktiv; hätte, könnte, müsste... Wirkung = 0
- man
Nicht ich! Bloß nicht ich!
- mal
Heute? Morgen? Übermorgen? -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: Schnarchnase 18.02.10 - 14:42
Youssarian schrieb:
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> Welcher Straftaten sollten dieser erlauchte Kreis IYHO bezichtigt werden?
Immerhin sind sie verantwortlich für einen massenhaften mutmaßlichen Verstoß gegen das Grundgesetz. Dafür sollten sie zumindest beruflich die Konsequenzen zu tragen haben. -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: Youssarian 18.02.10 - 16:39
Schnarchnase schrieb:
>> Welcher Straftaten sollten dieser erlauchte Kreis IYHO bezichtigt
>> werden?
> Immerhin sind sie verantwortlich für einen massenhaften mutmaßlichen
> Verstoß gegen das Grundgesetz. Dafür sollten sie zumindest beruflich die
> Konsequenzen zu tragen haben.
Nun, das hört sich schon ganz anders an als die Worte des OP, der jemanden "im Kerker verrotten" lassen will.
Nun ist es ja so, dass man ohne Vorratsdatenspeicherung im Internet jede Menge Betrüger und andere Straftäter nicht ermitteln kann. Andererseits ist der Staat (und damit die jeweilige Regierung) dazu verpflichtet, die durch Straftäter verletzten Rechtsgüter zu schützen, weil anderenfalls der Rechtsfrieden nicht gewährleistet werden kann. Das führt zu der Idee, dass sie, wenn sie nichts getan hätten, eine grobe Pflichtverletzung begangen hätten.
Vor diesem Hintergrund würde keiner mehr Entscheidungen fällen wollen, die anschließend von einem zwölfköpfigen Gremium alter Männer mehr oder weniger willkürlich beurteilt würden. -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: redwolf_ 18.02.10 - 18:32
Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon.
http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
Schäuble wegen der Spendenaffäre und zu Schily muss ich wohl nichts mehr hinzufügen oder? -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: Schnarchnase 19.02.10 - 10:55
Youssarian schrieb:
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> Nun, das hört sich schon ganz anders an als die Worte des OP, der jemanden
> "im Kerker verrotten" lassen will.
Nun ja, in Foren wird gerne übertrieben.
> Nun ist es ja so, dass man ohne Vorratsdatenspeicherung im Internet jede
> Menge Betrüger und andere Straftäter nicht ermitteln kann.
Doch das kann man in der Regel schon, man muss nur schnell reagieren, dafür muss man die Daten nicht 6 Monate speichern.
> Andererseits ist der Staat (und damit die jeweilige Regierung) dazu
> verpflichtet, die durch Straftäter verletzten Rechtsgüter zu schützen,
> weil anderenfalls der Rechtsfrieden nicht gewährleistet werden kann.
Der Staat ist auch verpflichtet meine Grundrechte zu schützen und diese Verpflichtung schätze ich bei weitem Höher ein. Im übrigen ist die VDS ein gutes Beispiel dafür, dass das Internet bei weitem kein rechtsfreier Raum ist (wie oft behauptet wird), sondern dass hier viel restriktiver und unverhältnismäßig stärker kontrolliert wird als in der "analogen" Welt. Wenn man die VDS auf das "normale" Leben übertragen würde, so würde über jede deiner Bewegungen Buch geführt:
09:35 - Youssarian fährt mit dem Bus von A nach B
10:07 - Youssarian betritt einen Sexshop
10:32 - Youssarian fährt mit der U-Bahn von B nach C
usw.
Der gläserne Bürger, da würden viele aufschreien, aber im Netz soll das rechtmäßig sein?
> Das führt zu der Idee, dass sie, wenn sie nichts getan hätten, eine
> grobe Pflichtverletzung begangen hätten.
Grobe Pflichtverletzung? Hier wird gegen das Grundgesetz verstoßen und Millionen von unschuldigen Bürgern werden bespitzelt. Die DDR war ein Unrechtsstaat und wir bewegen und mit großen Schritten zurück in Richtung Stasi. Und wofür? Wegen ein paar wenigen Straftätern sollen alle leiden, und diejenigen die wirklich böses im Schilde führen wissen mit Sicherheit wie sie das verborgen vor der VDS tun können.
> Vor diesem Hintergrund würde keiner mehr Entscheidungen fällen wollen, die
> anschließend von einem zwölfköpfigen Gremium alter Männer mehr oder weniger
> willkürlich beurteilt würden.
Wer sich nicht verantworten muss, der handelt auch verantwortungslos. Sieh dir unsere Politik doch an, die denken nicht von 12 bis Mittag. -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: Youssarian 20.02.10 - 14:04
Schnarchnase schrieb:
>> Nun ist es ja so, dass man ohne Vorratsdatenspeicherung im Internet
>> jede Menge Betrüger und andere Straftäter nicht ermitteln kann.
> Doch das kann man in der Regel schon, man muss nur schnell reagieren,
> dafür muss man die Daten nicht 6 Monate speichern.
Fangfrage: Wie lange dann?
Wenn es nur eine Fristenfrage ist, hieße dies ja, dass Du mit dem Prinzip einverstanden bist. Wenn Du aber prinzipiell dagegen wärest, hätte ich ja doch recht? :-)
>> Andererseits ist der Staat (und damit die jeweilige Regierung) dazu
>> verpflichtet, die durch Straftäter verletzten Rechtsgüter zu schützen,
>> weil anderenfalls der Rechtsfrieden nicht gewährleistet werden kann.
> Der Staat ist auch verpflichtet meine Grundrechte zu schützen und diese
> Verpflichtung schätze ich bei weitem Höher ein.
Das sagt bisher nicht mehr, als dass Du Deine Rechte höher schätzt als die Rechte anderer. Übrigens: Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht und zwar eines, welches ursprünglicher ist als das Mitte der Achtziger definierte Grundrecht.
>Im übrigen ist die VDS ein
> gutes Beispiel dafür, dass das Internet bei weitem kein rechtsfreier Raum
> ist (wie oft behauptet wird), sondern dass hier viel restriktiver und
> unverhältnismäßig stärker kontrolliert wird als in der "analogen" Welt.
> Wenn man die VDS auf das "normale" Leben übertragen würde, so würde über
> jede deiner Bewegungen Buch geführt:
> 09:35 - Youssarian fährt mit dem Bus von A nach B
> 10:07 - Youssarian betritt einen Sexshop
> 10:32 - Youssarian fährt mit der U-Bahn von B nach C
> usw.
> Der gläserne Bürger, da würden viele aufschreien, aber im Netz soll das
> rechtmäßig sein?
Nein, das ist es nicht. Es werden keine Bewegungsprofile erstellt, also nirgends gespeichert, welche Server Du besuchst und wie lange Du dort bleibst. Daher ist Dein Vergleich von vorherein schwachsinnig. (Wenn Du mir nicht glaubst, lies den Artikel über die Vorratsdatenspeicherung in der Wikipedia.)
> Grobe Pflichtverletzung? Hier wird gegen das Grundgesetz verstoßen
Schon wenn der Staat Eigentumsdelikte ungesühnt ließe, würde er gegen das Grundgesetz verstoßen.
> Wegen ein paar wenigen Straftätern sollen alle leiden,
Fast hätte ich Dir jetzt gewünscht, dass Du selbst Opfer einer Straftat würdest, damit Du richtig leidest, weil Dir keiner helfen kann: "Ist halt so, kann man nichts machen."
Aber nur fast ... -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: SeveQ 20.02.10 - 14:11
Youssarian schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Schnarchnase schrieb:
> >> Nun ist es ja so, dass man ohne Vorratsdatenspeicherung im Internet
> >> jede Menge Betrüger und andere Straftäter nicht ermitteln kann.
>
> > Doch das kann man in der Regel schon, man muss nur schnell reagieren,
> > dafür muss man die Daten nicht 6 Monate speichern.
>
> Fangfrage: Wie lange dann?
Meine Meinung: gar nicht. Nicht pauschal und verdachtsunabhängig. Es gibt den sogenannten QuickFreeze im Falle der Gefahr im Verzug, der in den USA gut funktioniert. Warum nicht auch hier?
> >Im übrigen ist die VDS ein
> > gutes Beispiel dafür, dass das Internet bei weitem kein rechtsfreier
> Raum
> > ist (wie oft behauptet wird), sondern dass hier viel restriktiver und
> > unverhältnismäßig stärker kontrolliert wird als in der "analogen" Welt.
> > Wenn man die VDS auf das "normale" Leben übertragen würde, so würde über
> > jede deiner Bewegungen Buch geführt:
>
> > 09:35 - Youssarian fährt mit dem Bus von A nach B
> > 10:07 - Youssarian betritt einen Sexshop
> > 10:32 - Youssarian fährt mit der U-Bahn von B nach C
> > usw.
>
> > Der gläserne Bürger, da würden viele aufschreien, aber im Netz soll das
> > rechtmäßig sein?
>
> Nein, das ist es nicht. Es werden keine Bewegungsprofile erstellt, also
> nirgends gespeichert, welche Server Du besuchst und wie lange Du dort
> bleibst. Daher ist Dein Vergleich von vorherein schwachsinnig. (Wenn Du mir
> nicht glaubst, lies den Artikel über die Vorratsdatenspeicherung in der
> Wikipedia.)
>
Es werden sehr wohl Bewegungsprofile gespeichert. Zwar nicht von Nutzern im Web und auch nicht virtuell, sondern im Gegenteil ganz real von Benutzern von Handynetzen.
> > Grobe Pflichtverletzung? Hier wird gegen das Grundgesetz verstoßen
>
> Schon wenn der Staat Eigentumsdelikte ungesühnt ließe, würde er gegen das
> Grundgesetz verstoßen.
Immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. In Deutschland leben nunmal keine 82 Millionen Diebe. Potenziell hin oder her.
>
> > Wegen ein paar wenigen Straftätern sollen alle leiden,
>
> Fast hätte ich Dir jetzt gewünscht, dass Du selbst Opfer einer Straftat
> würdest, damit Du richtig leidest, weil Dir keiner helfen kann: "Ist halt
> so, kann man nichts machen."
>
> Aber nur fast ...
Totschlagargument. Ein Opfer ist niemals in der Lage, objektiv zu urteilen, ob man eine Ermittlungsmethode braucht oder ob eine Strafe angemessen ist. Darum lässt man auch im Normalfall unabhängige Richter ein Urteil sprechen. -
Re: Viellelicht sollte man mal
Autor: Youssarian 20.02.10 - 14:54
SeveQ schrieb:
>>> Doch das kann man in der Regel schon, man muss nur schnell reagieren,
>>> dafür muss man die Daten nicht 6 Monate speichern.
>> Fangfrage: Wie lange dann?
> Meine Meinung: gar nicht. Nicht pauschal und verdachtsunabhängig. Es gibt
> den sogenannten QuickFreeze im Falle der Gefahr im Verzug, der in den USA
> gut funktioniert. Warum nicht auch hier?
Ein "QuickFreeze" kann nie dazu dienen, bereits
begangene Straftaten aufzuklären, da er immer erst nach
Tatbegehung aktiviert werden kann. Der zweite Punkt ist,
dass keiner weiß, für welchen Anschluss ein "QuickFreeze"
aktiviert werden soll, wenn der Anschluss aufgrund
fehlender Vorratsdaten nicht ermittelt werden kann.
Er funktioniert gut in den USA? Komisch, warum stammt
der meiste Spam (von dem ein sehr großen Anteil Straf-
tatbestände verwirklicht) aus den USA? Anscheinend ist
der "QuickFreeze" nicht dazu geeignet, die Täter zu
identifizieren.
>> Es werden keine Bewegungsprofile erstellt, also nirgends
>> gespeichert, welche Server Du besuchst und wie lange Du
>> dort bleibst. Daher ist Dein Vergleich von vorherein
>> schwachsinnig. (Wenn Du mir nicht glaubst, lies den
>> Artikel über die Vorratsdatenspeicherung in der Wikipedia.)
> Es werden sehr wohl Bewegungsprofile gespeichert. Zwar nicht
> von Nutzern im Web und auch nicht virtuell, sondern im
> Gegenteil ganz real von Benutzern von Handynetzen.
Das ist ein Punkt, der mich auch erschreckt und ich hoffe,
dass das BVerfG diesen Punkt einkassiert. Allerdings rede
zumindest ich hier von der Vorratsdatenspeicherung im
Internet und dort speziell von der Speicherung des Tripels
(Anschluss, IP-Adresse, Zeitraum).
> Ein Opfer ist niemals in der Lage, objektiv zu urteilen,
Also auch nicht die "Opfer" der Vorratsdatenspeicherung.
Oder willst Du für die andere Fähigkeiten zum Ansatz
bringen? <g>
> Darum lässt man auch im Normalfall unabhängige Richter
> ein Urteil sprechen.
Wird die Unabhängigkeit der Richter durch die Vorrats-
datenspeicherung denn tangiert? Wenn nicht, wäre es ja
auch kein Argument gegen die Vorratsdatenspeicherung.



