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In Deutschland absolut verboten

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  1. In Deutschland absolut verboten

    Autor: derdiedas 22.03.14 - 09:58

    um gleich etwaige deutsche Admins vor Schwachheiten zu bewahren, in Deutschland ist das unberechtigte auslesen von personalisierten Mailaccounts verboten!

    Selbst wenn eine Betriebsvereinbarung die private Nutzung von Mail verbietet ist das so, da der Mitarbeiter nicht verhindern kann das er evtl. unaufgefordert unter Datenschutz stehende Mails bekommt(Erraten der Mailadresse, Betriebsarzt, Disziplinare Mails usw.. usw...).

    Es geht sogar soweit das Gerichte das lesen einer Mailbox verbieten weil der Mitarbeiter verstorben ist, und evtl. wichtige mails noch in seinem Postfach liegen.

    Wer sich unberechtigt Zugang zu Mailaccounts beschafft, muss mit ernsthaften strafrechtlichen Folgen rechnen. Der betroffene kann Strafanzeige gegen den Täter und dem Unternehmen einreichen.

    Der §§ Dazu:
    § 202a
    Ausspähen von Daten

    (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 88
    Fernmeldegeheimnis

    (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

    (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

    (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

    (4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.



    3 mal bearbeitet, zuletzt am 22.03.14 09:59 durch derdiedas.

  2. Re: In Deutschland absolut verboten

    Autor: Alexspeed 22.03.14 - 12:40

    Das stimmt!
    Aber vielleicht kann mir jemand erklären wie es dann zu einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland kommen kann?

    If you're the smartest person in the room, then you're in the wrong room.

    • Read everyday.
    • Spend time with nature.
    • Ask questions.
    • Never stop learning.
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    • It's Okay to not know things!

  3. Re: In Deutschland absolut verboten

    Autor: Rocky Horror Picture Show 26.06.17 - 05:36

    Alexspeed schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das stimmt!
    > Aber vielleicht kann mir jemand erklären wie es dann zu einer
    > Vorratsdatenspeicherung in Deutschland kommen kann?

    Bei der Vorratsdatenspeicherung werden keine Mailinhalte gespeichert.

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