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E-**Privacy**-Richtlinie
Autor: /mecki78 08.12.20 - 15:37
Bislang befasst sich die E-Privacy-Richtlinie vor allem damit, wie man Privatsphäre umgehen, aushebeln, aufweichen und unterbinden kann.
/Mecki -
Re: E-**Privacy**-Richtlinie
Autor: gelöscht 08.12.20 - 15:57
/mecki78 schrieb:
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> Bislang befasst sich die E-Privacy-Richtlinie vor allem damit, wie man
> Privatsphäre umgehen, aushebeln, aufweichen und unterbinden kann.
Inhalte mit Kinderpornografie haben keine Privatsphäre. Es ist immer auch zumindest das Persönlichkeitsrecht der dargestellten Kinder betroffen. -
Re: E-**Privacy**-Richtlinie
Autor: /mecki78 08.12.20 - 16:01
Ragtime schrieb:
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> Inhalte mit Kinderpornografie haben keine Privatsphäre.
Ob meine Inhalte KiPo beinhalten, das kann aber niemand vorher wissen und jedes "Scannen" oder "Durchleuchten" meiner Inhalte verletzt bereits meine Privatsphäre und ist rechtlich nicht zu begründen.
Das wäre so wie wenn wir einfach mal so alle Wohnungen in Deutschland durchsuchen, passiert ja niemanden was, wenn nichts illegales gefunden wird, richtig? Es gibt aber einen guten Grund, warum ein Durchsuchung einen konkreten Anfangsverdacht voraussetzt und ansonsten selber illegal wäre.
/Mecki
1 mal bearbeitet, zuletzt am 08.12.20 16:01 durch /mecki78. -
Re: E-**Privacy**-Richtlinie
Autor: CraWler 09.12.20 - 00:28
Man kann zudem sicher sein das da nicht nur nach "kipo" gescannt wird sondern die geheimdienste noch nach allem möglichen anderen Dingen "Scannen" werden......
Kipo ist da eher der Aufhänger der dafür sorgt das die Bevölkerung das schluckt, weil es vermeintlich einem guten Zweck dient.
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Piratenpartei Wähler



